D/A/CH
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Zusammenfassung von "Deutschland, Österreich, Schweiz".
In diesen Ländern ist der Hirntod als Gesamthirntod definiert, d.h. es muss Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm abgestorben sein, damit jemand als hirntot erklärt werden kann.
Definitionen des Hirntods
Deutschland (§ 3 Abs. 2 TPG)
Der Hirntod ist "der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms." |
Österreich Empfehlung zur Hirntoddiagnostik (2013). Kapitel 2
Der Hirntod wird definiert als Zustand der irreversibel er loschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes. Entsprechend dem aktuellen Stand der Wissenschaft ist der Hirntod identisch mit dem Individualtod eines Menschen. |
Schweiz (Art. 9 TxG)
Der Mensch ist tot, wenn die Funktionen seines Gehirns einschliesslich des Hirnstamms irreversibel ausgefallen sind. |
Diese Ländern besitzen daher eine vergleichbare Hirntoddiagnostik.
Dokumente aus D/A/CH
Deutschland | Österreich | Schweiz | |
---|---|---|---|
Transplantationsgesetz | TPG | OTPG | TxG |
Richtlinie zur HTD | Richtlinie | Hirntod NHBD |
Richtlinie |
Hirntodprotokoll | Erwachsener | ||
Intensivmedizinische Maßnahmen |
Maßnahmen | Maßnahmen 1 | |
Gespräch mit Hinterbliebenen | Kommunikation | ||
Sonstiges
Deutschland
Österreich
Schweiz
- http://www.dca.ch/fileadmin/dateien/dokumente/donor-information-form.pdf
- http://www.dca.ch/fileadmin/dateien/dokumente/VI-organ--und-gewebeentnahme.pdf
Andere Länder
USA
Quelle 1 | Quelle 2 | Quelle 3 | |
---|---|---|---|
Protokoll der HTD | health.ny.gov 2011 | pediatrics 2011 | |
Apnoe-Test | Apnoe 2009 | ||
Anhang
Anmerkungen