Organspendeausweis

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Version vom 23. Juli 2021, 19:12 Uhr von Klaus (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „Organverweigerer“ durch „Organspendeverweigerer“)
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Allgemeines

Der Organspendeausweis (OSA) besitzt meist Scheckkartenformat, so dass er leicht in den Geldbeutel oder zu den Ausweispapieren gesteckt werden kann.

OSA sind von verschiedenen Einrichtungen zu beziehen, u.a. der BZgA, der DSO, den Krankenkassen wie auch von Selbsthilfegruppen der Transplantierten.

Inhaltlich sind alle diese OSA identisch. Sie bieten auf der Rückseite mehrere Möglichkeiten an, wobei man durch setzen eines Kreuzes die Entscheidung fällt:

Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen/Geweben zur Transplantation in Frage kommt, erkläre ich:
  • JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden.
  • JA, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe:
  • JA, ich gestatte dies, jedoch nur für folgende Organe/Gewebe:
  • NEIN, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Geweben.
  • Über JA oder NEIN soll dann folgende Person entscheiden:

Die Entscheidung wird durch Angabe von Name, Adresse, Datum und Unterschrift bestätigt.

Damit ist klar:
Ein ausgefüllter OSA besagt nicht, dass man im Falle seines Hirntotes der Organspende zustimmt. Es kann auch mit einem "Nein" widersprochen werden.

Der OSA unterliegt keiner Gültigkeitesdauer und muss daher auch nicht nach Ablauf einer Frist erneuert werden.
Hat man sich jedoch inzwischen anders entschieden, so braucht man nur den alten OSA vernichten und einen neuen ausfüllen.

OSA in verschiedenen Sprachen

OSA gibt es in den verschiedenen Sprachen zum Herunterladen:

Bulgarisch Kroatisch Schwedisch
Dänisch Litauisch Slowaksich
Englisch Lettisch Slowenisch
Estnisch Maltesisch Spanisch
Finnisch Niederländisch Tschechisch
Französisch Polnisch Türkisch
Griechisch Portugisisch Ungarisch
Irisch Rumänisch
Italienisch Russisch

Statistik zum OSA

Im Jahr 1996 hatten noch nicht einmal 4% der Organspender ihre Entscheidung auf einem OSA festgehalten.[1]

Ja Anzahl der Organspender Ja% ... Prozent hatten davon einen OSA
Nein Anzahl der Organspendeverweigerer Nein% ... Prozent hatten davon einen OSA
pOS Anzahl der potentiellen Organspender j Anzahl der Organspender mit OSA
n Anzahl der Organspendeverweigerer mit OSA OSA% ... Prozent der potentiellen Organspender hatten einen OSA
Jahr Ja Ja% Nein Nein% pOS j n OSA%
2002 1.029 5,0 1,3 1.029 51
2003 1.140 5,5 1,0 1.928 63
2004 1.081 7,3 2,3 1.868 79
2005 1.220 5,8 2,2 2.090 71
2006 1.259 6,8 485 1,4 1.744 86 7 5,3
2007 1.313 6,2 537 0,4 1.963 81 2 4,3
2008 1.198 6,3 551 0,9 1.749 75 5 4,6
2009 1.217 8,8 565 1,4 1.782 107 8 6,5
2010 1.296 7,3 482 1,7 1.778 95 8 5,8
2011 1.200 8,9 468 1,1 1.668 107 5 6,7
2012 1.046 10,3 434 1,8 1.480 108 8 7,8
2013 876 14,3 402 2,0 1.278 125 8 10,4
2014 921 16,1 381 2,9 1.302 148 11 12,2
2015 926 15,2 358 3,1 1.284 141 11 11,8
2016 916 16,4 297 4,4 1.213 150 13 13,5
2017 863 19,7 282 4,6 1.145 170 13 16,0
2018
2019
2020

Quelle: DSO: Jahresberichte

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise