22. Österreichische Ärztetag 1968: Unterschied zwischen den Versionen

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Vom 11.-16.11.1968 tagte die 22. Österreichische Ärztetagung in Wien.<ref>Van-Swieten-Gesellschaft, G. Harrer (Hg.): Zweiundzwanzigste Österreichische Ärztetagung Wien. Wien 1969.</ref>


[[Karl Rahner]] unterstütze das [[Hirntodkonzept]] mit den Worten: "Der  Theologe  wird  also  auch  von  seinen  eigenen
Ausgangspositionen  her  dafür  plädieren,  daß  menschliches  Leben  als  menschliohes  beeilidet  ist,  wo  der
Gehirntod  eingetreten  ist,  auch  wenn  er  die  genauen Kriterien  für  dieses  Eintreten  dem  Biologen  und Mediziner  überlassen  muß." (29/5)


[[K. Steinbereithner]] sagte über den Hirntod: "Schon bald nach Beginn dieser Entwicklung wurde
es  klar,  daß  die  alten  Todeskriterien  bei  künstlich  aufrechterhaltener  Herz- und  Atemtätigkeit  nur  mehr  bedingt  Gültigkeit  besitzen  konnten." (424/1)<br>
"Mit  der  Häufung  derartiger  Fälle  von  "dissoziiertem  Hirntod"  (Kramer)  bzw.  "Coma  depasse" (Mollaret)  erhoben sich an Wiederbelebungszentren und  Intensivbehandlungsstationen  neben  ärztlich-ethischen häufig schwerwiegende  Probleme sozialer Art,  da infolge  einer  Ansammlung  solcher  "menschlicher  Herz-Lungenpräparate"  anderen  Kranken,  denen  wirksamer hätte geholfen werden können, aus Raum- und Personalgründen  die  Aufnahme  versagt  bleiben  mußte.  Wollte man die reanimatorischen Bemühungen "aus Mangel an Maschinen  und  Parkplatz",  wie  dies  Woodruff 1966 etwas schroff formulierte,  nicht einschränken müssen,  so  schien  es  notwendig,  nach  einer  neuen  Definition  des  Todesbegriffes  zu  suchen,  um  sinnloses  überleben  eines  "Organkollektivs"  (v.  Rechenberg)
hintanzuhalten und die  Beatmung  sowie weitere  Reanimationsmaßnahmen  begründet  abbrechen  zu  können.<br>
Die  Theologie  erklärte  sich  - richtigerweise  - hier  für  unzuständig  (vgl.  Hörmann,  Rahner u.  a.)  und  bürdete  die  Entscheidungslast  erneut  dem Arzt  auf,  zumal,  wie  Wawersik  richtig  bemerkt,  die seinerzeit  von  [[Pius  XII.]]  gegebene  Unterscheidungshilfe  zwischen  "gewöhnlichen"  und  "außergewöhnlichen"  Maßnahmen  insofern  heute  nur  bedingt  tragfähig  erscheint,  als  gezielte  Reanimation  und  Langzeitbeatmun" (425/2)<br>
"Bevor nun versucht wird,  auf jene  Kriterien  einzugehen,  die  den  "Gehirntod"  oder,  vielleicht  besser, nach  einem  Vorschlag  von  Holczabek  bzw. Breitenecker,  den "dauernden,  irreversiblen  Ausfall  der  Hirnfunktion"  ("Dezerebrationssyndrom";  vgl. Wawersik,  "irreversibles  Bulbärhirnsyndrom ";  vgl. Gerstenbrand)  anzeigen  bzw.  sicherzustellen  vermögen,  sind  einige  biologisch-definitorische  Abgrenzungen  am  Platz.  Man  kann  heute  unterscheiden  zwischen:
#.  "klinischem  Tod"  (Negovsky):  Fehlende Atmung  und  Herztätigkeit,  keine  Hirnaktivität;  dieser "relative"  Tod  ist  innerhalb  der  Wiederbelebungsfrist von  5  bis  8  bis  10  Minuten  voll  reversibel;
#.  "sozialem  Tod"  (Definition  der  WFSA),  der weitgehend  dem  "apallischen  Syndrom"  bzw.  einem "vegetativen  Dasein"  im  Stupor  oder  Koma  bei  erhaltender,  aber  abnormer  kortikaler  Aktivität  entspricht; sowie
#.  "biologischem  Tod":  Atmung  und  Kreislauf werden  künstlich  (eventuell  noch  spontan)  aufrechterhalten,  die  zerebral-kortikale  Aktivität  ist  jedoch  irreversibel  ausgefallen." (427/4)
Die Doppelung der Seitenangaben besagt an 1. Stelle die Seitenangabe in der PDF-Datei, an der 2. Stelle die Seitenzahl in dem Manuskript. Der Sammelband ist nicht mit durchgehender Seitenzahl versehen, sondern beginnt mit jedem Vortrag mit "1".


