Gewissensfreiheit bleibt unangetastet
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Die Gewissensfreiheit bleibt auch bei der Widerspruchsregelung dadurch erhalten, weil niemand seine Entscheidung begründen muss.
Anhang
Anmerkungen
Die Gewissensfreiheit bleibt auch bei der Widerspruchsregelung dadurch erhalten, weil niemand seine Entscheidung begründen muss.