DTG

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Selbstdarstellung

Die Deutsche Transplantationsgesellschaft e.V. (DTG] "ist eine wissenschaftliche, interdisziplinäre Fachgesellschaft deren Ziel es ist die Organtransplantation in Deutschland in organisatorischer, klinischer und wissenschaftlicher Hinsicht zu fördern und zu repräsentieren."[1]

Geschichte

1984 entstand unter der Federführung von Rudolf Pichelmayr die "Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Transplantationszentren". Diese widmete sich einer Vielzahl organisatorischer Fragen in einer Epoche ohne TPG (erst 1997 verabschiedet). Es verabschiedete 1987 einen Transplantationskodex. Als Plattform für den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch innerhalb der TXZ wurde 1992 die Deutsche Transplantationsgesellschaft e.V. DTG ins Leben gerufen. Als Folge davon wurde 1994 die Arbeitsgemeinschaft aufgelöst.
Das Ziel der DTG ist die Förderung der TX-Medizin in organisatorischer, klinischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Ihr Beirat beschäftigt sich mit der Weiterentwicklung einzelner TX-Verfahren, der Immunologie, Gewebetypisierung und Xeno-TX. In der DTG ist auch die Versammlung aller deutschen TX-Programme (VVTxP) integriert. Der jährliche Kongress der DTG bietet neben der Mitgliederversammlung die Gelegenheit zur persönlichen Begegnund und zur fachlichen Diskussion.[2]

Wahrgenommene Darstellung

Wie die DTG wahrgenommen wird, ist nicht immer deckungsgleich mit ihrer Selbstdarstellung:

  • Buch: Niere gegen Geld
    In der Presseerklärung der DTG vom 3.2.2015 verurteilt die DTG den im Buch "Niere gegen Geld" von einem Deutschen Journalisten gestandenen Organhandel. Dabei verweist sie auf die im Jahr 2008 in Istanbul ausgesprochene Ächtung des Organhandels und das TPG. Im Schlusssatz heißt es: "Zur Prüfung des Verdachts auf Organhandel im hier berichteten Fall hat sich die DTG an die Vertrauensstelle Transplantationsmedizin der Bundesärztekammer (Leitung: Frau Prof. jur. Ruth Rissing-van Saan) gewandt."[3] - Da ist nichts von "organisatorischer" Präsentation zu erkennen. Organvergabe und damit Organhandel scheint hier nicht unter "organisatorisch" zu fallen.[Anm. 1]
  • Bremen und die Feststellung des Hirntods
    In der Presserklärung der DTG vom 16.1.2015 zeigt sich die DTG über die Vorfälle in Bremen "betroffen". Sie weist jedoch auf die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Trennung der Aufgaben hin.[Anm. 2] Sie will nichts mit dem Vorfall zu tun haben. - Da ist nicht von "klinischer und wissenschaftlicher" Präsentation zu erkennen. Die spätere Überprüfung hat den Hirntod festgestellt.[Anm. 3]

Anhang

Anmerkungen

  1. Man könnte auch sagen: Sie reicht die heiße Kartoffel weiter.
  2. "Die DTG weist in diesem Zusammenhang auf die klare und vom Gesetzgeber bewusst vorgenommene Trennung der Aufgaben bzgl. der Hirntoddiagnostik (Entnahmekrankenhaus), Koordination der Organspende (DSO, Deutsche Stiftung Organspende), Organvermittlung (ET, Eurotransplant) und Organtransplantation (Transplantationszentren) hin. Als medizinische Fachgesellschaft vertritt die DTG die jenigen Transplantationsmediziner, die sich um die Bereiche Wartelisten, Transplantation und Nachsorge kümmern. Dazu zählt allerdings nicht eine Zuständigkeit für Fragen der Hirntodfeststellung. Diese Trennung dient nicht nur der Regelung von Zuständigkeiten sondern vor allem der Vermeidung von Interessenkonflikten."
  3. Dass die Hirntoddiagnostik nicht vorschriftsmäßig durchgeführt wurde, steht auf einem anderen Blatt. Es kann nicht Aufgabe des Entnahmechirurgen sein, den Hirntod des vorliegenden Organspenders anzuzweifeln. Organentnahme dürfte auf jeden Fall in die Zuständigkeit der DTG gehören.

Einzelnachweise

  1. http://d-t-g-online.de Zugriff am 19.2.2015.
  2. Armin Homburg: Transplantationsgesetz und Institutionen. In: Evelin Homburg, Petra Hecker (Hg.): Transplantationspflege. Lengerisch 2010, 31.
  3. http://d-t-g-online.de/images/Presse/PM_DTG_03.02.2015_Organhandel.pdf Zugriff am 19.2.2015.