Ausland

Aus Organspende-Wiki
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Jeder Mensch ist in allen Ländern der Erde ein Ausländer, nur nicht in seinem Heimatland.

Grundsatz: Wer sich ins Ausland begibt, hat sich nach den dort geltenden Gesetze und Regelungen zu richten.

Sehr deutlich wird diese Aussage beim Rechts- bzw. Linksverkehr: Auf dem Festland gilt in allen Ländern Europas Rechtsverkehr, in Großbritannien und Irland gilt Linksverkehr. Wenn ein Brite mit seinem Auto aufs Festland kommt, kann er nicht darauf pochen, dass er als Brite mit einem englischen Auto auch auf dem Festland links fahren darf. Er würde unverzüglich von der Polizei aus dem Verkehr gezogen werden.

Wer sich als Urlauber oder Arbeiter in ein anderes Land begibt, hat die dort geltenden Gesetze und Richtlinien zu beachten. Dies gilt auch im Zusammenhang mit Hirntod und Organspende, d.h.:

  • man wird im Ernstfall nach der dort geltenden Definition auf Hirntod untersucht (nach Hirnstammtod bzw. Gesamthirntod).
  • man wird nach der dort geltenden Regelung Organspender (Widerspruchsregelung bzw. Zustimmungsregelung).

Das sind zunächst mal die grundsätzlichen Aussagen.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise