Hirntodkriterium

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Das Hirntodkriterium legt fest, was nach der Feststellung des Hirntodes unternommen werden darf.

So haben z.B. das PCB 2008 und der DER 2015 sich klar dafür ausgesprochen, dass der Hirntod ein geeignetes Kriterium (Hirntodkriterium) ist, um nach dessen Feststellung Organe entnehmen zu können.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise