D/A/CH
Zusammenfassung von "Deutschland, Österreich, Schweiz".
In diesen Ländern ist der Hirntod als Gesamthirntod definiert, d.h. es muss Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm abgestorben sein, damit jemand als hirntot gilt.
Allgemeines
Dokumente aus D/A/CH
Deutschland | Österreich | Schweiz | |
---|---|---|---|
Transplantationsgesetz | TPG | OTPG | TxG |
Richtlinie zur HTD | Richtlinie | Hirntod NHBD |
Richtlinie |
Hirntodprotokoll | Erwachsener | ||
Intensivmedizinische Maßnahmen |
Maßnahmen | Maßnahmen 1 | |
Gespräch mit Hinterbliebenen | Kommunikation | ||
Mitteilungen / News | Swisstransplant News |
Sonstiges
Deutschland | Österreich | Schweiz | |
---|---|---|---|
obere Altersgrenze | unbegrenzt[1] | 90 Jahre | unbegrenzt[1] |
untere Altersgrenze A[A. 1] | 16 Jahre[2] | [Anm. 1] | 16 Jahre[3] |
untere Altersgrenze B[A. 2] | 14 Jahre[4] | 14 Jahre | |
untere Altersgrenze C[A. 3] | ab 37. SSW[5] | ab 28. Tag / ab 44. SSW[6] | |
Regelung | Zustimmungsregelung bis 2012 Erklärungsreglung seit 2012[7] |
Widerspruchsregelung seit 1957[8] | |
Organvermittlung | Eurotransplant | Eurotransplant | Swisstransplant |
Deutschland
Österreich
Schweiz
- http://www.dca.ch/fileadmin/dateien/dokumente/donor-information-form.pdf
- http://www.dca.ch/fileadmin/dateien/dokumente/VI-organ--und-gewebeentnahme.pdf
Die Schweiz nutzt die wenigen zur Verfügung stehende Organe sehr sinnvoll:[9]
- Organe von HIV-Spendern werden an HIV-Patienten vermittelt
- Organe von Hepatitis-Spendern an Hepatitis-Patienten vermittelt
- 5 Jahre rückfallfreien Krebs gilt als geheilt und kann transplantiert werden
- Herztote (DCD) sind als Spender möglich
- Suizidierte Menschen sind als Spender möglich
Die Schweiz ist zur Organspende auf verschiedenen Ebenen aktiv:[9]
- Die Kantone sind per Gesetz verpflichtet, auf jede anerkannte Intensivstation einen sogenannten lokalen Koordinator zu haben.
- Swisstransplant bieten Kommunikationskurse für Ärzte und Pflegepersonal an, in denen es vorallem um das Thema Organspende und Angehörigenbetreuung geht.
- Mit Informationsständen an verschiedensten Anlässen (openair Konzerte, Kongresse , Präventa ect.) sensibilisiert Swisstransplant die Bevölkerung zum Thema Organspende und Transplantation.
- Zum nationalen Tag der Organspende am 28.09.2013 betreuen viele Spitäler Informationsstände.
Ablauf der DCD bei kontrolliertem Herztod::[9] Die Organentnahme erfolgt nach einem Therapieabbruch. Diese Patienten sind in der Regel schwer hirnverletzt und es besteht keine Aussicht auf Heilung, der Hirntod nicht eingetreten. Ein Therapieabbruch wird mit den Angehörigen besprochen und wird oft auch von ihnen gewünscht. In einem weiteren Gespräch kann die Organspende angesprochen werden. Wenn eine Zustimmung erfolgt, wird die Therapie geplant abgebrochen. Wenn der Patient innerhalb einer Stunde verstirbt, können nach erfolgter Todesdiagnose (siehe: Feststellung des Todes mit Bezug auf Organtransplantationen, Kapitel 2.2) Organe zu Transplantation entnommen werden.
Die Hinterbliebenen der Organspender werden von den Transplantationskoordinatoren betreut. Die Hinterbliebenen können sich jederzeit bei der zuständigen Koordinatorin wenden.[9]
Hirntod
"Es gibt nur einen Tod"
Am 9.8.2011 brachte die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) einen Kommentar zu den zentralen Revisionspunkten der Richtlinien "Feststellung des Todes mit Bezug auf Organtranspantationen" unter dem Titel "Es gibt nur einen Tod" heraus. Darin heißt es:[10]
Grundsätzlich gibt es nur "einen Tod". Hingegen gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Tod festzustellen. Die "klassische Methode" ist jene, bei welcher der Arzt die Todeszeichen (Totenflecken, Totenstarre) feststellt; da die Todeszeichen jedoch erst nach einer gewissen Latenz (20-60 Min.) auftreten, kommen sie in der Transplantationsmedizin nicht in Frage, da die Organe nach dieser Zeit nicht mehr funktionstüchtig wären. Entsprechend gilt in der Transplantationsmedizin der totale und irreversible Funktionsausfall des Gehirns (der sogenannte "Hirntod") als sicheres Zeichen dafür, dass ein Mensch tot ist. |
Definitionen des Hirntods
Deutschland (§ 3 Abs. 2 TPG)
Der Hirntod ist "der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms." |
Österreich Empfehlung zur Hirntoddiagnostik (2013). Kapitel 2
Der Hirntod wird definiert als Zustand der irreversibel er loschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes. Entsprechend dem aktuellen Stand der Wissenschaft ist der Hirntod identisch mit dem Individualtod eines Menschen. |
Schweiz (Art. 9 TxG)
Der Mensch ist tot, wenn die Funktionen seines Gehirns einschliesslich des Hirnstamms irreversibel ausgefallen sind. |
Diese Ländern definierten damit den Hirntod als Gesamthirntod und besitzen daher eine vergleichbare Hirntoddiagnostik.
Vergleich der HTD
Test | D 1997 | D 2015 | A 1997 | A 2013 | CH 1996 | CH 2011 |
---|---|---|---|---|---|---|
Vorraussetzungen | ||||||
keine Intoxikation | ja | ja | ja | ja | ja | |
keine Relaxation | ja | ja | ja | ja | ja | |
keine primäre Hypothermie | ja | ja | ja | ja | ja | |
keine Hypokaliämie | - | ja | - | - | ||
kein metabolisches Koma | ja | ja | ja | ja | ja | |
kein endokrines Koma | ja | ja | ja | - | - | |
kein Schock | ja | ja | ja | ja | ja | |
Klinische Symptome | ||||||
Koma | ja | ja | ja | ja | ja | |
Pupillen-Reflex | nein | nein | nein | nein | nein | |
schlaffe Tetraplegie | - | ja | ja | - | - | |
okulozephaler Reflex | nein | nein | nein | nein | nein | |
vestibulookulärer Reflex | - | nein | nein | nein | nein | |
Ciliospnal-Reflex | - | nein | nein | - | - | |
Masseter-Reflex | - | nein | nein | - | - | |
Korneal-Reflex | nein | nein | nein | nein | nein | |
Trigeminus-Schmerz-Reaktion | nein | nein | nein | nein | nein | |
Pharyngeal-/Tracheal-Reflex | nein | nein | nein | nein | nein | |
Atropin-Test | - | 2 mg | 2 mg | - | - | |
Apnoe-Test (mmHg] | >60 | >60 | >60 | >60 | >60 | |
Irreversibilitätsnachweis | ||||||
Wiederholung nach ... Std. | 12/72[Anm. 2] | 12 | 12 | 6/48[Anm. 3] | -[Anm. 4] | |
Ergänzende Untersuchungen[Anm. 5] | ||||||
Null-Linien-EEG (min) | 30 | 30 | 30 | - | - | |
AEP/SEP | nein | - | - | - | - | |
Dopplersonographie | nein | nein | nein | - | nein | |
Perfussionszintigraphie | nein | - | - | - | - | |
Zerebrale Angiographie | nein | nein | nein | nein[Anm. 6] | nein | |
[Ablauf in D/A/CH]
Für den Ablauf der Organtransplantation in D/A/CH gibt es eine eigene Seite].
Andere Länder
USA
Quelle 1 | Quelle 2 | Quelle 3 | |
---|---|---|---|
Protokoll der HTD | health.ny.gov 2011 | pediatrics 2011 | guideline.gov 2010 |
PDF zur HTD | neutocritical | arora.org | aacn.org HTD |
Apnoe-Test | Apnoe 2009 | Apnoe 2001 | |
Anhang
A.
Anm.
- ↑ In Österreich gilt die Widerspruchsregelung, d.h. jede Person ist in Österreich Organspender, solange er nicht ausdrücklich widersprochen hat.
- ↑ Bei primärer Hirnschädigung 12 Stunden, bei sekundärer Hirnschädigung 72 Stunden.
- ↑ Bei bekannter Komaursache 6 Stunden, bei unbekannter Komaursache 48 Stunden.
- ↑ Der Nachweis um die Irreversibilität ist in der Schweiz erbracht:
- durch klares Wissen für den Funktionsausfall des Gehirns - oder
- durch eine Zusatzuntersuchung.
- ↑ Sind diese klinischen Symptome bzw. Reaktionen bei den Untersuchungen festzustellen? - Koma muss vorliegen, ansonsten „nein“ für „keine Reaktion“ für die Feststellung des Hirntods.
Die Überprüfung der klinischen Symptome wurde in der Reihenfolge ihrer Durchführung aufgeführt. Damit ist deutlich zu erkennen, dass bei jeder HTD mit den einfachen Tests begonnen und sich langsam steigernd zu immer belastenderen Tests vorgearbeitet wird, bis man mit dem Apnoe-Test den Schluss der klinischen Tests erreicht hat. Der Vorwurf der Folter ist damit entschieden zurück zu weisen. - ↑ Als fakultative Tests sind zugelassen: Atropintest, EEG, Dopplersonographie, AEP, SPECT (Single Photon Emissions Computertomtographie), MRT, PET. Sie können jedoch die zerebrale Angiographie nicht ersetzen. Nur Letzters kann die Wartefrist für die Organentnahme auf 6 Stunden verkürzen.
Einzelnachweise
- ↑ a b Ohne konkrete Quellenangabe auf Gesetzestext oder Richtlinie.
- ↑ § 2 Abs. 2 TPG
- ↑ Art. 8 Abs. 7 TxG
- ↑ § 2 Abs. 2 TPG
- ↑ An Frühgeborenen ab der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche kann die Hirntoddiagnostik durchgeführt werden: Richtlinie zur Feststellung des Hirntodes (1997) Abschnitt 4.
- ↑ Kinder ab der 44. SSW bzw. ab dem 28. Tag nach ihrer Geburt können zur Transplantation angefragt werden: [http://www.samw.ch/dms/de/Ethik/RL/AG/d_RL_FeststellungTod.pdf (2011) Seite 8, Fußnote 12.
- ↑ Die DDR hatte von 1975 bis 1990 die Widerspruchsregelung. (http://www.politikforen.net/showthread.php?108366-Zwangsorganspende-geplant/page5 Zugriff am 31.12.2014.
- ↑ http://www.politikforen.net/showthread.php?108366-Zwangsorganspende-geplant/page5 Zugriff am 31.12.2014.
- ↑ a b c d E-Mail vom 27.8.2013.
- ↑ http://www.samw.ch/dms/de/Publikationen/Stellungsnahmen/d_Kommentar_RL_Tod.pdf Zugriff am 11.4.2014.