Abmahnung
Abmahnungen sind ein gängiges Verfahren, um unliebsame Inhalte auf einer Internetseite zu fordern. Dabei gibt es berechtigte wie auch unberechtigte Forderungen.
Unberechtigte Abmahnungen
Soweit die Inhalte, auf die Sie verlinken wollen frei zugänglich sind, können Sie dies jederzeit tun. Der BGH hat in der so genannten Paperboy-Entscheidung geurteilt, dass das Setzen eines Links auf eine fremde Seite grundsätzlich keine urheberrechtlich oder wettbewerbsrechtlich relevante Handlung darstellt. Das Verlinken auf Seiten unterhalb der eigentlichen Startseite mittels Deep-Links erachtete der BGH in dieser Entscheidung für zulässig. Zumindest dann, wenn die entsprechenden Inhalte auf den tieferliegenden Seiten öffentlich zugänglich, also nicht gesondert geschützt sind, ist eine Verlinkung mittels Deep-Links auch dann zulässig, wenn der Verlinkte dies nicht wünscht. Auch wettbewerbsrechtliche Argumente gegen Deep-Links wie der Verlust von Werbeeinnahmen durch das "Vorbeischleusen" an der Startseite durch Deep-Links ließ der BGH nicht gelten.[1] |
Damit ist sogar auf Bundesebene geklärt, dass ein Setzen eines frei zugänglichen Links sehr wohl erlaubt ist, auch wenn der Inhaber bzw. die Inhaberin dieser Internetseite dies ausdrücklich nicht wünscht und eine Entfernung dieses Linkes fordert.
Auf unberechtigte Abmahnungen kann man unterschiedlich reagieren:[2]
- Einfach nicht reagieren und es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen.
- Eine negativen Feststellungsklage verfassen und deutlich macht, dass der Unterlassungsanspruch des Abmahnenden nicht besteht.
- Es kann eine Gegenabmahnung aufgesetzt werden, in der die Unterlassung weiterer Abmahnungen gefordert wird. Gegebenenfalls können auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
Weiterführende Links zum Thema
Diese weiterführende Links erachte ich als so bedeutsam, dass ich sie hier für jeden Interessierten zusammengetragen habe. Damit soll jedoch keine rechtliche Beratung verbunden sein, sondern lediglich eine Information:
- Haftung, wenn Linkseiten irreführende Inhalte haben
- "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt"
- Gegendarstellungen
- Wörtliche Zitate aus einem Anwaltschreiben
- Beledigungen im Internet
- Was ist Schmähkritik?
- Urteilsveröffentlichung im Internet
- Impressum einer Stiftung
- Impressum eines eingetragenen Vereins
- Veröffentlichung von E-Mail-Inhalten
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung Zugriff am 3.7.2017.
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung Zugriff am 3.7.2017.