Endgültiger Tod

Aus Organspende-Wiki
Version vom 15. Dezember 2020, 20:59 Uhr von Klaus (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ "Endgültger Tod: Die Diagnose wird gestellt, wenn wenigstens eines der 3 sicheren Todeszeichen vorhanden und eine Reanimation nicht mehr möglich ist. Dabei …“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

"Endgültger Tod: Die Diagnose wird gestellt, wenn wenigstens eines der 3 sicheren Todeszeichen vorhanden und eine Reanimation nicht mehr möglich ist. Dabei muss noch nicht jede Körperzelle abgestorben sein.[1]


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Gisela Zimmer: Rechtsmedizin. In: AllEx. Alles fürs Examen. 2. Auflage. Stuttgart 2014, 256.