Aktionsbündnis Organspende Baden-Württemberg: Unterschied zwischen den Versionen
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Am 25.4.2013 verabschiedete es 10 Leitsätze zur Organspende und Transplantation:[http://www.organspende-bw.de/leitsaetze.html] | |||
# Organtransplantationen retten Leben. | |||
# Organtransplantation ist eine erfolgreiche Behandlungsmethode. | |||
# Organtransplantation setzt Organspende voraus. | |||
# Es gibt kein Recht auf fremde Organe. | |||
# Organspender sind Patienten. | |||
# Der Hirntod ist die Voraussetzung für die Entnahme von Organen. | |||
# Jeder soll und kann in Ruhe seine eigene Entscheidung treffen. | |||
# Ein Organspendeausweis schafft Klarheit. | |||
# Die Patientenverfügung sollte angepasst werden. | |||
# Krankenhäuser, Ärzteschaft, Pflege und Krankenkassen sorgen gemeinsam dafür, dass die Patienteninteressen wahrgenommen werden. |
Version vom 17. Januar 2014, 23:34 Uhr
Das ["Aktionsbündnis Organspende Baden-Württemberg"] wurde vom Sozialministerium im Jahr 2006 ins Leben gerufen. Es beschäftigt sich insbesondere mit diesen Arbeitsfeldern:
- Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere auch Aufklärungsarbeit in Schulen
- Vernetzung von Krankenhäusern
- Fortbildung von ärztlichem und pflegerischem Personal
Am 25.4.2013 verabschiedete es 10 Leitsätze zur Organspende und Transplantation:[1]
- Organtransplantationen retten Leben.
- Organtransplantation ist eine erfolgreiche Behandlungsmethode.
- Organtransplantation setzt Organspende voraus.
- Es gibt kein Recht auf fremde Organe.
- Organspender sind Patienten.
- Der Hirntod ist die Voraussetzung für die Entnahme von Organen.
- Jeder soll und kann in Ruhe seine eigene Entscheidung treffen.
- Ein Organspendeausweis schafft Klarheit.
- Die Patientenverfügung sollte angepasst werden.
- Krankenhäuser, Ärzteschaft, Pflege und Krankenkassen sorgen gemeinsam dafür, dass die Patienteninteressen wahrgenommen werden.