https://rd.springer.com/chapter/10.1007/978-3-7091-4684-2_37
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Kategorie: [[Österreichische Ärztetag 1968]]
[[Kategorie: 22. Österreichische Ärztetag 1968]]

Aktuelle Version vom 1. April 2022, 15:41 Uhr

Vom 11.-16.11.1968 tagte die 22. Österreichische Ärztetagung in Wien.[1]

Karl Rahner unterstütze das Hirntodkonzept mit den Worten: "Der Theologe wird also auch von seinen eigenen Ausgangspositionen her dafür plädieren, daß menschliches Leben als menschliohes beeilidet ist, wo der Gehirntod eingetreten ist, auch wenn er die genauen Kriterien für dieses Eintreten dem Biologen und Mediziner überlassen muß." (29/5)

K. Steinbereithner sagte über den Hirntod: "Schon bald nach Beginn dieser Entwicklung wurde es klar, daß die alten Todeskriterien bei künstlich aufrechterhaltener Herz- und Atemtätigkeit nur mehr bedingt Gültigkeit besitzen konnten." (424/1)
"Mit der Häufung derartiger Fälle von "dissoziiertem Hirntod" (Kramer) bzw. "Coma depasse" (Mollaret) erhoben sich an Wiederbelebungszentren und Intensivbehandlungsstationen neben ärztlich-ethischen häufig schwerwiegende Probleme sozialer Art, da infolge einer Ansammlung solcher "menschlicher Herz-Lungenpräparate" anderen Kranken, denen wirksamer hätte geholfen werden können, aus Raum- und Personalgründen die Aufnahme versagt bleiben mußte. Wollte man die reanimatorischen Bemühungen "aus Mangel an Maschinen und Parkplatz", wie dies Woodruff 1966 etwas schroff formulierte, nicht einschränken müssen, so schien es notwendig, nach einer neuen Definition des Todesbegriffes zu suchen, um sinnloses überleben eines "Organkollektivs" (v. Rechenberg) hintanzuhalten und die Beatmung sowie weitere Reanimationsmaßnahmen begründet abbrechen zu können.
Die Theologie erklärte sich - richtigerweise - hier für unzuständig (vgl. Hörmann, Rahner u. a.) und bürdete die Entscheidungslast erneut dem Arzt auf, zumal, wie Wawersik richtig bemerkt, die seinerzeit von Pius XII. gegebene Unterscheidungshilfe zwischen "gewöhnlichen" und "außergewöhnlichen" Maßnahmen insofern heute nur bedingt tragfähig erscheint, als gezielte Reanimation und Langzeitbeatmun" (425/2)
"Bevor nun versucht wird, auf jene Kriterien einzugehen, die den "Gehirntod" oder, vielleicht besser, nach einem Vorschlag von Holczabek bzw. Breitenecker, den "dauernden, irreversiblen Ausfall der Hirnfunktion" ("Dezerebrationssyndrom"; vgl. Wawersik, "irreversibles Bulbärhirnsyndrom "; vgl. Gerstenbrand) anzeigen bzw. sicherzustellen vermögen, sind einige biologisch-definitorische Abgrenzungen am Platz. Man kann heute unterscheiden zwischen:

  1. . "klinischem Tod" (Negovsky): Fehlende Atmung und Herztätigkeit, keine Hirnaktivität; dieser "relative" Tod ist innerhalb der Wiederbelebungsfrist von 5 bis 8 bis 10 Minuten voll reversibel;
  2. . "sozialem Tod" (Definition der WFSA), der weitgehend dem "apallischen Syndrom" bzw. einem "vegetativen Dasein" im Stupor oder Koma bei erhaltender, aber abnormer kortikaler Aktivität entspricht; sowie
  3. . "biologischem Tod": Atmung und Kreislauf werden künstlich (eventuell noch spontan) aufrechterhalten, die zerebral-kortikale Aktivität ist jedoch irreversibel ausgefallen." (427/4)


Die Doppelung der Seitenangaben besagt an 1. Stelle die Seitenangabe in der PDF-Datei, an der 2. Stelle die Seitenzahl in dem Manuskript. Der Sammelband ist nicht mit durchgehender Seitenzahl versehen, sondern beginnt mit jedem Vortrag mit "1".

https://rd.springer.com/chapter/10.1007/978-3-7091-4684-2_37


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Van-Swieten-Gesellschaft, G. Harrer (Hg.): Zweiundzwanzigste Österreichische Ärztetagung Wien. Wien 1969.