Krankenkassen: Unterschied zwischen den Versionen
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Klaus (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die deutschen Krankenkassen wurden im Jahr 2012, zusammen mit der BZGA dazu verpflichtet, die Versicherten zu Hirntod und Organspende aufzuklären. Der Erfolg hielt sich in Grenzen: Lag nach der Feststellung des Hirntods bei rund 10% eine schriftliche Willenserklärung vor, so stieg diese Anzahl bis zum Jahr 2019 auf rund 20% und stagniert seither. == Anhang == === Anmerkungen === <references group="Anm." /> === Einzelnachweise ===…“) |
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Aktuelle Version vom 15. Mai 2026, 07:03 Uhr
Die deutschen Krankenkassen wurden im Jahr 2012, zusammen mit der BZgA dazu verpflichtet, die Versicherten zu Hirntod und Organspende aufzuklären. Der Erfolg hielt sich in Grenzen: Lag nach der Feststellung des Hirntods bei rund 10% eine schriftliche Willenserklärung vor, so stieg diese Anzahl bis zum Jahr 2019 auf rund 20% und stagniert seither.
Anhang
Anmerkungen