Leichengift

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Als Leichengifte wurden früher bestimmte Produkte des bakteriellen Abbaus von Körpereiweißen bezeichnet, die zwar für den typischen Leichengeruch verantwortlich sind, jedoch allenfalls bei enteraler Aufnahme größerer Mengen zu Krankheitserscheinungen geführt haben sollen (Putrescin, Kadaverin). Gesundheitliche Gefahren beim Umgang mit Leichen können dagegen von bakteriellen oder viralen Infektionen ausgehen. Nach einem Tod durch Vergiftung, z.B. durch Zyankali oder Pflanzenschutzmittel, können Leichname durchaus Gesundheitsschäden bei Personen verursachen, die mit diesen Leichen umgehen. In früheren Zeiten glaubte man, dass Leichname sogenannte ›Miasmen‹ ausdünsten, die man meiden müsse. Der Mundschutz, der häufig bei der Bergung von Leichen getragen wird, soll gegen Geruchsbelästigung wirken, erfüllt aber mehr eine symbolische Funktion.[1]


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Hans-Bernhard Wuermeling: Leiche – medizinisch. In: Héctor Wittwer, Daniel Schäfer, Andreas Frewer (Hg.) Handbuch Sterben und Tod. Berlin 2020, 150.