Todeszeitpunkt: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. April 2019, 21:37 Uhr


Todeszeitpunkt beim Hirntod

In den Entscheidungshilfen der BÄK der Jahre 1982, 1986 und 1991 heißt es zum Todeszeitpunkt:
"Da beim Hirntod der wirkliche Zeitpunkt des Eintritts des Todes nicht eindeutig feststellbar ist, wird der Zeitpunkt, zu welchem die endgültigen diagnostischen Feststellungen getroffen werden, dokumentiert."

In der Entscheidungshilfe des Jahres 1997 und der Richtlinie des Jahres 1998 heißt es zum Todeszeitpunkt:
"Festgestellt wird nicht der Zeitpunkt des eintretenden, sondern der Zustand des bereits eingetretenen Todes. Als Todeszeit wird die Uhrzeit registriert, zu der die Diagnose und Dokumentation des Hirntodes abgeschlossen sind."

In der Richtlinie des BMG des Jahres 2015 heißt es zum Todeszeitpunkt: "Festgestellt wird nicht der Zeitpunkt des eintretenden, sondern der Zustand des bereits eingetretenen Todes. Als Todeszeit wird die Uhrzeit registriert, zu der die Diagnose und die Dokumentation des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls abgeschlossen sind."



Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise