Aufgaben: Unterschied zwischen den Versionen

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!Organisation !!Aufgabe !!Tätigkeit
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Version vom 25. Februar 2015, 20:41 Uhr

Im Ablauf von Organtransplantation wirken verschiedene Organisationen zusammen. Die Tabellen geben chronologisch den Ablauf einer Organtransplantation wieder.

Deutschland

Aufgaben D

Aufgabe Organisation / Tätigkeit
a) Aufklärung
BZgA In § 2 TPG ist die BZgA für die "Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Organ- und Gewebespenderegister, Organ- und Gewebespendeausweise" namentlich genannt und damit beauftragt.
Krankenkassen In § 2 TPG sind die Krankenkassen für die "Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Organ- und Gewebespenderegister, Organ- und Gewebespendeausweise" namentlich genannt und damit beauftragt.
Länder In § 2 TPG sind die "nach Landesrecht zuständigen Stellen" für die "Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Organ- und Gewebespenderegister, Organ- und Gewebespendeausweise" namentlich genannt und damit beauftragt.

"Die Aufklärung hat die gesamte Tragweite der Entscheidung zu umfassen und muss ergebnisoffen sein."

b) Aufnehmen
c) Registrieren
d) Melden
e) Feststellen
f) Untersuchen
g) Melden
h) Zuteilen
i) Zustimmen
j) Entnehmen
k) Transportieren
l) Einsetzen
m) Einstellen
n) Kontrollieren
m)
z) Begleiten
Hinterbliebenenbetreuung[Anm. 1] wird in einigen DSO-Regionen seit einigen Jahren betrieben, meist aufgrund persönlichem Engagement. - Mit der Konzentrierung der DSO auf ihre Kerngeschäft[Anm. 2] wird von der DSO die Hinterbliebenenbetreuung keinesfalls ausgebaut, höchstens abgebaut oder gar abgestellt.

Ohne die Mitarbeit oder zumindest Zuarbeit der DSO-Koordinatoren[Anm. 3] ist eine Hinterbliebenenbetreuung kaum durchführbar, denn wie soll man an die Hinterbliebenen kommen?

Organisationen D

Organisation Aufgabe Tätigkeit
BÄK Richtlinie zur Feststellung des Hirntods und die Allokationsregeln erlassen, Verstößen gegen Gesetze und Richtlinien nachgehen, die TXZ kontrollieren
BZgA a) Die Bevölkerung ergebnisoffen über Organspende aufklären.
DSO Nach Feststellung des Hirntod den Organspender untersuchen, die guten Organe nach ET melden, die Entnahmeteams kommen lassen, die Organentnahme begleiten und dafür sorgen, dass die entnommenen Organe in die TXZ kommen.
DTG

Österreich

Aufgabe Organisation / Tätigkeit
a) Aufklärung
b) Aufnehmen
c) Registrieren
d) Melden
e) Feststellen
f) Untersuchen
g) Melden
h) Zuteilen
i) Zustimmen
j) Entnehmen
k) Transportieren
l) Einsetzen
m) Einstellen
n) Kontrollieren
m)
z) Begleiten

Organisationen A

Organisation Aufgabe Tätigkeit

Schweiz

Aufgabe Organisation / Tätigkeit
a) Aufklärung
b) Aufnehmen
c) Registrieren
d) Melden
e) Feststellen
f) Untersuchen
g) Melden
h) Zuteilen
i) Zustimmen
j) Entnehmen
k) Transportieren
l) Einsetzen
m) Einstellen
n) Kontrollieren
m)
z) Begleiten

Anhang

Anmerkungen

  1. Meist als "Angehörigenbetreuung" beeichnet, doch Angehörige ist hierfür der unkorrekte Ausdruck, denn sie gehören zu Patienten. Wenn der Patient verstorben ist, sind es Hinterbliebene. Sie bleiben zurück. Der Sterbende lässt sie zurück. So wie der Tod aus Patienten Verstorbene macht, so macht er auch aus Angehörigen Hinterbliebene, aus der Ehefrau die Witwe, aus Kindern (Halb-/Voll-)Waise. Der Tod ist der große Wandler. Dies sollte auch in den Begriffen zum Ausdruck gebracht werden, die zur Verfügung stehen.
  2. In der Pressemitteilung vom 3.11.2014 schreibt die DSO: "Die DSO hat ihre aktuellen Aufgaben klar definiert: Konzentration auf die Kernprozesse innerhalb der Organspende und eine umfassende Qualitätssicherung aller Abläufe." Was dies bedeutet, zeigt die Reduzierung der Internetseite http://www.fuers-leben.de auf die beiden Seiten "Home" und "Impressum". Es ist unverständlich, warum man nicht zumindest den letzten aktuellen Stand belassen hat. Man hätte ja auf der Startseite einen Hinweis anbringen können, dass die Seite seit Dezember 2014 nicht mehr weiter gepflegt wird.
  3. DSO-Koordinatoren könnten in der Klinik den Hinterbliebenen Flyer oder Visitenkarten geben, an deren (Internet-)Adresse sich die Hinterbliebenen wenden können. Sie sollen sich von der Gesellschaft zumindest begleitet fühlen, ideal wäre aufgefangen fühlen.

Einzelnachweise