Notstandsregelung: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der Notstandsregelung ist jeder Hirntote mit gesunden Organen per Gesetz Organspender. Es gibt hier keine Widerspruchsmöglichkeit.
Bei der Notstandsregelung ist jeder Hirntote mit gesunden Organen per Gesetz Organspender. Es gibt hier keine Widerspruchsmöglichkeit.
In der Diskussion um die Einführung der [[Widerspruchsregelung]] wird von vielen Gegnern der [[WSR]] von einer "Pflicht zu Organspende" oder einem "Zwang zur Organspende" gesprochen.
- Dies entspräche einer [[Notstandsregelung]], doch diese ist nicht Gegenstand der Diskussion. Es wird somit verbal gegen etwas argumentiert, was gar nicht thematisiert ist und damit Stimmung gemacht. Dies wird allgemein als [[Polemik]] bezeichnet.




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[[Kategorie: WSR]]

Version vom 30. März 2023, 06:31 Uhr

Bei der Notstandsregelung ist jeder Hirntote mit gesunden Organen per Gesetz Organspender. Es gibt hier keine Widerspruchsmöglichkeit.

In der Diskussion um die Einführung der Widerspruchsregelung wird von vielen Gegnern der WSR von einer "Pflicht zu Organspende" oder einem "Zwang zur Organspende" gesprochen. - Dies entspräche einer Notstandsregelung, doch diese ist nicht Gegenstand der Diskussion. Es wird somit verbal gegen etwas argumentiert, was gar nicht thematisiert ist und damit Stimmung gemacht. Dies wird allgemein als Polemik bezeichnet.


Anhang

Siehe: Widerspruchsregelung - Entscheidungsregelung - Erklärungsregelung - Zustimmungsregelung - Vertrauensregelung

Anmerkungen


Einzelnachweise