Supratentorielle Hirnschädigung: Unterschied zwischen den Versionen
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* durch weitere klinische Beobachtungen während angemessener Zeit | * durch weitere klinische Beobachtungen während angemessener Zeit | ||
* oder durch ergänzende | * '''oder''' durch ergänzende Untersuchung. | ||
Bei einer [[infratentoriellen Hirnschädigung]] muss die Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen werden:<ref>[[BÄK]]: Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes. Dritte Fortschreibung 1997 mit Ergänzungen gemäß Transplantationsgesetz (TPG)</ref> | |||
* durch weitere klinische Beobachtungen während angemessener Zeit | |||
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Aktuelle Version vom 15. Februar 2025, 17:45 Uhr
Eine supratentorielle Hirnschädigung betrifft das Großhirn. Es liegt oberhalb des Tentorium, das Kleinhirn vom Großhirn trennt.
Bei einer supratentoriellen Hirnschädigung muss die Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen werden:[1]
- durch weitere klinische Beobachtungen während angemessener Zeit
- oder durch ergänzende Untersuchung.
Bei einer infratentoriellen Hirnschädigung muss die Irreversibilität der klinischen Ausfallsymptome nachgewiesen werden:[2]
- durch weitere klinische Beobachtungen während angemessener Zeit
- und ein isoelektrischen EEG bzw. dem Nachweis des zerebralem Zirkulationsstillstands.
Nur damit kann sicher ausgeschlossen werden, dass es sich nicht um ein Locked-in-Syndrom handelt.
Anhang
Anmerkungen