Gleichgültig

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Gleich gültig?

Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen Freiwilligkeit und Gleichgültigkeit:

Freiwillig seine Organe zu spenden ist ein "Akt der Nächstenliebe" (DBK EKD 1990), ist ein "Akt der Solidarität mit den Kranken" (Papst Franziskus).

Es ist nicht gleich gültig und nicht gleich wertig, ob man Organe spendet oder nicht. Mit jedem "Ja" zur Organspende kann durchschnittlich 3 Menschenleben gerettet werden. - Das hat Wert.

Unterlassene Hilfeleistung ist ein Straftatbestand des Strafrechts, der nach § 323c StGB geahndet wird.

(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.

Im Zusammenhang mit der Organspende besteht keine "erhebliche eigene Gefahr", noch nicht einmal eine geringe "eigene Gefahr", denn der Hirntod muss vorliegen. - Bei der Organentnahme wird dem Körper eine Verletzung zugefügt, bei der Kremierung für die Urnenbestattung[1] wird der Körper zerstört.

Zur Frage der Organspende muss ach § 2 TPG "ergebnisoffen" aufgeklärt werden. Dabei darf nicht gesagt werden, dass Organspender Lebensretter sind, dass Organspende Menschenleben rettet.

Mit Organspende kann man Hilfe leisten, kann man Menschen vor dem drohenden Tod bewahren. Die ergebnisoffene Aufklärung bei der Organspende ließ die Hilfeleistung völlig verschwinden. Wahrnehmbar ist nur noch eine Gleichgültigkeit, ob Organe gespendet werden oder nicht. Dieser Gleichgültigkeit verlieh man den Deckmantel "Selbstbestimmung".

Niemandem soll die Selbstbestimmung genommen werden. Die Frage um Organspende sollte jedoch aus der Ecke der Gleichgültigkeit herausgerissen und dem Bereich der "Hilfeleistung" zugeführt werden.

Eine Überlegung

Was ist uns die Rettung eines Menschenenlebens wert?

Hierzu gibt es verschiedene Beispiele, die nachdenklich stimmen:
Christlich
Für die Juden war der Sabbat heilig. Es durfte am Sabbat nur eine kurze Wegstrecke (Sabbatweg = Apg 1,12) gehen. Auch durften Juden keine Arbeit verrichten, auch kein Feuer machen (Ex 35,3). Orthodoxe Juden fahren deswegen heute am Sabbat kein Auto. Das Sabbatgebot ist ein Teil des Dekalogs (= 10 Gebote):

  • "Gedenke des Sabbats: Halte ihn heilig!" (Ex 20,8)
  • "Darum hat der HERR den Sabbat gesegnet und ihn geheiligt." (Ex 20,11)
  • "Darum haltet den Sabbat; denn er soll euch heilig sein. Wer ihn entweiht, hat den Tod verdient;" (Ex 31,14)
  • "Sechs Tage darf man arbeiten; der siebte Tag aber ist Sabbat, heilige Ruhe für den HERRN. Jeder, der am Sabbat arbeitet, hat den Tod verdient." (Ex 31,15)
  • "Sechs Tage darf man arbeiten; der siebte Tag sei euch heilig, Sabbat, Ruhetag für den HERRN. Jeder, der an ihm arbeitet, hat den Tod verdient." (Ex35,2)

Trotz dieses heiligen Sabbatsgebot heilte Jesus auch am Sabbat:

  1. Den Mann mit der verdorrten Hand (Mt 12,9-13 // Mk 3,1-6; Lk 6,6-10)
  2. Frau mit 18 Jahren krummen Rücken (Lk 13,10-14)
  3. Mann mit Wassersucht (Lk 14,1-6)
  4. Der seit 38 Jahren gelähmte Mann (Joh 5,5-9)
  5. Der seit Geburt blinde Mann (Joh 9,1.6f.13f)

Jesus hielt den aufgebrachten Pharisäer und Schriftgelehrten einen Spiegel vor, indem er ihnen sagte:

  • "Ihr Heuchler! Bindet nicht jeder von euch am Sabbat seinen Ochsen oder Esel von der Krippe los und führt ihn zur Tränke?" (Lk 13,15)
  • "Wer von euch wird seinen Sohn oder seinen Ochsen, der in den Brunnen fällt, nicht sofort herausziehen, auch am Sabbat?" (Lk 14,5)
  • "Der Sabbat wurde für den Menschen gemacht, nicht der Mensch für den Sabbat." (Mk 2,17)

So zeigen diese Wunderheilungen Jesu am Sabbat überdeutlich, dass es Gottes Wille ist, dem Leben zu dienen, nicht blind und gedankenlos irgendwelchen Gesetzen. Selbst wenn es die 10 Gebote sind. Auch sie sind dazu da, um dem Leben zu dienen. Wo sie jedoch Leben verhindern, sind sie zu ignorieren.
Jüdisch
"Und wer ein einziges Leben (aus Israel) gerettet hat, die Schrift rechnet es ihm an, als ob er eine ganze Welt gerettet hätte." (Talmud)
Muslimisch
"Wer einen Menschen tötet, für den soll es sein, als habe er die ganze Menschheit getötet. Und wer einen Menschen rettet, für den soll es sein, als habe er die ganze Welt gerettet." (Sure 5,32)
Straßenverkehr
Wenn die Verkehrsampel grün leuchtet, darf man die Kreuzung befahren.
Man darf dies trotz "Grün" jedoch nicht, wenn mit Blaulicht und Martinshorn ein Notarzt, ein Rettungswagen, die Feuerwehr oder die Polizei auch in die Kreuzung einfahren wollen. Diesen hat man trotz "Grün" Vorfahrt zu gewähren, weil es um das Leben geht: Leben hat Vorfahrt.
Im Straßenverkehr ist es für uns selbstverständlich. Wenn es um Organtransplantation geht, soll plötzlich Leben keinen Vorrang haben.



Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Im Jahr 2012 betrug der Anteil der Urnenbestattungen in Deutschland 64%, im Jahr 2021 waren es 77%. Siehe: Unversehrt