WSR
Betrachtet man den Inhalt der gegen die Widerspruchsregelung vorgebrachten Argumente rein sachlich, so ist meist festzustellen, dass diese Argumente an der Sache vorbei gehen. Es geht z.B. nicht um einen Zwang, dass alle Hirntoten nun Organspender werden, so wie bei der Notstandsregelung. Es geht darum, dass sich jeder entscheiden soll. Eine Nicht-Entscheidung wird mit der Widerspruchsregelung einer Zustimmung zur Organentnahme gleichgesetzt. Man beachte daher die Anmerkungen zu den einzelnen Argumenten. |
Pro und Contra
Vorgeschichte
Die Erklärungsregelung trat zum 01.11.2012 in Kraft.[1]
Vorschlag der doppelter Widerspruchsregelung
Gesetzentwurf der doppelte Widerspruchsregelung
Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagene doppelte Widerspruchsregelung sieht für § 4 TPG folgende Änderung vor:[2]
(1) Der Arzt, der die Organ-oder Gewebeentnahme vornehmen oder unter dessen Verantwortung die Gewebeentnahme nach § 3 Absatz 1 Satz 2 vorgenommen werden soll, ist verpflichtet, durch eine Anfrage des nach § 2 Absatz 4 zur Auskunft berechtigten Arztes bei dem Register nach § 2 Absatz 3 zu klären, ob eine Erklärung des möglichen Organ- oder Gewebespenders zur Organ- oder Gewebeentnahme nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 vorliegt. Hat die Anfrage keine Erklärung ergeben und liegt dem Arzt auch weder ein schriftlicher Widerspruch vor noch ist ihm ein entgegenstehender Wille des möglichen Organ- oder Gewebespenders bekannt, ist der nächste Angehörige des möglichen Organ- oder Gewebespenders zu befragen, ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille des möglichen Organ- oder Gewebespenders bekannt ist. Ist bei mehreren gleichrangigen nächsten Angehörigen keinem der Angehörigen ein schriftlicher Widerspruch oder ein entgegenstehender Wille bekannt, so ist die Entnahme unter den Voraussetzungen des § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3, Satz 2 und Absatz 2 zulässig. |
Vergleich mit der zur Patientenverfügung
Mit der Änderung des Betreuungsrechts zum 01.09.2009 wurde der Patientenwille gesetzlich gesichert. Dies kommt besonders in den § 1901a BGB (Patientenverfügung) und § 1901b BGB (Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens) zum Ausdruck.
Bei der Patientenverfügung geht es darum, den Willen des Patienten umzusetzen. Dies kann in bestimmten Situationen das Therapieende bedeuten.
Bei Einführung der doppelten Widerspruchsregelung geht es darum, den Willen des Hirntoten umzusetzen. Konkret bedeutet dies, dass - wenn kein schriftlicher Widerspruch zur Organentnahme bekannt ist - die Hinterbliebenen gefragt werden, ob ihnen ein mündlicher Widerspruch des Hirntoten zur Frage der Organspende bekannt ist. Wenn den Hinterbliebenen kein mündlicher Widerspruch des Hirntoten bekannt ist, können die Organe entnommen werden.
Damit wird dem Willen des Hirntoten in doppelter Weise entsprochen:
- Wenn eine schriftliche Willensäußerung vorliegt, wird dieser entsprochen.
- Wenn keine schriftliche Willensäußerung vorliegt, werden die Hinterbliebenen gefragt, ob ihnen ein schriftlicher oder mündlicher Widerspruch zur Frage der Organentnahme vorliegt.
Wenn kein Widerspruch zur Organentnahme bekannt ist, werden dem Hirntoten die Organe entnommen. Somit ist bestmöglich das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen gewahrt.
Deutscher Ethikrat (2007)
Im Jahr 2007 brachte der Deutsche Ethikrat die Stellungnahme "Die Zahl der Organspenden erhöhen – Zu einem drängenden Problem der Transplantationsmedizin in Deutschland" heraus. Darin wird auf die Praxis der Widerspruchsregelung in Österreich und Spanien Bezug genommen:
Nach der Widerspruchsregelung wird eine höhere Zahl von Organspenden als unter Geltung der erweiterten Zustimmungsregelung auch dann erreicht, wenn man die Angehörigen an der Entscheidung über die Organspende beteiligt. Dafür sprechen die Erfahrungen aus Spanien und Österreich. In diesen Ländern gilt zwar nach dem Wortlaut des Gesetzes die enge Widerspruchsregelung, praktiziert wird jedoch eine erweiterte Widerspruchsregelung. In Österreich werden die Angehörigen nur danach gefragt, ob ein nach dem Gesetz zu beachtender Widerspruch des Verstorbenen vorliegt; von der vorgesehenen Organentnahme wird jedoch auch abgesehen, wenn die Angehörigen ihr nachdrücklich widersprechen. In Spanien bemüht man sich offenbar sogar um eine ausdrückliche Zustimmung der Angehörigen.[3] |
Damit würde in Deutschland die gleiche Regelung eingeführt werden, wie sie für Österreich gilt. Siehe: Österreich
Fazit
Die von Jens Span vorgeschlagene doppelte Widerspruchsregelung achtet auf bestmögliche Weise das Selbstbestimmungsrecht des Hirntoten. Damit wird der Wille des Hirntoten umgesetzt. |
Entscheidungs- und Widerspruchsregelung im Vergleich
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede im Ablauf einer Organspende auf.[Anm. 1]
Erklärungsregelung seit 2012 | angestrebte Widerspruchsregelung |
---|---|
Seit Herbst 2012 soll sich jede(r) ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zur Frage der Organspende entscheiden und das Ergebnis schriftlich (auf einem Organspendeausweis) erklären. Damit sollen im Falle seines Hirntodes die Hinterbliebenen nicht gefragt werden müssen, ob der Hirntote einer Organentnahme zustimmte. | Seit Herbst 2012 sind 5 Jahre vergangen. In diesem Zeitraum stieg der Anteil der potentiellen Organspender mit OSA von 7,8% im Jahr 2012 auf 16,0% im Jahr 2017 an. Dabei hätten es seit 2014 weit über 90% sein müssen. Um nun den Druck zur Entscheidung zu erhöhen, soll die Widerspruchsregelung eingeführt werden. |
Chronologischer Ablauf | |
Der Hirntod wird festgestellt. | Der Hirntod wird festgestellt. |
Es wird im Widerspruchsregister nachgeschaut, ob ein Widerspruch vorliegt. | |
Die Hinterbliebenen werden gefragt, ob ein OSA vorliegt. | Wenn im Widerspruchsregister kein Widerspruch vorliegt werden die Hinterbliebenen gefragt, ob ein OSA[Anm. 2] vorliegt. |
Wenn ein OSA mit einem "Nein" zur Organentnahme vorliegt, werden keine Organe entnommen. (4,6% von Nein)[Anm. 3] | Wenn ein OSA mit einem "Nein" zur Organentnahme vorliegt, werden keine Organe entnommen. |
Wenn ein OSA mit einem "Ja" zur Organentnahme vorliegt, werden die Organe entnommen. (19,7% von Ja) | Wenn ein OSA mit einem "Ja" zur Organentnahme vorliegt, werden die Organe entnommen. |
Weniger als 20% der potentiellen Organspender hatten bis zum Jahr 2017 einen OSA. Damit trifft auf über 80% der potentiellen Organspender der nachfolgende Ablauf zu. | |
Wenn kein OSA vorliegt, werden die Hinterbliebenen gefragt, ob sie den Willen des Hirntoten kennen. | Wenn kein OSA vorliegt, werden die Hinterbliebenen gefragt, ob sie den Willen des Hirntoten kennen. |
Hat der Hirntote sich mündlich gegen eine Organspende ausgesprochen, werden keine Organe entnommen. (29,8% von Nein) | Hat der Hirntote sich mündlich gegen eine Organspende ausgesprochen, werden keine Organe entnommen. |
Hat der Hirntote sich mündlich für eine Organspende ausgesprochen, werden die Organe entnommen. (26,7% von Ja) | Hat der Hirntote sich mündlich nicht gegen eine Organspende ausgesprochen, werden die Organe entnommen. |
Kennen die Hinterbliebenen nicht die Haltung des Hirntoten zur Frage der Organentnahme, werden sie gefragt, wie sich der Hirntote vermutlich entschieden hätte. | |
Wenn der Hirntote vermutlich gegen die Organspende war, werden keine Organe entnommen. (24,8% von Nein) | |
Wenn der Hirntote vermutlich für die Organspende war, werden die Organe entnommen. (41,0% von Ja) | |
Wenn die Hinterbliebenen den mutmaßlichen Willen des Hirntoten nicht kennen, werden sie gefragt, wie sie entscheiden. | |
Die einen Hinterbliebenen entscheiden sich stellvertretend gegen die Organentnahme. (40,8% von Nein) | |
Die anderen Hinterbliebenen entscheiden sich stellvertretend für eine Organentnahme. (12,6% von Ja) |
Wie an der Gegenüberstellung der Erklärungsregelung und der Widerspruchsregelung deutlich zu erkennen ist, besitzen beide Regelungen Gemeinsamkeiten. Der Unterschied besteht in der Verkürzung der Klärung bei fehlendem OSA. Weit über die Hälfte der Hinterbliebenen kennen den Willen des Hirntoten nicht und müssen daher eine Vielzahl an Fragen beantworten. Die Widerspruchsregelung reduziert die Anzahl auf maximal 2 Fragen:
- Liegt ein OSA vor?
- Tragen Sie dieses ungeschriebene Ja zur Organentnahme mit?
Angesichts dessen, dass über 80% der Hirntoten binnen einer Woche vom normalen Leben über die Zeit als Komapatient, in der man noch Hoffnung hatte, zum Hirntoten wurde, ist die Trauer und der seelische Schmerz bei den Hinterbliebenen von Hirntoten sehr groß. Für sie ist es eine große Entlastung, sich in dieser Situation nicht vielen Fragen stellen zu müssen. Wenn sie die Frage nach einem OSA mit eine Ja beantworten können, ist das ideal. Doch leider besitzen selbst 5 Jahre nach Änderung des TPG zur Erklärungsregelung über 80% der potentiellen Organspender keinen OSA. Die Widerspruchsregelung würde daher für die Hinterbliebenen eine große Entlastung darstellen.
Die vom Gesundheitsminister vorgeschlagene doppelte Widerspruchsregelung sieht vor, dass die Hinterbliebenen nach dem mündlichen Willen zur Frage der Organentnahme gefragt werden. Es wird somit bestmöglich das Selbstbestimmungsrecht des Hirntoten geachtet und umgesetzt.
Die Diskussion
für die Widerspruchsregelung | gegen die Widerspruchsregelung |
---|---|
Sportler für Organspende[4] Freiheit ist, wenn man widersprechen kann. |
Peter Dabrock][5] Eine solche Regelung würde den menschlichen Körper zu einem Objekt staatlicher Sozialpflichtigkeit machen.[Anm. 4] |
Karl Lauterbach[5] Ich bin ein klarer Befürworter der Widerspruchslösung. |
Eugen Bryasch[5] Die Widerspruchslösung würde das Vertrauen in das Transplantationssystem weiter schwächen.[Anm. 5] |
Heiner Garag[6] Das Recht auf Nichtentscheidung wäre bei dieser Lösung nicht mehr gegeben – und das ist von mir auch so gewollt. |
Otto Fricke[7] Nicht der Bürger muss widersprechen, damit der Staat nicht eingreifen darf.[Anm. 6] |
Eckhard Nagel[8] Ich will, dass sich jeder bewusst damit auseinandersetzt. |
Heiner Koch[8]
Wer kein Organspender sein will, braucht niemandem darüber Rechenschaft abzulegen.[Anm. 7] |
Jens Spahn[9] Das einzige Recht, das dabei beschnitten würde, wäre das Recht, sich keine Gedanken zu machen. |
Martin Hein[10]
Zerstörtes Vertrauen kann man nicht durch die Vergesellschaftung des menschlichen Körpers zurückgewinnen.[Anm. 8] |
Georg Nüßlein[9] für einen Christenmenschen ist die Nächstenliebe nicht der Ausnahmefall, sondern der Normalfall. |
Martin Hein[10]
Es gibt aber keine moralische Verpflichtung zu einer Organspende.[Anm. 9] |
Claudia Schmidtke[9] Wer behauptet, dass es zu früh sei, um eine Widerspruchsregelung anzustreben, den muss ich fragen: Worauf warten wir? Die Menschen, die betroffen sind, haben keine Zeit. |
Ralf Meister[11] Ich allein muss in Verantwortung vor Gott und den Menschen frei entscheiden, ob Organe und Gewebe entnommen werden.[Anm. 10] |
Petra Sitte[9] Da sehe ich eher eine Zumutung für die Wartenden, die auf unsere Einsicht angewiesen sind oder dieser ausgeliefert sind. |
Angelika Weigt-Blätgen[12] Zudem pervertiert eine Widerspruchsregelung den grundsätzlich freiwilligen Charakter einer Spende.[13] |
Petra Sitte[9] Haben wir als Gesetzgeber nicht die Rechte einer Minderheit von Erkrankten, die uns gegenüber zunächst erst mal schlechtergestellt sind, vor allem zu schützen? |
Susanne Kahl-Passoth[12] Es ist eine Illusion zu glauben, dass sich durch Einführung der Widerspruchsregelung die Organspende-Zahlen in Deutschland nennenswert erhöhen würden.[Anm. 11] |
Oliver Grundmann[9] Wir führen jetzt hier eine theoretische, eine hochmoralische Diskussion über die Freiheit des Individuums. Aber was für eine Idee von Freiheit ist es, zu sagen: „Ich habe die Freiheit, wegzuschauen; wenn Tausende Menschen leiden und sterben, ist mir das egal; ich muss mich damit ja nicht beschäftigen“? |
Susanne Kahl-Passoth[12] Dazu gibt es nur einen Weg! Nämlich eine umfassende, auch schwierige ethische Fragen wie die Diskussion um den Hirntod offen ansprechende Information derjenigen, die um ihre Spende gebeten werden.[14] |
Georg Nüßlein[9] Aus Sicht von jemandem, der auf ein Spenderorgan wartet, gibt es keine Zeit zu verlieren. |
Karin Maag[15]
Eine Widerspruchslösung könnte noch mehr Ängste wecken und das Vertrauen in die Organspende senken.[16] |
Georg Nüßlein[9] Schreibe ich kein Testament, bin ich einverstanden mit der Erbfolge, die der Gesetzgeber vorgibt. |
Peter Liese[17] Eine solche Regelung schürt nur die Ängste der Menschen und lenkt von den wirklichen Problemen bei der Organspende ab.[18] |
Georg Nüßlein[9] Mache ich keine Patientenverfügung, bin ich einverstanden damit, dass lebenserhaltende Maßnahmen getroffen werden, ich am Schluss an Maschinen hänge. |
Markus Dröge[19] Ärzte und Politiker sollen dafür sorgen, dass für jeden Menschen eine optimale medizinische Behandlung erfolgt, um ihn zu heilen.[20] |
Heribert Hirte[9] Gibt es für die auf der Warteliste bei ET stehenden schwerkranken Patienten keinen staatlichen Schutzauftrag? |
Heribert Prantl[21] Die Widerspruchslösung läuft darauf hinaus, den Körper ab dem Tod als Ersatzteillager zu betrachten.[Anm. 12] |
Heribert Hirte[9] Ich halte Organspende für einen Akt gelebter Solidarität. |
Heribert Prantl[21]
Die Menschenwürde hört mit dem Hirntod nicht auf.[Anm. 13] |
Heribert Hirte[9] Jedem Menschen, der auch nach seinem Tod anderen Menschen zu einem Weiterleben oder zu verbesserter Gesundheit verhilft oder zumindest verhelfen möchte, gebührt mein ganz persönlicher Dank und die Anerkennung unserer Gesellschaft. |
Antje Hildebrandt[22]
Wiegt das Recht zu leben schwerer als das Recht auf einen würdevollen Tod?[Anm. 14] |
Michaela Noll[9] Jede Organspende rettet Menschenleben, lindert Leiden, verbessert die Lebensqualität. |
Grüne Karlsruhe[23]
Organspende mit Widerspruchszwang?[Anm. 15] |
Michaela Noll[9] Organspende ist ein Akt der Mitmenschlichkeit, ein Ausdruck gelebter Solidarität |
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Michaela Schwinn[24] Das Organspendesystem hierzulande ist ein System auf Kosten derer, die sich Gedanken gemacht haben und Verantwortung übernehmen. Es ist ein System der Ignoranz. Ja, noch schlimmer: Es ist ein System der Heuchelei. |
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Michaela Schwinn[24] Jedem mündigen Bürger kann man zumuten, sich Gedanken zu machen und sich zu entscheiden: Ja - oder nein? Schließlich geht es ums Überleben; und nichts ist wichtiger. |
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Norbert Blüm, Thomas Oppermann, Detlev Ganten[25] Recht auf Leben geht vor Recht auf Schweigen. |
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Norbert Blüm, Thomas Oppermann, Detlev Ganten[25] Das Recht auf Leben, die Bitte um Hilfe, ist bei sorgfältiger Abwägung stärker zu gewichten als das Recht auf Schweigen. Eine persönliche Entscheidung sollten wir daher in einer so wichtigen Frage erwarten können. |
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Norbert Blüm, Thomas Oppermann, Detlev Ganten[25] Die Klarstellung der eigenen Position im Sinne der Widerspruchsregelung ist daher auch ein gesellschaftliches Bekenntnis zum Zusammenhalt, zur Solidarität und zur Nächstenliebe. |
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Wenn jemand einen Menschen tötet, ... es so sein soll, als hätte er die ganze Menschheit getötet; und wenn jemand einem Menschen das Leben erhält, es so sein soll, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben erhalten. (Sure 5,32) | |
Und wer ein einziges Leben (aus Israel) gerettet hat, die Schrift rechnet es ihm an, als ob er eine ganze Welt gerettet hätte. (Talmud) |
Wortwahl der Gegner
Die Wortwahl der Gegner der Widerspruchsregelung ist oft unsachlich und geht am Thema vorbei. Dies soll an dieser Liste aufgezeigt werden:
staatlicher Sozialpflichtigkeit[5] | Die Widerspruchsregelung wäre zwar eine staatliche Maßnahme, da vom Staat eingeführt, aber keine Sozialpflichtigkeit, weil widersprochen werden kann. |
Organabgabepflicht[5] | Es gibt mit der Notstandsregelung eine Organabgabepflicht, nicht aber bei einer Widerspruchsregelung, da hier widersprochen werden kann. |
Organspendepflichtgesetz[21] | |
Spendepflichtgesetz[21] | |
Fazit: Wenn man schon keine Argumente vorzubringen hat, sollen es wenigstens kräftige Worte sein. |
Diskussion im Bundestag
Am 28.11.2018 gehaltene Reden zur Widerspruchsregelung:[26]
RednerIn | Seite | WSR | Begründung (Zitat) |
---|---|---|---|
Karin Maag | 7584 | Nein | Ich will nicht, dass das Selbstbestimmungsrecht des Menschen auf ein nachträgliches Veto reduziert wird.[Anm. 16] |
Axel Gehrke | 7585 | Nein | Wer hat mehr Rechte – der zukünftige Empfänger oder der Sterbende?[Anm. 17] |
Karl Lauterbach | 7586 | Ja | Ich will nur, dass man sich damit beschäftigt. |
Christine Aschenberg-Dugnus | 7586 | Nein | Die Widerspruchslösung beschneidet nach unserer Ansicht Grundrechte und hebelt vor allem den Grundsatz aus, dass jeder medizinischen Behandlung zugestimmt werden muss.[Anm. 18] |
Katja Kipping | 7588 | Nein | Wir schlagen vor, dass jedes Mal, wenn der Reisepass oder der Personalausweis beantragt wird, die Antragstellenden abgefragt werden.[Anm. 19] |
Annalena Baerbock | 7589 | Nein | Wenn man seinen Personalausweis beantragt, kriegt man alle Informationen und hat dann Zeit.[Anm. 20] |
Jens Spahn | 7590 | Ja | Das einzige Recht, das dabei beschnitten würde, wäre das Recht, sich keine Gedanken zu machen. Es ist keine Organabgabepflicht. |
Paul Viktor Podolay | 7590 | Nein | Meine Überzeugung ist, dass wir die Zahl der benötigten Spenderorgane reduzieren und nicht immer nach mehr streben sollten.[Anm. 21] |
Kerstin Griese | 7591 | Nein | Es wäre eben keine Spende mehr, es wäre eher eine "Organabgabe".[Anm. 22] |
Katrin Helling-Plahr | 7592 | Ja | Ich finde, dass die Widerspruchslösung gut vertretbar ist. |
Petra Sitte | 7592 | Ja | Da sehe ich eher eine Zumutung für die Wartenden, die auf unsere Einsicht angewiesen sind oder dieser ausgeliefert sind.[27] |
Kirsten Kappert-Gonther | 7593 | Nein | Alle Bürgerinnen und Bürger werden regelmäßig informiert und gebeten, nicht verpflichtet, sich mit ihrer Entscheidung – "Ja", "Nein", "Weiß nicht" ... einzutragen.[Anm. 23] |
Hermann Gröhe | 7595 | Nein | Organspende ist ein Geschenk aus Liebe zum Leben. Das setzt Freiwilligkeit und Zustimmung voraus. Dabei sollte es bleiben.[Anm. 24] |
Robby Schlund | 7595 | Nein | Und Spenden sind zumindest für mich immer freiwillig.[Anm. 25] |
Sabine Dittmar | 7596 | Ja | Ich halte diese Form der Widerspruchslösung für einen zumutbaren und für einen wichtigen Baustein, um Organspendezahlen zu erhöhen. |
Andrew Ullmann | 7597 | Nein | Zur Selbstbestimmung gehört auch, sich nicht entscheiden zu müssen; denn jede Entscheidung sollte gleichwertig sein.[Anm. 26] |
Harald Weinberg | 7598 | Nein | Ich bin für die erweiterte Zustimmungsregelung mit obligatorischer Beratung in zeitlichen Abständen.[Anm. 27] |
Katja Keul | 7598 | Nein | Ich möchte mich darauf konzentrieren, aufzuzeigen, warum die Widerspruchslösung nicht mit unserer Verfassung, namentlich mit Artikel 1 Grundgesetz, in Einklang zu bringen ist und deswegen ausscheiden muss.[Anm. 28] |
Georg Nüßlein | 7599 | Ja | Die, die der Spende aufgeschlossen gegenüberstehen, müssen sich nicht mit der Thematik beschäftigen und müssen sich nicht entscheiden.[Anm. 29] |
Jörg Schneider | 7600 | Nein | Wenn ich einen Behördengang mache, werde ich gefragt: „Möchtest du Organspender werden?“ – mit den Auswahlmöglichkeiten: „Ja“, „Nur für bestimmte Organe“, „Nein“. Ich muss vielleicht auch sagen können: Nein, ich möchte diese Frage nie wieder in meinem Leben gestellt bekommen."[Anm. 30] |
Ulla Schmidt | 7601 | Nein | ... aber da, wo es um eine Organspende geht, zu sagen: Wenn du schweigst, bedeutet das Ja . – Das kann es nicht geben.[Anm. 31] |
Wolfgang Kubicki | 7602 | Nein | In diesem Fall widerspreche ich, dass der Staat das Recht hat, die Menschen zu bitten oder zu verpflichten, überhaupt eine Erklärung abzugeben.[Anm. 32] |
Kathrin Vogler | 7603 | Nein | Bevor diese nicht ausgeschöpft sind, sollte man nicht an eine Widerspruchsregelung denken.[Anm. 33] |
Sylvia Kotting-Uhl | 7603 | Nein | Die Zustimmung muss abgefragt werden und nicht der Widerspruch.[Anm. 34] |
Stephan Pilsinger | 7604 | Nein | Sinnvoll fände ich eine Lösung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger bei einer einheitlichen Gelegenheit, zum Beispiel der Ausstellung eines Personalausweises, gefragt werden, ob sie Organspender sein möchten.[Anm. 35] |
Detlev Spangenberg | 7605 | Nein | Bei der Einführung der Widerspruchslösung kann man nicht mehr – das wurde schon gesagt – von einer Spende sprechen; denn die Spendenbereitschaft wurde nicht erklärt.[Anm. 36] |
Hilde Mattheis | 7606 | Nein | Es gibt keinen Zusammenhang zwischen der Widerspruchslösung und der Zahl der Organspenden oder der Zustimmungslösung und der Zahl der Organspenden.[Anm. 37] |
Claudia Schmidtke | 7606 | Ja | Ich stehe für die Widerspruchsregelung, für einen Systemwechsel.[Anm. 38] |
Helge Lindh | 7607 | Nein | Daher plädiere ich dafür, jetzt, in diesem Moment, die Wege einer Entscheidungslösung nachzuvollziehen, mit einer zunächst moralischen Verpflichtung, sich zu entscheiden.[Anm. 39] |
Rudolf Henke | 7608 | ? | - |
Leni Breymaier | 7609 | ? | - |
Michael Brand | 7610 | Nein | Dann kann man sich noch immer für Alternativen entscheiden, die ohne gravierende Grundrechtseingriffe auskommen,[Anm. 40] |
René Röspel | 7611 | Nein | Deswegen wäre die Widerspruchslösung an dieser Stelle ein zusätzlicher großer Vertrauensverlust, den wir unbedingt vermeiden müssen.[Anm. 41] |
Oliver Grundmann | 7612 | Ja | Deshalb unterstütze ich aus tiefster Überzeugung die erweiterte Widerspruchslösung bei der Organentnahme.[Anm. 42] |
Mario Mieruch | 7612 | Nein | Dem kann ich leider nicht zustimmen. |
Axel Müller | 7613 | ? | Ich befinde mich noch in der Entscheidungsfindung, gewissermaßen in der Beweisaufnahme. |
Thomas Rachel | 7614 | Nein | Insofern lehne ich die Einführung der Widerspruchslösung ab. Sie ist schlicht und einfach nicht freiheitsbasiert.[Anm. 44] |
Heribert Hirte | 7615 | Nein | Grundsätzlich von einer Spendenbereitschaft auszugehen und nur im Fall eines ausdrücklichen Widerspruchs von einer Transplantation abzusehen, erfüllt nicht den staatlichen Schutzauftrag.[Anm. 45] |
Matthias Zimmer | 7615 | Nein | Deswegen darf ohne vorgängige Einwilligung der tote Körper nicht Mittel zum Zweck sein, auch dann nicht, wenn dadurch andere Leben gerettet werden könnten."[Anm. 46] |
Zu Protokoll gegebene Reden | |||
Heike Brehmer | 7661 | ? | - |
Gitta Connemann | 7663 | Ja | Aber es braucht mehr. Und das ist für mich die erweiterte Widerspruchslösung. |
Maria Flachsbarth | 7664 | Nein | Meine Haltung in dieser Frage ist eindeutig und klar für
die derzeit geltende Zustimmungsregelung.[Anm. 47] |
Frank Heinrich | 7664 | Nein | Eine Widerspruchslösung würde jedoch das Verfügungsrecht des Menschen über seinen Körper so stark einschränken, dass das Vertrauen in die Transplantationsmedizin geschmälert würde.[Anm. 48] |
Michaela Noll | 7665 | Nein | Würden Sie mich heute fragen, welche Lösung ich bevorzuge, so würde ich sagen: die Entscheidungslösung.[Anm. 49] |
Christian Schmidt | 7666 | Nein | ... bin ich auf der Seite derer, die im Verständnis von
Personalität und Individualität dem einzelnen Menschen die Entscheidung allerdings nicht abnehmen wollen[Anm. 50] |
Volker Ullrich | 7668 | Nein | Wer sich nicht äußert, äußert sich nicht. Der Staat darf keine Folgen an eine unterbleibende Äußerung knüpfen, auch wenn die Motive ehrenhaft sein mögen.[Anm. 51] |
Annette Widmann-Mauz | 7668 | Nein | Einer Widerspruchslösung stehe ich jedoch kritisch gegenüber.[Anm. 52] |
Referenzfehler: Ungültige Verwendung von |
Fazit: Einige Bundestagsabgeordnete sind zu den Themen Hirntod und Organtransplantation schlecht informiert. Sie zeigen einen Informationsstand, der sich von schlecht recherchierten Medien ableitet, mitunter auch von KAO.
Jeder soll sachlich korrekt informiert sein, auch Bundestagsabgeordnete.
Daher diese Internetseite www.organspende-wiki.de.
In der ganzen Diskussion um die Widerspruchsregelung gibt es einen Punkt, der fehlt:
Die Änderung von Zustimmungsregelung zur Erklärungsregelung im Herbst 2012 wurde eingeführt, um nach der Feststellung des Hirntodes die Hinterbliebenen emotional zu entlasten. Daher sich sollte jeder ab dem dem vollendetem 16. Lebensjahr zur Frage der Organspende entscheiden und diese Entscheidung schriftlich (auf einem Organspendeausweis) festhalten. Leider scheiterte die Erklärungsregelung daran, dass das Volk dieser gesetzlichen Aufforderung nicht nachkam.
Angesichts der sinkenden Zahlen von Organspendern hat man die Widerspruchsregelung nur noch im Blick dieser niedrigen Zahlen von Organspendern. Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagene doppelte Widerspruchsregelung legt hiervon ein deutliches Zeugnis ab, da hierbei die Hinterbliebenen gefragt werden sollen, ob sie der Organentnahme zustimmen.
Das Klinikpersonal kennt die Not der Hinterbliebenen, nach der Feststellung des Hirntodes eine Entscheidung zu treffen, ob die Organe entnommen werden dürfen oder nicht. Es kennt auch die Not der Ärzte, in dieser Situation die Frage nach Organspende zu stellen.
Ich bin daher gegen die doppelte Widerspruchsregelung, aber für die einfache Widerspruchsregelung. Nur diese löst die emotionalen Probleme in der Klinik auf. Nur die einfache Widerspruchsregelung führt zu dem Ziel, das man im Herbst 2012 in den Blick genommen und dann aus den Augen verloren hat.
Pro
Anzahl der Organspendeausweise
Jahr | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ja% | 6,8 | 6,2 | 6,3 | 8,8 | 7,3 | 8,9 | 10,3 | 14,3 | 16,1 | 15,2 | 16,4 | 19,7 | |
Nein% | 1,4 | 0,4 | 0,9 | 1,4 | 1,7 | 1,1 | 1,8 | 2,0 | 2,9 | 3,1 | 4,4 | 4,6 | |
% | 5,3 | 4,3 | 4,6 | 6,5 | 5,8 | 6,7 | 7,8 | 10,4 | 12,2 | 11,8 | 13,5 | 16,0 |
Ja% = von den Organspendern hatten n% schriftlich der Organentnahme zugestimmt
Nein% = von den Nicht-Organspenderen hatten n% schriftlich der Orgenentnahme widersprochen.
% = von den potentiellen Organspendern hatten n% ihre Entscheidung zur Frage der Organspende selbst schriftlich festgehalten, d.h. einen Organspendeausweis ausgefüllt.
Im Jahr 2010 hatten von den potentiellen Organspendern 5,8% einen OSA. Im Jahr 2012 hatten 7,8% einen OSA. Im Herbst 2012 wurde das TPG dahingehend geändert, dass sich jeder Bürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zur Frage der Organspende erklären soll. Die Krankenkassen sollten dies durchführen. Danach hätten spätestens im Jahr 2014 weit über 90% der potentiellen Organspender einen OSA haben müssen. Tatsächlich hatten jedoch nur 12,2% einen OSA. Im Jahr 2017 hatten 16,0% der potentiellen Organspender einen OSA.
Fazit: Die Bürger kommen der Aufforderung der Politik nicht nach. Daher hat die Politik das Recht, andere Maßnahmen zu ergreifen, um das Ziel der Erklärung jedes Bürgers zu erreichen. Die eine Möglichkeit, die der Staat hierzu hat, ist die Einführung der Widerspruchsregelung.
Eckhard Nagel sagt zur derzeit geltenden Erklärungsregelung: "... es gäbe eine Freiheit, wegzusehen, das Leiden anderer Menschen auszublenden."[8]
Entlastung der Hinterbliebenen
Derzeit müssen nach festgestelltem Hirntod in über 80% der Fälle die Hinterbliebenen nach dem mutmaßlichen Willen des Hirntoten gefragt werden, da keine schriftliche Erklärung zu dieser Frage vorliegt. In über 50% der Fälle vermuten die Hinterbliebene den Willen oder entscheiden selbst, weil sie den Willen des Hirntoten nicht kennen. Dies ist in Anbetracht der Trauer über den raschen Tod eine große Belastung für die Hinterbliebenen, die mit der Widerspruchslösung genommen werden kann.
Entscheidung der Organspender | Entscheidung der Nicht-Organspender |
---|---|
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Quelle: DSO: Jahresberichte 2008-2017 | Quelle: DSO: Jahresberichte 2008-2017 |
Bereits im Jahr 2009 wurde die Widerspruchsregelung von den Bundesländern ernsthaft diskutiert.[28]
Marcel Huber schrieb im DSO-Jahresbericht 2011 der Region Bayern: "Das Bayerische Gesundheitsministerium hatte sich daher für die Einführung der erweiterten Widerspruchsregelung eingesetzt, im Sinne einer stärkeren Eigenverantwortung des Einzelnen und einer Entlastung der Angehörigen."[29]
Bis zum Jahr 2012 lag bei weniger als 10% der potentiellen Organspendern eine schriftliche Willenserklärung zur Frage der Organspende vor. Bei den Organspendern lag für ca. 20% eine mündliche Zustimmung vor, bei den Nicht-Organspendern lag bei ca. 30% ein mündlicher Widerspruch vor. Bei rund 70% der Hirntoten hatten die Hinterbliebenen entschieden. Um die Hinterbliebenen in dieser eh´ schon schwierigen Situation des plötzlichen Todes emotional zu entlasten, wurde im Jahr 2012 der Gesetzentwurf zur Änderung von der Zustimmungsregelung zur Erklärungsregelung auf den Weg gebracht.[30]
Die "Barmer" Krankenkasse schrieb in ihrer Broschüre "Gesundheitswesen aktuell 2012" auf Seite 181: "Der wesentliche Fortschritt der Entscheidungslösung besteht in einer Entlastung der Angehörigen. Sie müssen aufgrund der vermehrt dokumentierten Spendebereitschaft seltener als bisher in einer extrem belastenden Situation über die Organentnahme entscheiden."[31]
Im Herbst 2012 wurde das TPG dahingehend geändert, dass sich jeder Bürger ab dem vollendetem 16. Lebensjahr zur Frage der Organspende erklären solle. Die hierfür notwendige Aufklärung und Umsetzung sollten die Krankenkassen übernehmen. Bis zum Jahr 2017 stieg der Anteil der potentiellen Organspender mit schriftlicher Erklärung auf 16,0%. Damit kommen 84% der Bürger dem gesetzlichen Auftrag nicht nach. 5 Jahre haben sich die Krankenkassen und viele Gruppen und Personen darum bemüht, die Bürger zum Ausfüllen des Organspendeausweises zu bewegen und haben wenig erreicht. Das 2012 gesetzte Ziel wurde nicht erreicht.
Damit müssen die Ärzte in der Klinik bei über 80% der potentiellen Organspender die Hinterbliebenen nach dem Willen des Hirntoten fragen. Dies ist für die Hinterbliebenen in dieser Situation eine sehr schwere Frage, die ihre Trauer nur schwerer macht. Um zu verdeutlichen, wie schwer diese Situation ist, in der den Hinterbliebenen die Frage um die Organspende gestellt wird, sei hier kurz ein typischer Ablauf beschrieben:
In den meisten Fällen läuft der zum Hirntod führende Prozess binnen acht Tagen ab: Der Mensch wird durch das todbringende Ereignis – bei über 50% eine massive Hirnblutung, bei je etwa 15% ein massiver Hirninfarkt, ein schweres Schädelhirntrauma (Unfall) oder ein Stillstand des Blutkreislaufs – plötzlich aus dem Leben gerissen. Er kommt komatös auf die Intensivstation. Dort versuchen die Ärzte das Leben des Patienten zu retten und seine Gesundheit wieder herzustellen. Es folgen für die Angehörigen Tage volle Ängste und Hoffnungen. Irgendwann erkennen die Ärzte die Schwere der Erkrankung. Für die Angehörige sinkt die Hoffnung. Schließlich gibt es deutliche Hinweise, dass der Hirntod eingetreten ist. Die Hirntoddiagnostik wird durchgeführt und bestätigt meist binnen 12 Stunden den Verdacht. Dies ist für die Hinterbliebenen ein schwerer Schlag. Erschwerend kommt hinzu, dass der Hirntod ein unsichtbarer Tod ist. Hirntote unterscheiden sich äußerlich in nichts von Komapatienten. In diese Situation der frischen Trauer und des unsichtbaren Todes haben in den meisten Fällen die Ärzte die Hinterbliebenen zu fragen, ob sie einer Organentnahme zustimmen. Für die Hinterbliebenen in dieser Situation eine weitere schwere Belastung.
Beschreibung der Situationen der Intensivstation bei der Frage um Beendigung der Therapie: Es liegt eine Patientenverfügung vor, die klar besagt, dass der Patient diesen hoffnungslosen Zustand als nicht lebenswert ansieht und die Beendigung der Therapie wünscht. Es wird vor diesem Schritt immer mit den Angehörigen gesprochen, ob sie den Willen des Patienten um Therapiebeendigung mittragen. Oft sind dann Sätze wie "Das kann ich nicht entscheiden" zu hören. Auf dem Hintergrund dieser Erfahrungen die Situation bei der Widerspruchsregelung: |
Bei einer doppelten Widerspruchsregelung würden die Hinterbliebenen bei fehlendem Widerspruch des Hirntoten gefragt werden, ob sie der Organspende widersprechen wollen. Der fehlende Widerspruch des Hirntoten könnte als Orientierung gelten, der Organentnahme zuzustimmen.
kein Unentschieden, sondern Klarheit
Nach einer repräsentativen Umfrage des Jahres 2016 haben 41% zur Frage der Organspende keine Entscheidung getroffen, 58% haben sich entschieden. 27% haben ihre Entscheidung auf einem OSA festgehalten, 4% nur in einer Patientenverfügung, 5% auf einem OSA und einer Patientenverfügung, 22% haben ihre Entscheidung nicht dokumentiert.[32] Subjektiv fühlen sich 8% zum Thema Organ- und Gewebespende sehr gut informiert, 46% fühlen sich gut informiert, 38% fühlen sich weniger gut informiert und 8% schlecht informiert. 42% wünschen sich mehr Informationen zum Thema.[33]
Fazit:
Nach über 3 Jahren (2013-2015) Aufklärung durch die Krankenkassen und die BZgA zeigt sich dieses ernüchternde Bild: Nur 58% haben sich zur Frage der Organspende entschieden, nur 36% haben ihre Entscheidung schriftlich festgehalten, doch im Jahr 2017 hatten nur 16,0% der Hirntoten eine schriftliche Willenserklärung. Hier besteht ein großer Unterschied zwischen den Zahlen der Umfrage und den Fakten aus der Klinik.
Rund 41% der Bevölkerung hat sich nach über 3 Jahren Aufklärungsarbeit noch immer nicht entschieden. Doch in der Klinik gibt es kein "unentschieden". Nach der Feststellung des Hirntodes kann man nicht warten, bis der Hirntote sich entschieden hat. Ein Unentschieden bedeutet daher für die Frage der Organentnahme ein "Nein".
Es spricht daher nichts dagegen, diese klare Trennung zwischen "Ja" und "Nein" auf die Seite der Bürger zu verlagern. Er soll wissen, dass sein Unentschieden faktisch ein "Nein" zur Organspende ist. Um dieses "Nein" wirksam werden zu lassen, muss er dies an entsprechender Stelle melden, andernfalls wird es als "Ja" gewertet. Wenn er sich schließlich zu einem "Nein" entscheidet, braucht er nichts verändern. Wenn er sich zu einem "Ja" entscheidet, kann er dies jederzeit verändern.
Die geplante Widerspruchsregelung würde somit mehr Klarheit bringen. Bei ihr gibt es kein sich-darum-herumdrücken. Es gibt dann nur klare "Ja" oder klare "Nein". Schließlich soll der Wille des Hirntoten erfüllt werden.
die 10%-Lücke
Nach einer repräsentativen Umfrage des Jahres 2016 befürworten 84% die Organspende.[34] Bis zum Jahr 2015 lag nach der Feststellung des Hirntodes die Zustimmung zur Organspende bei rund 70%, seit 2016 bei rund 76%, siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende
Da klaffen noch rund 10% zwischen den Umfrageergebnissen und den Zahlen aus der Klinik nach festgestelltem Hirntod. Diese Diskrepanz schreibe muss wohl dem Schockzustand zugeschrieben werden, in dem die Hinterbliebenen die Entscheidung für den Hirntoten zu fällen haben: meist nur wenige Tage von Hoffnung auf Genesung bis zum festgestelltem Hirntod und dem Problem, dass der Hirntod ein unsichtbarer Tod ist.
Es ist zu erwarten, dass von diesen 10% bei eingeführter Widerspruchsregelung doch einige sich für die Organspende entscheiden. Auch wenn es nur 1% mehr werden, so können mit deren Organe weiteren Menschen das Leben gerettet und deren Lebensqualität verbessert werden.
Leben hat Vorfahrt
Im Straßenverkehr haben die Verkehrsteilnehmer mit Grün Vorfahrt, es sei denn, dass ein Notarztwagen, ein Rettungswagen, die Feuerwehr oder die Polizei mit Martinshorn und Blaulicht die Kreuzung überqueren wollen. Denen ist dann trotz Grün Vorfahrt zu gewähren, denn bei denen geht es um Leben oder Tod. Dass im Straßenverkehr das Leben Vorfahrt hat, ist allen bekannt und wird von allen gutheißend akzeptiert.
Die Widerspruchsregelung würde es deutlich zum Ausdruck bringen, dass auch bei der Frage um Organspende das Leben Vorfahrt[35] hat.
Wenn jemand einen Menschen tötet, ... es so sein soll, als hätte er die ganze Menschheit getötet; und wenn jemand einem Menschen das Leben erhält, es so sein soll, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben erhalten. (Sure 5,32) |
Und wer ein einziges Leben (aus Israel) gerettet hat, die Schrift rechnet es ihm an, als ob er eine ganze Welt gerettet hätte. (Talmud) |
Die Angst als Unfallopfer entfiele
Daneben gibt es in der Bevölkerung die irrige Annahme, wenn man als Unfallopfer auf seinem OSA "Ja" angekreuzt hat,[Anm. 53] würde man nicht die volle medizinische Hilfe zum Weiterleben bekommen, weil man an die Organe kommen will. Trotz zahlreicher Dementi ist diese Angst weiterhin in den Köpfen vieler Menschen.
Bei einer doppelten Widerspruchsregelung würde diese Angst wegfallen, weil alle Unfallopfer und andere Patienten in gleicher Weise behandelt werden. Den OSA als vermeintliches Unterscheidungskriterium gäbe es mit der Widerspruchsregelung nicht mehr. Es würde klarer: Die Frage nach der Organspende stellt sich erst nach Feststellung des Hirntodes. Bis dahin versuchen jedoch alle Ärzte, das Leben des Patienten zu retten und seine Gesundheit wieder herzustellen.
Mehrheit der Bürger
Eine repräsentative Umfrage der Barmer unter ihren Versicherten zeigt, dass eine Mehrheit (58%) für die sogenannte Widerspruchslösung ist.[36] Nach einer Emnid-Umfrage Anfang April 2019 sind 56% der Bundesbürger für die Einführung der Widerspruchsregelung, 41% dagegen.[37]
Eine Umfrage unter den Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) stimmten 33% der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagenen doppelten Widerspruchsregelung zu, 43% hingegen favorisierten die einfache Widerspruchsregelung.[38]
In einer repräsentativen Online-Umfrage des Erfurter Instituts INSA-CONSULERE sprachen sich 46% der Befragten für die Widerspruchsregelung aus. Für die derzeit in Deutschland geltende erweiterte Zustimmungslösung sind 35% der Deutschen. 12% waren unschlüssig oder machten keine Angaben, 7% wollten eine andere Lösung.[39]
In den Jahren 2016 und 2017 erfolgte nach Feststellung des Hirntodes bei 76% der potentiellen Organspendern eine Zustimmung zur Organentnahme.
Ein Gesetz sollte die Normalität zur Norm machen, nicht die Ausnahme. |
Stärkung der Transplantationsmedizin
Die Einführung der Widerspruchsregelung würde die Transplantationsmedizin dadurch stärken, weil nach Feststellung des Hirntodes die Organentnahme Normalität werden würde, wenn nicht widersprochen wird. Dadurch würde auch deutlicher, dass Organspende eine Gemeinschaftsaufgabe ist.
Staatliche Regelungen bei Untätigkeit
Entgegen der Aussagen, dass das deutsche Recht bei Untätigkeit keine Zustimmung kenne, sei hier auf einige Beispiele hingewiesen, bei denen es genau so ist:
- Alleinerziehende
Wenn Alleinerziehende (Witwen, Witwer, Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht) komatös ins Krankenhaus müssen, und sie zuvor nicht schriftlich geregelt haben, wer in diesem Falle die unmündigen Kinder versorgt, fällt dem Jugendamt das Sorgerecht für diese Kinder zu, bis der/die Alleinerziehende sich selbst darum kümmern kann.
Verbleibt der/die Alleinerziehende komatös oder stirbt gar, verbleibt auch das Sorgerecht der Kinder bis zu deren Volljährigkeit beim Jugendamt. Dieses wird die Kinder in der Regel einer Pflegefamilie zuführen, aber immer noch die Aufsicht führen.[Anm. 54] - Patientenverfügung
Wer keine Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht verfasst hat, stimmt zu, dass das Amtsgericht einen Betreuer bestellt, der im Sinne des Patienten, der sich nicht mitteilen kann, handelt. Dieser Betreuer bestimmt mitunter über höchst persönliche Dinge wie Weiterführung der Therapie oder Therapieende.
Wenn sich die Angehörigen darin einige sind, wer diese Aufgabe übernimmt, wird diese Person dem Amtsgericht vorgeschlagen und in der Regel auch eingesetzt.
Wenn sich die Angehörigen uneins sind, wer diese Aufgabe übernimmt, setzt das Amtsgericht eine Person außerhalb des Familienkreises als Betreuer ein. - Testament
Wer kein Testament verfasst hat, stimmt damit bei seinem Tode der gesetzlichen Erbfolge zu.
Weitere Beispiele des Widerspruchs sind:
- Verwertbarkeit von Beweismitteln
Der Angeklagte muss der Verwertung eines Beweises dabei explizit widersprechen, sonst kann der Beweis dem Urteil zugrunde gelegt werden. Siehe: Widerspruchslösung des BGH[Anm. 55]
Daher ist es kein Rechtsbruch, sondern allgemeine deutsche Rechtspraxis, dass man der gesetzlichen Vorgabe zustimmt, wenn man Dinge nicht vorher selbst geregelt hat. Damit ist eine Widerspruchsregelung rechtlich auch in Deutschland ohne weiteres möglich.
Import-Export
Quelle[40] | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Export | 448 | 414 | 447 | 434 | 421 | 335 | 371 | 350 | 339 |
Import | 628 | 604 | 622 | 609 | 568 | 538 | 424 | 422 | 474 |
Differenz | 180 | 190 | 175 | 175 | 147 | 203 | 53 | 72 | 135 |
in % | 40,2 | 45,9 | 39,1 | 40,3 | 34,9 | 60,6 | 14,3 | 20,6 | 39,8 |
Der wirtschaftliche Exportweltmeister Deutschland importiert im ET-Verbund mehr Organe als es Organe exportiert.
Für den Import von Organen dürfen diese nicht von einem DCD-Spender stammen, weil DCD in Deutschland verboten ist.
Wenn die Organe aus einem Land mit Widerspruchsregelung stammt, haben wir damit keine moralische Bedenken. Wenn jedoch die Widerspruchsregelung in Deutschland eingeführt werden soll, dann soll dies nach den Worten ihrer Gegner gegen die Menschenwürde und gegen das Grundgesetz verstoßen. Wenn das stimmen sollte, müssten wir umgehend die Einfuhr von Organen auch aus Ländern mit Widerspruchsregelung verbieten.[Anm. 56]
Darüber hinaus gibt es im ET-Verbund seit Jahren ein Ungleichgewicht.
Wenn die Widerspruchsregelung eine "Verpflichtung"[41] ist, die Spende "pervertiert"[41], müsste sich Deutschland konsequenter Weise aus dem ET-Verbund lösen, da es keine Organe aus Nationen mit Widerspruchsregelung annehmen darf, denn alle Nationen des ET-Verbunds haben die Widerspruchsregelung, nur Deutschland nicht.
Österreich
In der vom Bundesministerium für Gesundheit erlassenen "Verfahrensanweisungen. Überprüfung des Vorhandenseins eines Widerspruches einer/eines Verstorbenen gegen eine Organentnahme" heißt es auf Seite 3:
Wenn anwesende Angehörige glaubhaft machen können, dass die/der Verstorbene zu Lebzeiten eine Organspende abgelehnt hat, ist diese Information als Widerspruch der/des Verstorbenen zu akzeptieren. |
https://transplant.goeg.at/sites/transplant.goeg.at/files/2017-06/VA_%C3%9Cberpr%C3%BCfung%20Widerspruch.pdf In Österreich kann somit der Widerspruch auch mündlich durch die Hinterbliebenen ausgesprochen werden:
In Österreich gilt die Widerspruchslösung, das bedeutet, dass bei Verstorbenen, die zu Lebzeiten keinen Widerspruch gegen eine Organspende eingelegt haben, eine Organentnahme zulässig ist. Da der Widerspruch auch mündlich erfolgt sein kann, werden die mit dem Krankenhauspersonal in Verbindung stehenden Angehörigen über die geplante Organentnahme informiert und nach dem Willen der/des Verstorbenen befragt. Die Schwierigkeit für die informierenden Ärztinnen/Ärzte besteht darin, den Willen der/des Verstorbenen von jenem der Angehörigen abzugrenzen. Da das Krankenhauspersonal bestrebt ist, eine Organentnahme nur im Einvernehmen mit den Angehörigen zu veranlassen, wird in der Praxis dem Wunsch der Angehörigen entsprochen. Das Gespräch mit den Angehörigen wird von der / vom diensthabenden Ärztin/Arzt der Intensivstation geführt. Der Gesprächsausgang wird daher auch von deren/dessen Einstellung zu Organspende sowie kommunikativen Fähigkeiten beeinflusst. |
Damit ist klar, dass in Österreich nach festgestelltem Hirntod nicht nur bei Touristen, sondern grundsätzlich die Hinterbliebenen nach dem Willen des Hirntoten befragt werden. Siehe: Gesundheit Österreich: Programm zur Förderung der Organspende: aktuelle Herausforderungen und Zukunftsperspektiven (November 2017), 9, Fußnote 3. https://docplayer.org/75831868-Programm-zur-foerderung-der-organspende-aktuelle-herausforderungen-und-zukunftsperspektiven.html Zugriff am 06.12.2018.
Spanien
Der Vergleich des Weltmeisters in Sachen Organspende mit dem Exportweltmeister sieht wie nachfolgend aus.
Spanien | Deutschland |
---|---|
"Während die Organspende - und –transplantationsaktivitäten in Spanien in absoluten Werten zunehmen, zeigt sich relativ betrachtet innerhalb der letzten 10 Jahre keine weitere Steigerung. (2)"[42] | In den Jahren 2006-2011 stagnierte die Zahl der Organspender in Deutschland. In den Jahren 2012-2016 fiel die Zahl der Organspender auf einen historischen Tiefstand ab. Siehe: Organmangel |
"je nach Organ sterben sechs bis acht Prozent der Patienten auf der Warteliste bevor ein geeignetes Organ für sie gefunden wird. (2)"[42] | Im Jahr 2015 starben auf der Warte in ca. 5% der Nieren-, ca. 20% der Herz-, ca. 15% der Lungen und ca. 30% der Leberpatienten. Siehe: Statistik/Deutschland |
"Von Natur aus richten wir uns nach denjenigen, die etwas am besten machen, und sind bestrebt von ihnen zu lernen. Ziel des vorliegenden Projekts war es daher herauszufinden, welche Faktoren im Organspendeprozess zu besseren Ergebnissen führen. (2)"[42] | Das schreibt eine Nation, die seit über 10 Jahren unangefochten die meisten Organspender pro Million Einwohner hat. |
"Im Rahmen des Projekts der spanischen Nationalen Organisation für Transplantationen (ONT) zur weiteren Verbesserung der Organspende und Transplantationsmedizin („Plan Donación 40“) wird in Spanien eine Zahl von 40 Spendern pro Million Einwohner angestrebt."[42] | In Deutschland hatten wir in den Jahren 2013-2017 etwa ein Viertel des von Spanien angestrebten Zieles. Deutschland kam in den letzten Jahrzehnten nie über 16 pmp hinaus. 20 pmp wäre für Deutschland eine Sensation, 40 pmp wohl eine Illusion. |
"Das spanische Transplantationssystem ist eines der Opting-out-Systeme nach dem Gesetz 30/1979, so dass seit 1979 eine rechtliche Vermutung zugunsten der Organspende besteht, aber die seither praktizierte Praxis war es, den Willen des Verstorbenen an die Familie (nächste Angehörige) zu richten, um die Zustimmung zur Organspende zu erhalten. Das spanische Transplantationssystem verlangt, die Erlaubnis der nächsten Angehörigen einzuholen, um in jedem Fall Organe oder Gewebe vom verstorbenen Spender zu beziehen, auch wenn bekannt war, dass der Spender spenden will." (Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator) E-Mail vom 18.01.2019.
Siehe: http://www.ont.es/publicaciones/Documents/DSO_ONT_deutsch.pdf
Im englischen Original: "Spanish transplantation system is one of opting-out by Law 30/1979 , thus there is a legal presumption in favor of organ donation since 1979 but the practice that has followed ever since has been to ask the will of the deceased to the family (next-of-kin) in order to obtain consent to organ donation. Spanish transplantation system imposes to ask for authorization to the next-of-kin in order to procure organs or tissues from the deceased donor in every case, even when the donor was known to be willing to donate."
Kultur des Spendens
Von 2006-2015 betrug nach Feststellung des Hirntodes die Zustimmung zur Organspende bei 72% ±2%, 2016 und 2017 betrug sie über 76%. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung stimmt somit der Organspende zu. Organspende ist somit der Normalfall.
Die Einführung der Widerspruchsregelung würde deutlich zum Ausdruck bringen:
- Deutschland ist ein Volk mit einer spendebereiten Haltung
- niemand ist zum Spenden gezwungen, denn jeder kann auch widersprechen
Durch diese deutliche Heraushebung des Normalfalls ist davon auszugehen, dass immer mehr Menschen sich für die Organspende aussprechen.
Mehr Organspender
Mit der Widerspruchsregelung sind mehr Organspender zu erwarten, da es damit keine Grauzone gibt: Wer sich nicht gegen die Organspende ausgesprochen hat, ist im Falle seines Hirntodes Organspender.
Und wenn durch die Widerspruchsregelung auch nur jährlich ein Organspender mehr wird, so kommt in diesem Zusammenhang die Frage auf:
Was ist uns die Rettung eines Menschenenlebens wert?
Hierzu gibt es verschiedene Beispiele, die nachdenklich stimmen:
Christlich
Für die Juden war der Sabbat heilig. Es durfte am Sabbat nur eine kurze Wegstrecke (Sabbatweg = Apg 1,12) gehen. Auch durften Juden keine Arbeit verrichten, auch kein Feuer machen (Ex 35,3). Orthodoxe Juden fahren deswegen heute am Sabbat kein Auto.
Das Sabbatgebot ist ein Teil des Dekalogs (= 10 Gebote):
- "Gedenke des Sabbats: Halte ihn heilig!" (Ex 20,8)
- "Darum hat der HERR den Sabbat gesegnet und ihn geheiligt." (Ex 20,11)
- "Darum haltet den Sabbat; denn er soll euch heilig sein. Wer ihn entweiht, hat den Tod verdient;" (Ex 31,14)
- "Sechs Tage darf man arbeiten; der siebte Tag aber ist Sabbat, heilige Ruhe für den HERRN. Jeder, der am Sabbat arbeitet, hat den Tod verdient." (Ex 31,15)
- "Sechs Tage darf man arbeiten; der siebte Tag sei euch heilig, Sabbat, Ruhetag für den HERRN. Jeder, der an ihm arbeitet, hat den Tod verdient." (Ex35,2)
Trotz dieses heiligen Sabbatsgebot heilte Jesus auch am Sabbat:
- Den Mann mit der verdorrten Hand (Mt 12,9-13 // Mk 3,1-6; Lk 6,6-10)
- Frau mit 18 Jahren krummen Rücken (Lk 13,10-14)
- Mann mit Wassersucht (Lk 14,1-6)
- Der seit 38 Jahren gelähmte Mann (Joh 5,5-9)
- Der seit Geburt blinde Mann (Joh 9,1.6f.13f)
Jesus hielt den aufgebrachten Pharisäer und Schriftgelehrten einen Spiegel vor, indem er ihnen sagte:
- "Ihr Heuchler! Bindet nicht jeder von euch am Sabbat seinen Ochsen oder Esel von der Krippe los und führt ihn zur Tränke?" (Lk 13,15)
- "Wer von euch wird seinen Sohn oder seinen Ochsen, der in den Brunnen fällt, nicht sofort herausziehen, auch am Sabbat?" (Lk 14,5)
- "Der Sabbat wurde für den Menschen gemacht, nicht der Mensch für den Sabbat." (Mk 2,17)
So zeigen diese Wunderheilungen Jesu am Sabbat überdeutlich, dass es Gottes Wille ist, dem Leben zu dienen, nicht blind und gedankenlos irgendwelchen Gesetzen. Selbst wenn es die 10 Gebote sind. Auch sie sind dazu da, um dem Leben zu dienen. Wo sie jedoch Leben verhindern, sind sie zu ignorieren.
Jüdisch
"Und wer ein einziges Leben (aus Israel) gerettet hat, die Schrift rechnet es ihm an, als ob er eine ganze Welt gerettet hätte." (Talmud)
Muslimisch
"Wer einen Menschen tötet, für den soll es sein, als habe er die ganze Menschheit getötet. Und wer einen Menschen rettet, für den soll es sein, als habe er die ganze Welt gerettet." (Sure 5,32)
Straßenverkehr
Wenn die Verkehrsampel grün leuchtet, darf man die Kreuzung befahren.
Man darf dies trotz "Grün" jedoch nicht, wenn mit Blaulicht und Martinshorn ein Notarzt, ein Rettungswagen, die Feuerwehr oder die Polizei auch in die Kreuzung einfahren wollen. Diesen hat man trotz "Grün" Vorfahrt zu gewähren, weil es um das Leben geht: Leben hat Vorfahrt.
Im Straßenverkehr ist es für uns selbstverständlich. Wenn es um Organtransplantation geht, soll plötzlich Leben keinen Vorrang haben.
Krankenkassen haben es einfacher
Die Krankenkassen sind seit der Änderung des TPG im Herbst 2012 dazu verpflichtet, alle paar Jahre ihre Versicherten anzufragen, ob sie für den Fall ihres Hirntodes zu einer Organspende bereit sind. Diese Arbeit würde mit Einführung der Widerspruchsregelung entfallen.
Entscheidungsfreiheit bleibt erhalten
Da bei der Widerspruchsregelung der Organentnahme auch widersprochen werden kann, bleibt die Entscheidungsfreiheit jedes Einzelnen erhalten.
Gewissensfreiheit bleibt unangetastet
Die Gewissensfreiheit bleibt auch bei der Widerspruchsregelung dadurch erhalten, weil niemand seine Entscheidung begründen muss.
Sonstiges
Im Deutschen Ärzteblatt schrieb am 02.06.2018 Prakticus zur geplanten Einführung der Widerspruchsregelung: "Wenn sie kommt, die Widerspruchslösung, bitte eines nicht vergessen: Wer widerspricht, sollte damit für sich selbst auf den Empfang eines Spenderorgans verzichten müssen - und das auch mindestens 5 Jahre nach einem Widerruf des Widerspruchs! Nur so werden die Menschen gezwungen, sich mit den Konsequenzen ihres Handelns auseinanderzusetzen."[43]
Offener Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages!
Am 24.01.2019 wurde ein "Offener Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages!"[44] ins Internet gestellt. Er fordert mit 9 Punkten die Einführung der Widerspruchsregelung in Deutschland. Dieser offene Brief wurde unterzeichnet von:
- Gegen den Tod auf der Organ-Warteliste
- I.G. Niere NRW e.V.
- Landesverband Niere Bayern e.V.
- Hilfsgemeinschaft der Dialysepatienten und Transplantierten Regensburg/Straubing e.V.
- Verein leberkrankes Kind e.V.
- GIOS Gemeinnützige Interessengemeinschaft OrganSpende e.V.
- Herzkinder Ostfriesland e.V.
- Leben spenden e.V. (beantragt)
- PKD Familiäre Zystennieren e.V.
- HDP Heim Dialyse Patienten e.V.
- Interessengemeinschaft Nierenkranker Nordbaden e.V.
- Regionalgruppe Vechta im Landesverband Niere Niedersachsen e.V.
- ORGANTRANSPLANTIERTE OSTFRIESELAND e.V.
- Interessengemeinschaft Niere Rhein-Ahr-Eifel e.V.
- Das zweite Leben – Nierenlebendspende e.V.
- Deutsche Akademie für Tranplantationsmedizin e. V.
- Thüringische Gesellschaft für Philosophie e. V.
- REGIONALGRUPPE WUERZBURG U. UMLAND im BUNDESVERBAND DER ORGANTRANSPLANTIERTEN e.V.
- Transplantationsbetroffene e.V. Bayern
- Fördergemeinschaft Deutsche Kinderherzzentren e.V.
- TRANSDIA-SPORT DEUTSCHLAND E.V.
Unabhängig vom obigen Appell haben sich bereits vorher folgende Organisationen für die Widerspruchslösung ausgesprochen
- Ärztekammer Westfalen-Lippe
- Sächsische Landesärztekammer
- Deutsche Gesellschaft für Urologie
- Deutsche Gesellschaft für Nephrologie
- Deutsche Transplantationsgesellschaft
- Deutsche Gesellschaft für Chirurgie
- SPD Unterbezirk Düsseldorf
- Netzwerk Organspende NRW
- Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin
- Der Hessische Minister für Soziales und Integration
Gruppen und Personen für die Widerspruchsregelung
Diese Gruppen befürworten die Widerspruchsregelung:
- EU unterstützt die Bestrebung der Einführung der WSR.
- Deutscher Ärztetag fordert die WSR.
- Ärztekammer Westfalen-Lippe fordert die WSR.
- Landesärztekammer Rheinland-Pfalz sprach sich für die Einführung der WSR aus.
- Sächsische Landesärztekammer plädiert für die WSR.
- Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), ihre Mitglieder sprechen sich mit 33% für die doppelte und mit 43% für die einfache WSR aus.
- Deutsche Chirurgische Gesellschaft ist für die WSR.
- Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) fordert die WSR, auch hier.
- Netzwerk Organspende NRW spricht sich für die WSR aus, weil "damit der Druck von Angehörigen genommen" werden würde.
- Verein Sportler für Organspende verfasste einen offenen Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages: "STOPPEN SIE DEN TOD AUF DER WARTELISTE!"[Anm. 57]
- TransDia begrüßt in ihrer "Stellungnahme zum aktuellen Gesetzentwurf" (13.09.2018) die geplante doppelte WSR.
- Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) erklärt sich für die doppelte WSR.
- Interessengemeinschaft (I.G.) Niere NRW e.V. ist für die WSR.
- Organtransplantierte Ostfriesland e.V.
- Leben spenden e.V. fordert die WSR.
- Gegen den Tod auf der Organ-Warteliste e.V. fordert die WSR.
- Prominente werben für die Widerspruchsregelung.
Diese Personen befürworten die Widerspruchsregelung:
- Bundeskanzlerin Angela Merkel ist für die WSR.
- Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, ist für die WSR
- Heiner Garg, Schleswig-Holsteins Landesgesundheitsminister: "Das Recht auf Nichtentscheidung wäre bei dieser Lösung nicht mehr gegeben – und das ist von mir auch so gewollt."
- Karl Lauterbach,SPD-Vize-Fraktionschef: "Ich bin ein klarer Befürworter der Widerspruchslösung."
- Eckhard Nagel,langjährige Transplantationsmediziner: "Ich will, dass sich jeder bewusst damit auseinandersetzt."
- Hessischer Sozialminister Grüttner fordert die WSR.
- Georg Nüßlein (CSU), stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion, fordert die WSR
- Petra Grimm-Benne (SPD), Sachsen-Anhalts Sozialministerin, sprach sich die die WSR aus.
- Bernhard Banas, Leiter des Transplantationszentrums Regensburg: Wenn die große Mehrheit der Deutschen einer Organspende positiv gegenüberstünden, läge es doch nahe, das bislang praktizierte Vorgehen umzudrehen und die sogenannte Widerspruchslösung einzuführen.
Contra
Ein Beispiel von Contra
Diese Petition wurde eingereicht mit den Schlagworten: "Nein zur Widerspruchslösung! Ja, zum Leben!"
Dies erweckt den Eindruck, dass die Widerspruchsregelung zum Tod der Menschen führt, ein Nein zur Widerspruchsregelung hingegen zum Leben.
Hier zeigt sich, dass weder der Hirntod noch der organisatorische Ablauf einer Organtransplantation verstanden wurde, vielleicht auch um diese folgenden Punkte kein Wissen besteht:
- Wenn der Hirntod festgestellt ist, gibt es kein Zurück ins Leben.
- Der festgestellte Hirntod ist eine von drei Voraussetzungen, damit eine Organentnahme erfolgen kann. Die beiden anderen Voraussetzungen sind: Es muss eine Zustimmung zur Organentnahme vorliegen und die Organentnahme muss von einem Arzt vorgenommen werden.
- Die Widerspruchsregelung gibt nur den Weg vor, wie man zur Zustimmung zur Organentnahme gelangt: Wer nicht widersprochen hat, ist im Falle seines Hirntodes Organspender.
Aus Kirchenkreisen
Evangelische Kirche
Die Landesbischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Ilse Junkermann, lehnt die Widerspruchsregelung ab: "Das Wort ‚Spende‘ steht für freiwilliges Geben. Bei der sogenannten Widerspruchslösung wird daraus ein Zwang, dem ich nur durch meinen expliziten Widerspruch entkommen kann. Das ist ein schwerer Eingriff in die persönliche Integrität und individuelle Gewissensfreiheit. Das degradiert einen sterbenden Menschen zu einem Materiallager für andere. Dabei ist die Gleichsetzung des Hirntodes mit dem Tod nach wie vor und weltweit umstritten."[45][Anm. 58]
Katholische Kirche
Am 27.09.2018 veröffentlichte Kardinal Reinhard Marx als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz einen Pressebericht.[46] Darin heißt es:
"Diese Regelung lehnen wir ab. ... Das gebieten die Selbstbestimmung, das Konzept der Patientenautonomie und die Würde des Menschen, die auch über den Tod hinaus von Bedeutung sind. Diese Prinzipien, denen in unserer gesamten Gesellschafts- und Rechtsordnung eine zentrale Bedeutung zukommt, würden von der Widerspruchslösung unterminiert."[Anm. 59]
"Problematisch ist die Widerspruchsregelung also deshalb, weil die Freiwilligkeit der Organspende nicht zweifelsfrei feststeht und weil das Konzept der Autonomie zugunsten eines staatlichen Paternalismus aufgegeben wird."[Anm. 60]
"Eine moralische oder gar rechtliche Pflicht zur Organspende lässt sich nicht begründen. Sie kann weder erzwungen noch erwartet werden, ist aber ein Akt von hohem moralischem Wert."[Anm. 61]
"Um die Bereitschaft zur Organspende – und somit die Spenderzahl – zu erhöhen, muss nicht zuletzt auch Vertrauen zurückgewonnen werden, das durch verschiedene Skandale verloren gegangen ist."[Anm. 62]
"Die Organspendebereitschaft zu erhöhen, ist eine gesamtgesellschaftliche und andauernde Aufgabe, die nicht mit einer Widerspruchslösung erledigt werden kann."[Anm. 63]
"Die Regelung von 2012 sollte in Bezug auf die Prozesse und Strukturen hin überprüft und gegebenenfalls geändert werden."[Anm. 64]
"Wir stehen der Organspende ausdrücklich positiv gegenüber. Sie ist für Christen eine Möglichkeit, Nächstenliebe auch über den Tod hinaus auszuüben".
Aus der Politik
Bayern
Am 12.07.2018 wurde mit der Drucksache 17/23290 die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für einen Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Organspenden einzusetzen. Der Antrag enthält 7 Punkte:
- Verbesserung der Vergütung für die Entnahmekrankenhäuser,
- Einführung von Sanktionen für Kliniken, die sich nicht an der Organspende beteiligen,
- bessere Vergütung für Transplantationsbeauftragte in Krankenhäusern,
- Einführung mobiler Expertenteams zur Feststellung des Hirntods,
- Berücksichtigung von Organspenden in Patientenverfügungen,
- Einführung der Widerspruchslösung,
- Möglichkeit der Spende nach Herzstillstand.
Am 25.09.2018 wurde hierfür eine Ablehnung empfohlen, mit folgendem Stimmergebnis (siehe Drucksache 17/23998:
CSU: Ablehnung
SPD: Zustimmung
FREIE WÄHLER: Enthaltung
B90/GRÜ: Enthaltung
Kirchlich-politisch
Der Bundesvorstand des "Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU" (EAK) beschloss am 12.11.2018 am Rande der Herbstsynode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Würzburg einstimmig die "Stellungnahme zur aktuellen Organspende-Diskussion". Darin heißt es: "Eine solche Beweislastumkehr würde ... nicht weniger als einen hoch problematischen Bruch mit bisherigen Konstanten in der Grundprogrammatik beider Unionsparteien bedeuten."[47][48]
Entscheidungsregelung
Ein alternativ zum Gesetzentwurf zur Widerspruchsregelung wurde 2019 ein Gesetzentwurf zur Entscheidungsregelung eingereicht (Stand 06.05.2019). Er sieht vor:
- Die Bürger sollen bei der Beantragung des Personalausweises oder des Reisepasses nach ihrer Haltung zur Organspende befragt werden. Die Entscheidung soll in ein zentrales Online-Register eingetragen werden.
- Die Aufklärung soll intensiviert werden:
- Die Aufklärungsuntererlagen der BZgA sollen entsprechend erweitert werden.
- Die Hausärzte sollen in die Aufklärung eingebunden werden. - "Hausärztinnen und Hausärzte (sollen) ihre Patientinnen und Patienten bei Bedarf aktiv alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende beraten und sie zur Eintragung in das Online-Register ermutigen."[Anm. 65]
- "Die Aufklärungsunterlagen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Organ- und Gewebespende werden zukünftig alle vier Jahre wissenschaftlich evaluiert. Das Ergebnis der Evaluation wird dem Deutschen Bundestag in einem Bericht vorgelegt."[Anm. 66]
Dieser zur Widerspruchsregelung alternative Gesetzentwurf der Entscheidungsregelung hat nur Nachteile, aber keine Vorteile.
Entscheidungsregelung | Widerspruchsregelung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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kostet über 6 Mio. €[Anm. 67] | kommt mit einem Teil der Kosten aus | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
sehr großer personeller Aufwand | geringer personeller Aufwand | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
rund 60% der Hausärzte fühlen sich für die Aufklärung kompetent[Anm. 68] | entfällt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hausärzte haben jetzt schon lange Wartezeiten[Anm. 69] | entfällt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Organe gehen verloren[Anm. 70] | kaum ein Organ geht verloren[Anm. 71] | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
greift mit jahrelanger Verzögerung[Anm. 72] | greift sofort | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
nach 10 Jahren ca. 50% erreicht[Anm. 73] | greift sofort mit 100% | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
zukünftig auf 50% stagnierend | zukünftig auf 100% stagnierend | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
kaum mehr Organe durch Kultur der EntscheidungReferenzfehler: Für ein <ref> -Tag fehlt ein schließendes </ref> -Tag. /p6 = pmp Organspender 2016[49] / D6 = pmp DCD-Spende[49] / K6 = p6 - D6 = Korrektur auf reine Hirntod-Spenden / §a = gesetzliche Regelung[50] / OSa = automatisch Organspender[50] / ZSa = Zustimmung vor der Entnahme nötig?[50] / WHa = Widerspruchsrecht der Hinterblibenen[50] / §b = gesetzliche Regelung[51]
Legende zur Tabelle:
Tabellarische Übersicht BDie Wissenschaftlichen Dienste veröffentlichten am 09.08.2018 eine Aufzählung der Regelungen zur Organspende in den Mitgliedstaaten der EU.[52] Graphische ÜbersichtDie nebenstehende Grafik zeigt auf, welche Nationen die Zustimmunmgsregelung bzw. Erklärungsregelung besitzen und welche Nationen die Widerspruchsregelung. SonstigesArbeit der SelbsthilfegruppenViele Selbsthilfegruppen engagieren sich seit Jahren bei der Aufklärung über Hirntod und Organspende. Auch mit einer eingeführten Widerspruchsregelung geht die Arbeit der Selbsthilfegruppen unvermindert weiter:
Die Arbeit der Selbsthilfegruppen wird durch die Widerspruchsregelung nicht berührt und daher auch nicht geschmälert. Daher benötigen die Selbsthilfegruppen auch weiterhin finanzielle Unterstützung. Entscheidungsfindung bei BehindertenJeder Behinderte hat einen vom Amtsgricht eingesetzten Betreuer. Dieser ist für die Lebensbereiche, die der Behinderte selbst nicht entscheiden kann (Finanzen, Wohnort, Gesundheit, ...), zuständig. Diese Entscheidungen hat er immer im Sinne des Betreuten zu fällen. Nach meinem Verständnis von Betreuung gehört beim Themenfeld "Gesundheit" auch die Frage um Organspende mit hinzu, ganz im Sinne des Betreuten. Wenn der Betreute sich jedoch nicht äußern kann, nie mitteilen konnte, sollte es in der Verantwortung des Betreuers liegen, hier eine richtige Entscheidung zu treffen. Die mag in dem einen Fall mit "Ja", im anderen Fall mit "Nein" ausfallen. Ich finde es für unangebracht, wenn hier der Staat verallgemeinernd eingreift. Damit bliebe die individuelle Entscheidung auf der Strecke. Widerspruchsregelung in der DDREs gab bereits in Deutschland - in der DDR - eine Widerspruchsregelung, bei der die Hinterbliebenen der Organentnahme nicht widersprechen konnten (= einfache Widerspruchsregelung). Die Argumentation war in etwa: eine Leiche ist juristisch keine "Sache", über die die Hinterbliebenen kein "Eigentumsrecht", also keine Verfügungsgewalt haben könnten. Es gab darüber keine öffentliche Diskussion. Niemand hat dabei etwas Unrechtes oder Anstößiges gefunden. Auch ist keine Stellungnahme der Ostkirchen dazu bekannt. Diese Widerspruchsregelung der DDR trat am 04.07.1975 durch die "Verordnung über die Durchführung von Organtransplantationen" in Kraft. Am 05.08.1987 wurde die Verordnung zur besseren materiellen Absicherung des Spenders neu geregelt, die neue Fassung trat am 01.10.1987 in Kraft. Durch den Einigungsvertrag vom 31.08.1990 wurde diese Verordnung aufgehoben.[54] In § 4 dieser Verordnung heißt es: "Die Organentnahme von Verstorbenen für Transplantationszwecke ist zulässig, falls der Verstorbene zu Lebzeiten keine anderweitigen Festlegungen getroffen hat:" Damit hat der Staat faktisch die Widerspruchsregelung festgelegt. Links zu den PetitionenÜber diese Links können die Petitionen zur Einführung der Widerspruchsregelung unterstützt werden:
AnhangLinksArtikel von Klaus Schäfer:
Anmerkungen
Einzelnachweise
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