Ende der Therapie

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Nach Feststellung des Hirntodes können alle apparativen Maßnahmen eingestellt werden ohne gerichtliche Zustimmung, da es sich nach der Todesfeststellung naturgemäß auch nicht mehr um lebensverlängernde Maßnahmen handelt.

Diese Aussage ist korrekt, auch wenn andere Stellen es anders beschreiben.

Bei Hirntod gilt: Ist der Hirntod festgestellt und liegt weder Schwangerschaft noch Zustimmung zur Organentnahme vor, wird die künstliche Beatmung abgeschaltet, da mit festgestelltem Hirntod der Tod des Menschen festgestellt wurde.

Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise