Gustatorische Wahrnehmung

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Als gustatorische Wahrnehmung (Geschmacksinn) wird das subjektiv erfahrene Erlebnis von Empfindungen des Schmeckens bezeichnet, das durch Reizung spezifischer Sinnesorgane des Geschmacks wie den Geschmacksknospen hervorgerufen werden.

Der Geschmackssinn wird ebenso wie der Geruchssinn durch chemische Reize angesprochen, ist jedoch ein Nahsinn, mit dem aufgenommene Nahrung vor der eigentlichen Einnahme geprüft werden kann. Beim erwachsenen Menschen liegen die Sinneszellen des Geschmacksorgans in der Zungen- und Rachenschleimhaut und vermitteln fünf (oder sechs) Grundqualitäten. Saurer und bitterer Geschmack können auf unreife, vergorene oder giftige Nahrungsmittel hinweisen. Die Geschmacksqualitäten salzig, süß, umami (und fetthaltig) kennzeichnen eine Nahrung grob nach ihrem Gehalt an Mineralien und ernährungswichtigen Stoffen wie Kohlenhydraten, Eiweißen und Fetten.



Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise