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Vorbemerkungen zu diesen Richtigstellungen:
  • Wer Halb- bzw. Unwahrheiten verbreitet, der täuscht.
  • Wer Halb- bzw. Unwahrheiten zitiert verbreitet, täuscht auch.[Anm. 1]
  • Wer bewusst Halb- bzw. Unwahrheiten verbreitet, begeht den Tatbestand der bewussten Täuschung.[Anm. 2]

Unter Alexanders Website werden diese Aussagen unter die Menschen gebracht:[Anm. 3]

Der Hirntod

Hirntote hätten wahrscheinlich Schmerzempfindungen

"Ein Hirntoter ist nur hirntot, aber eben nicht wirklich tot. Er ist allenfalls ein Sterbender ohne Gehirnfunktion, jedoch mit aktiven Körperfunktionen, Reflexen und sehr wahrscheinlich auch Schmerz- und seelischen Empfindungen."

Durch den in D/A/CH geltende Gesamthirntod besitzen Hirntote in D/A/CH weder Schmerzen noch seelische Empfindungen. Hierzu wäre ein funktionierendes Großhirn notwendig. Dieses ist jedoch durch die Forderung des Gesamthirntods abgestorben.

Hirntote würden durch Organentnahme getötet werden

"Der Komapatient wird erst durch die Hirntod-Untersuchung und die Organentnahme getötet."

Wenn der Hirntote durch die Hirntoddiagnostik getötet werden würde, wie kann er danach bei der Organentnahme nochmals getötet werden?
Die Hirntoddiagnostik führt den Hirntod nicht herbei, sonder stellt den Zustand des Hirntods fest. Kein Komapatient wird durch die Hirntoddiagnostik getötet.
Da der Hirntote bereits tot ist, kann er bei der Organentnahme nicht nochmals getötet werden.

Hirntote könnten gerettet werden

"Bei einer (auch nur mündlich angedeuteten) Spendebereitschaft durch Angehörige werden statt unterstützender Rettungsmaßnahmen für den Patienten nur noch quälende Untersuchungen zugunsten des Empfängers und zur Vorbereitung der Organentnahme bei schlagendem Herzen durchgeführt. 50% - 60% der Komapatienten könnte mit anderen Maßnahmen gerettet werden und die andere Hälfte bekommt auch keine würdevolle Sterbebegleitung."

Die Hirntoddiagnostik wird nicht nur bei Organspende durchgeführt, sondern beim begründeten Verdacht auf Hirntod. Erst wenn der Hirntod festgestellt ist, stellt sich die Frage nach Organspende. Daher sind "quälenden Untersuchungen" nicht immer für den Organspender: Von jährlich rund 5.000 Hirntoten sind rund 1.000 Organspender. Bei rund 4.000 Hirntoten werden diese "quälenden Untersuchungen" alleine für die Abschaltung der künstlichen Beatmung durchgeführt.

Tod und Hirntod ist das Ende aller ärztlichen Kunst. Danach gibt es weder Rettung noch Heilung.

Da nach Feststellung des Hirntods bereits der Tod vorliegt, kann hier nicht von "Sterbebegleitung" gesprochen werden.

Hirntote seien "Lebende ohne messbare Hirnfunktion"

"Ein Hirntoter ist keine Leiche, sondern ein Lebender ohne messbare Hirnfunktion."

Obduktionen von Hirntoten haben gezeigt, dass sich das Gehirn völlig aufgelöst hat. Im Kopf ist nach wenigen Tagen Hirntod nur noch ein Matsch von Blut, Zellmembrane, Zellkernen und Zellinhalt. Grund: Nach dem biologischen Tod der Gehirnzelle saugt sich diese mit Flüssigkeit voll und wird prall. Diese Oberflächenspannung hält die Zellmembran nicht tagelang aus und platzt auf.

Hirntote würden auf soziale Reize reagieren

Hirntote "reagiert auf soziale Stimuli (z.B. mit Muskelanspannung bei unangenehmem Besuch und mit Muskelentspannung bei angenehmem)."

Da bei Hirntoten Wahrnehmung unwiederbringlich erloschen ist, können sie unmöglich auf soziale Stimuli reagieren.

Kein Tod, solange das "Bauchhirn" noch lebt

"Gemäß heutiger Neurowissenschaft sind die Eingeweide von mehr als 100 Millionen Nervenzellen umhüllt. Dieses '2. Gehirn' ist quasi ein Abbild des Kopfhirns. Zelltypen, Wirkstoffe und Rezeptoren sind exakt gleich. Menschen entscheiden oft 'aus dem Bauch heraus', wie man so sagt. Solange das 'Bauchhirn' noch lebt,kann es die Todesdefinition 'Hirntod' = Tod nicht geben."

Was sind diese 100 Mio. Nervenzellen gegen die 100 Mrd. Nervenzellen des Großhirns und nochmals 100 Mrd. Nevenzellen des Kleinhirns? Der Einfluss dieser 100 Mio. Nervenzellen auf Entscheidungen wird von einigen Wissenschaftler angenommen. Erwiesen ist es noch nicht. (siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Enterisches_Nervensystem Zugriff am 25.9.2014)

Würde man - wie hier gefordert - den Tod eines Menschen beim Tod der 100 Mio. Nervenzellen der Eingeweide festlegen, würde ein Mensch noch über 24 Stunden nach dem Herztod als lebendig gelten, denn der Darm arbeitet noch über 24 Stunden nach dem Herztod.

Hirntote brauchen medizinische Versorgung

"Hirntote müssen genauso wie andere Sterbende medizinisch rundum versorgt werden: Medikamente, künstliche Ernährung, Hygiene, eventuell Beatmung etc."

Hirntote brauche nicht "eventuell" künstliche Beatmung, sondern in jedem Fall. Der Ausfall der Eigenatmung ist ein Kennzeichen des Hirntods, des Gesamthirntods wie auch des Hirnstammtods.

Hirntote werden aus 3 Gründen medizinisch versorgt:

  1. Weil der Hirntod zwar eingetreten aber noch nicht festgestellt ist. D.h. die Medizin geht noch davon aus, dass das Leben gerettet und die Gesundheit (weitestgehend) wiederhergestellt werden kann.
  2. Weil nach Feststellung des Hirntods eine Zustimmung zur Organspende vorliegt.
  3. Weil die Hirntote schwanger ist.

Liegt nach Feststellung des Hirntods weder eine Schwangerschaft noch eine Zustimmung zur Organspende vor, wird die künstliche Beatmung abgeschaltet, worauf nach wenigen Minuten das Herz stehen bleibt. Dies wird ohne Rücksicht auf irgend welche Papiere vorgenommen.

Hirntote hätten ein schwer geschädigtes Gehirn

"Zur Feststellung des 'Hirntodes' bedarf es hingegen umfänglicher Untersuchungen, da der gesamte Körper des Patienten ja noch lebt und lediglich das schwer geschädigte Gehirn nicht mehr vollständig funktioniert."

Es kommt darauf an, wie man "schwer geschädigt" definiert. - In diesem Sinne ist es zutreffen: Es sind so viele Gehirnzellen in Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm abgestorben, dass nichts mehr in diesem Gehirn funktioniert.


Organentnahme

Organspender hätten bei der Organenntnahme Schmerzen

"Beim Aufschneiden und Zersä­gen des Körpers kommt es oft zum Schwitzen, zu Hautrötungen spontanem Blutdruck-, Herzfrequenz- und Adrenalinanstieg. Bei anderen Operationen gelten diese Zeichen als Hinweise auf Stress bzw. Schmerz. Kein Mensch weiß sicher, was der Hirntote empfindet."

Die Hautrötung kommt durch das Schwitzen, das Schwitzen, der Anstieg von Blutdruck und Herzfrequenz durch den Anstieg des Adrenalis (und anderer Strsshormone). Diese werden in der Nebenniere ausgeschüttet, weil eine Schmerzinformation von der Wunde über das Rückenmark zur Nebenniere gelangt. Das Gehirn ist hierbei überhaupt nicht beteiligt. Bei Hirntoten ist es zudem abgestorben.

Weil díe Gehirnzellen bei Hirntoten abgestorben sind, weiß man sehr genau, was Hirntote empfinden: Nichts - denn dazu bräuchten sie ein funktionierendes Großhirn.

Organspender seien Komapatienten

"... da die Gesetze nicht eindeutig zu Gunsten des "Spenders" (= Komapatienten) gemacht sind ..."

Organspender sind keine Komapatienten, sondern Hirntote. Dies fordert das TPG eindeutig in den §§ 3, 9 und 16. Zwischen Koma und Hirntod gibt es eindeutige und feststellbare Unterschiede. Daher ist es ein Unding, Organspender als Komapatienten zu bezeichnen.

Organspender werden zur Organentnahme festgeschnallt

"Bei der Explantation erhalten Hirntote Medikamente zur Ruhigstellung und werden auf dem Operationstisch festgeschnallt, um Abwehrreaktionen zu verhindern. Wenn sie wirklich tot wären, bräuchte es diese Maßnahmen nicht."

Organspender werden vor der Organentnahme festgeschnallt, aus zweierlei Gründen:

  • Über das Rückenmark kann es zu sogenannten spinalen (d.h. vom Rückenmark ausgehenden) Reflexen kommen.[1]
  • Bei großen Operationen wird der Körper durch Veränderung des Operationstisches (kippen, drehen, ...) immer wieder in eine andere Lage gebracht. Dabei sollen Arme und Beine die Veränderung nicht stören.

Fentanyl würde sparsam eingesetezt, um Atemstillstand zu verhindern

"Da es allerdings schon in relativ schwacher Dosierung einen unerwünschten, Atemstillstand erzeugen kann, wird es auch, wenn überhaupt, äußerst gering dosiert eingesetzt."

Das stimmt bei normalen Operationen. - Da Hirntote sowieso keine Eigenatmung haben (ein wichtiges Kennzeichen aller Hirntoten, ob Hirnstammtod oder Gesamthirntod), müssen Hirntote künstlich beatmet werden. Bei Organentnahme muss man somit keinen Atemstillstand befürchten. Dieser liegt seit dem Hirntod bereits vor.

Schmerzen der Organspender seien unsicher

Zum Einsatz von Fentanyl: "Wie weit damit die fürchterlichen Schmerzen einer Explantation reduziert werden, weiß man nicht genau."

Da beim Gesamthirntod keine Wahrnehmung von Schmerzen möglich ist, wird Fentanyl nicht gegen mögliche Schmerzen gegeben.
Häufig wird darauf verwiesen, dass in der Schweiz zur Organentnahme eine Vollnarkose vorgeschrieben ist. Doch in keinem der Schriften der SAMW, des BAG oder des EDI findet sich auch nur ein Hinweis darauf, dass die Narkose wegen Schmerzen empfohlen wird. Sie wird empfohlen, um die spinalen Reflexe zu unterbinden. Siehe: http://www.organspende-wiki.de/wiki/index.php/Schmerzwahrnehmung#Schweiz

Britische Fachärzte schließen Schmerzwahrnehmung bei Hirntoten nicht aus

"Der Anästhesist Dr. Peter Youngund mehrere britische Fachärzte haltenes grundsätzlich für möglich, dass Hirntote bei der Organentnahme Schmerzen empfinden."

Diese Aussage stimmt, ist aber auf D/A/CH nicht übertragbar, da in den USA, Großbritannien und Polen der Hirntod als Hirnstammtod definiert ist. Damit ist es möglich, dass Teile des Großhirns noch arbeiten und somit Schmerzwahrnehmung möglich ist. In D/A/CH gilt jedoch der Gesamthirntod, der zusätzlich den Ausfall des Groß- und Kleinhirns fordert. Damit können in D/A/CH Hirntote keine Schmerzen wahrnehmen.


Sonstiges

Leben würde bewertet werden

"Die Minderbewertung des Lebens eines Komapatienten gegenüber demjenigen eines Organempfängers erinnert auf unangenehme Weise an ideologisch geprägte Euthanasieprogramme und ist in Deutschland (eigentlich) grundgesetzwidrig."

Es wird nicht das Leben von Komapatienten gegen das der Wartenden aufgewogen. Der Hirntod ist der Tod des Menschen. Jeder darf für diesen Fall seine Organe lebensrettend zur Verfügung stellen oder ungenutzt mit ins Grab nehmen.

Wenn Organspende grundgesetzwidrig wäre, warum haben die Kritiker von Hirntod bzw. Organspende das noch nicht über das Bundesverfassungsgericht klären lassen?


Anhang

Anmerkungen

  1. Die Zitation schützt nicht vor der Tatsache, dass Halb- und Unwahrheit verbreitet wird. Daher schützen auch Zitationen von Halb- und Unwahrheiten nicht vor dem Vorwurf der Irreführung.
  2. Täuschung ist im deutschen Recht ein Strafbestand, der nach § 236 StGB (Betrug) oder § 146 StGB (Falschgeld) bestraft. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%A4uschung#T.C3.A4uschung_im_Recht Zugriff 12.1.2015.
  3. Nach eigenen Angaben war das letzte Update dieser Seite am 19. Dezember 2013. Zugriff: September 2014.

Einzelnachweise

  1. Sehr deutlich kann man dies bei enthaupteten Tieren sehen: Die Beine eines enthaupteten Huhns zappeln noch lange. Eine enthauptete Schlange windet sich noch lange (siehe: https://www.youtube.com/watch?v=BxJWQXKjJhs). Eine enthauptete Biene krabbelt noch lange (siehe: https://www.youtube.com/watch?v=2fa7rPJE6fE). Zugriff am 25.9.2014.