Mehrheit der Bürger: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Umfrage unter den Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) stimmten 33% der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagenen doppelten Widerspruchsregelung zu, 43% hingegen favorisierten die einfache Widerspruchsregelung.<ref>https://www.dgiin.de/allgemeines/pressemitteilungen/pm-leser/widerspruchsloesung-kann-zahl-der-organspenden-erhoehen-einbindung-in-gesellschaftliche-debatte-wichtig.html Zugriff am 27.10.2018.</ref>
Eine Umfrage unter den Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) stimmten 33% der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagenen doppelten Widerspruchsregelung zu, 43% hingegen favorisierten die einfache Widerspruchsregelung.<ref>https://www.dgiin.de/allgemeines/pressemitteilungen/pm-leser/widerspruchsloesung-kann-zahl-der-organspenden-erhoehen-einbindung-in-gesellschaftliche-debatte-wichtig.html Zugriff am 27.10.2018.</ref>


In einer repräsentativen Online-Umfrage des Erfurter Instituts INSA-CONSULERE sprachen sich 46% der Befragten für die Widerspruchsregelung aus. Für die derzeit in Deutschland geltende erweiterte Zustimmungslösung sind 35% der Deutschen. 12% waren unschlüssig oder machten keine Angaben, 7% wollten eine andere Regelung.<ref>https://www.vso.de/news/details/566 Zugriff am 17.01.2019.</ref>
In einer repräsentativen Online-Umfrage des Erfurter Instituts INSA-CONSULERE sprachen sich 46% der Befragten für die Widerspruchsregelung aus. Für die derzeit in Deutschland geltende erweiterte Zustimmungsregelung sind 35% der Deutschen. 12% waren unschlüssig oder machten keine Angaben, 7% wollten eine andere Regelung.<ref>https://www.vso.de/news/details/566 Zugriff am 17.01.2019.</ref>


In den Jahren 2016 und 2017 erfolgte nach Feststellung des Hirntodes bei 67% der [[potentiellen Organspendern]] eine Zustimmung zur Organentnahme.
In den Jahren 2016 und 2017 erfolgte nach Feststellung des Hirntodes bei 67% der [[potentiellen Organspendern]] eine Zustimmung zur Organentnahme.

Aktuelle Version vom 9. Juni 2025, 10:44 Uhr

Umfragen vor 2020

Eine repräsentative Umfrage der Barmer unter ihren Versicherten zeigt, dass eine Mehrheit (58%) für die sogenannte Widerspruchslösung ist.[1] Nach einer Emnid-Umfrage Anfang April 2019 sind 56% der Bundesbürger für die Einführung der Widerspruchsregelung, 41% dagegen.[2]

Eine Umfrage unter den Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) stimmten 33% der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagenen doppelten Widerspruchsregelung zu, 43% hingegen favorisierten die einfache Widerspruchsregelung.[3]

In einer repräsentativen Online-Umfrage des Erfurter Instituts INSA-CONSULERE sprachen sich 46% der Befragten für die Widerspruchsregelung aus. Für die derzeit in Deutschland geltende erweiterte Zustimmungsregelung sind 35% der Deutschen. 12% waren unschlüssig oder machten keine Angaben, 7% wollten eine andere Regelung.[4]

In den Jahren 2016 und 2017 erfolgte nach Feststellung des Hirntodes bei 67% der potentiellen Organspendern eine Zustimmung zur Organentnahme.

Ein Gesetz sollte die Normalität zur Norm machen, nicht die Ausnahme.

Umfragen nach 2020

Ein Gesetz sollte die Normalität zur Norm machen, nicht die Ausnahme.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise