Supratentorielle Hirnschädigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei einer supratentoriellen Hirnschädigung muss die Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen werden:<ref>BÄK: Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes. Dritte Fortschreibung 1997 mit Ergänzungen gemäß Transplantationsgesetz (TPG)</ref> | |||
* durch weitere klinische Beobachtungen während angemessener Zeit | |||
* oder durch ergänzende Untersuchungen. | |||
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Version vom 28. März 2014, 07:59 Uhr
Eine supratentorielle Hirnschädigung betrifft das Großhirn. Es liegt oberhalb des Tentorium, das Kleinhirn vom Großhirn trennt.
Bei einer supratentoriellen Hirnschädigung muss die Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen werden:[1]
- durch weitere klinische Beobachtungen während angemessener Zeit
- oder durch ergänzende Untersuchungen.
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ BÄK: Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes. Dritte Fortschreibung 1997 mit Ergänzungen gemäß Transplantationsgesetz (TPG)