Tot-Spende-Regel

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Die Tot-Spende-Regel (engl. Dead-Donor-Rule) besagt, dass vor der Organentnahme der Tod des Menschen festgestellt sein muss.

Kurioses: 2015 veröffentlichte der DER die Stellungnahme Hirntod und Entscheidung zur Organspende. Darin sahen 7 Mitglieder Hirntote als Sterbende, 18 Mitglieder als Tote an. Einig waren sich jedoch alle Mitglieder in dem Punkt, dass der Hirntod ein geeignetes Kriterium für die Organentnahme ist. Damit verstieß die Minderheit des DER gegen die Tod-Spende-Regel.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise