Übersetzungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 18. April 2019, 07:48 Uhr

Übersetzungen aus einer Sprache in eine andere sind nicht immer einfach. Mitunter gibt es für das zu übersetzende Wort in der Zielsprache keinen vergleichbaren Begriff oder es muss umschrieben werden.

Wie unterschiedlich eine Übersetzung ausgehen kann, soll an der Ansprache von Papst Johannes Paul II. beim Internationalen Kongreß für Organverpflanzung im „Palazzo dei Congressi“ in Rom am 29.08.2000 aufgezeigt werden. Dabei wird die Übersetzung von L’Osservatore Romano der von www.deepl.com nach dem italienischen Original gegenübergestellt:

L’Osservatore Romano www.deepl.com
Transplantationen sind ein wesentlicher Fortschritt der Wissenschaft im Dienst am Menschen, und viele von uns verdanken ihr Leben heute einer Organverpflanzung. Mehr und mehr hat sich dieses Verfahren als ein gültiger Weg zur Verwirklichung des primären Ziels der Medizin erwiesen – der Dienst am menschlichen Leben. Daher schrieb ich in meiner Enzyklika Evangelium vitae, daß zur Förderung einer echten Kultur des Lebens „die in ethisch annehmbaren Formen durchgeführte Organspende besondere Wertschätzung verdient, um Kranken, die bisweilen jeder Hoffnung beraubt sind, die Möglichkeit der Gesundheit oder sogar des Lebens anzubieten“ (vgl. Nr. 86). Transplantationen stellen eine wichtige Errungenschaft der Wissenschaft im Dienste des Menschen dar, und viele Menschen verdanken ihr Leben heute der Organtransplantation. Die Transplantationstechnologie hat sich zunehmend als geeignetes Mittel erwiesen, um das Hauptziel der gesamten Medizin zu erreichen: den Dienst am menschlichen Leben. Deshalb habe ich in der Enzyklika Evangelium vitae vorgeschlagen, dass ein Weg zur Förderung einer wahren Lebenskultur "eine Organspende ist, die in einer ethisch akzeptablen Form durchgeführt wird, die Patienten, denen manchmal die Hoffnung genommen wird, neue Perspektiven für ihre Gesundheit und sogar für ihr Leben eröffnet" (Nr. 86).
Genau darin besteht die Größe dieser Geste, eine Geste, die eine wahre Tat der Liebe ist. Es geht nicht lediglich darum, sich von etwas zu trennen, das uns gehört, sondern vielmehr geben wir einen Teil von uns selbst, denn „kraft seiner substantiellen Vereinigung mit einer Geistseele kann der menschliche Leib nicht nur als ein Gefüge von Geweben, Organen und Funktionen angesehen [...] werden, denn er ist konstitutiver Teil der Person, die sich durch ihn manifestiert und ausdrückt“ (Kongregation für die Glaubenslehre, Donum vitae, Einleitung, 3). Genau hier liegt der Adel dieser Geste, eine Geste, die ein wahrer Akt der Liebe ist. Es geht nicht nur darum, etwas zu geben, das uns gehört, sondern auch etwas von uns selbst zu geben, denn "wegen seiner wesentlichen Verbindung mit einer geistlichen Seele kann der menschliche Körper nicht nur als eine Reihe von Geweben, Organen und Funktionen betrachtet werden [....], sondern er ist ein konstitutiver Teil der Person, die sich manifestiert und sich durch ihn ausdrückt". (Kongregation für die Glaubenslehre, Donum vitae, Nr. 3).
Die Anerkennung der einzigartigen Würde der menschlichen Person führt wiederum zu einer weiteren grundlegenden Konsequenz: Lebenswichtige Organe, die nur einmal im menschlichen Körper vorhanden sind, können nur nach dem Tod entfernt werden, d.h. dem Körper eines Menschen entnommen werden, der eindeutig tot ist. Diese Voraussetzung ist zweifellos selbstverständlich, denn jede andere Handlungsweise würde die durch die Entnahme der Organe verursachte absichtliche Tötung des Spenders bedeuten. Die Anerkennung der einzigartigen Würde des Menschen hat eine zusätzliche Konsequenz: Einzelne lebenswichtige Organe im Körper können nur aus der Leiche, d. h. aus dem Körper einer als klinisch tot bekannten Person, entnommen werden. Diese Anforderung ist offensichtlich, denn anders zu handeln würde bedeuten, den Tod des Spenders absichtlich durch die Entnahme seiner Organe herbeizuführen.
In dieser Hinsicht hilft die Berücksichtigung, daß der Tod eines Menschen ein einzigartiges Ereignis ist, das in der vollkommenen Auflösung dieser Einheit und dieses integrierten Ganzen besteht, die das personale Selbst ausmacht. Er resultiert aus der Trennung des geistigen Lebensprinzips (oder Seele) von der leiblichen Wirklichkeit der Person. Der in dieser ursprünglichen Bedeutung verstandene Tod der menschlichen Person ist ein Ereignis, das durch keine wissenschaftliche Technik oder empirische Methode unmittelbar identifiziert werden kann. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, daran zu erinnern, dass der Tod des Menschen ein einzigartiges Ereignis ist, das in der völligen Auflösung des einheitlichen und integrierten Ganzen besteht, das die Person selbst ist. Es führt zur Trennung des Prinzips des Lebens (oder der Seele) von der körperlichen Realität der Person. Der Tod der Person, verstanden im ursprünglichen Sinne, ist ein Ereignis, das keine wissenschaftliche oder empirische Technik direkt identifizieren kann.
Dennoch zeigt die menschliche Erfahrung, daß der Tod unweigerlich von bestimmten biologischen Kennzeichen begleitet ist, welche die medizinische Wissenschaft mit stets größerer Präzision zu erkennen gelernt hat. In diesem Sinn sollte das in der heutigen Medizin angewandte Kriterium zur Feststellung des Todes nicht als die technisch-wissenschaftliche Bestimmung der genauen Todeszeit verstanden werden, sondern als eine wissenschaftlich zuverlässige Methode zur Identifizierung jener biologischen Anzeichen, die den Tod der menschlichen Person eindeutig beweisen. Doch die menschliche Erfahrung zeigt, dass beim Auftreten des Todes unweigerlich einige biologische Zeichen folgen, die die Medizin immer genauer zu erkennen gelernt hat. In diesem Sinne sollte das heute von der Medizin verwendete "Kriterium" der Todeserklärung mit Sicherheit nicht als die technisch-wissenschaftliche Bestimmung des genauen Todeszeitpunkts einer Person verstanden werden, sondern als ein wissenschaftlich sicheres Mittel zur Identifizierung biologischer Zeichen, die zeigen, dass eine Person tatsächlich tot ist.
Es ist bekannt, daß gewisse wissenschaftliche Methoden zur Feststellung des Todes eine Zeit lang dem sog. „neurologischen“ Kriterium größeres Gewicht beigemessen haben als der traditionellen auf Herz- und Lungentätigkeit basierenden Diagnose. Hier geht es speziell darum, die vollkommene und unwiderrufliche Einstellung jeglicher Hirntätigkeit (im Großhirn, im Kleinhirn und im Hirnstamm) nach von der internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft eindeutig festgelegten Parametern zu bestimmen. Das erachtet man schließlich als Beweis für den definitiven Verlust der integrativen Fähigkeit des individuellen Organismus. Es ist bekannt, dass seit einiger Zeit Ansätze, den Tod mit Sicherheit zu erklären, den Fokus von traditionellen kardiorespiratorischen Zeichen auf das sogenannte "neurologische" Kriterium verlagern. Konkret geht es darum, nach klar definierten, auch von der internationalen Wissenschaftsgemeinschaft geteilten Parametern die vollständige und irreversible Einstellung aller Gehirnaktivitäten (im Gehirn, Kleinhirn und Hirnstamm) festzulegen. Dies gilt als Zeichen dafür, dass das einzelne Individuum seine Integrationsfähigkeit verloren hat.
Im Hinblick auf die heute zur Feststellung des Todes gebräuchlichen Parameter – Anzeichen von Hirntätigkeit oder das traditionelle Kriterium der Herz-Lungenaktivität – enthält sich die Kirche jeder technischen Entscheidung. Sie beschränkt sich auf die durch das Evangelium vorgegebene Pflicht, die medizinischen Daten und die christliche Lehre von der Einheit der Person gegenüberzustellen, Ähnlichkeiten und mögliche Konflikte hervorzuheben, die die Achtung der menschlichen Würde gefährden könnten. In Bezug auf die Parameter, die heute verwendet werden, um den Tod mit Sicherheit zu erklären - ob es nun die "Hirnzeichen" oder die eher traditionellen kardiorespiratorischen Zeichen sind - trifft die Kirche keine technischen Entscheidungen. Es beschränkt sich auf die evangelische Pflicht, die von der Medizin angebotenen Daten mit einer christlichen Vorstellung von der Einheit der Person zu vergleichen und dabei die Ähnlichkeiten und möglichen Konflikte hervorzuheben, die die Achtung der Menschenwürde gefährden könnten.
Hier kann darauf hingewiesen werden, daß das heute angewandte Kriterium zur Feststellung des Todes, nämlich das völlige und endgültige Aussetzen jeder Hirntätigkeit, nicht im Gegensatz zu den wesentlichen Elementen einer vernunftgemäßen Anthropologie steht, wenn es exakt Anwendung findet. Daher kann der für die Feststellung des Todes verantwortliche Arzt dieses Kriterium in jedem Einzelfall als Grundlage benutzen, um jenen Gewißheitsgrad in der ethischen Beurteilung zu erlangen, den die Morallehre als „moralische Gewißheit“ bezeichnet. Diese moralische Gewißheit gilt als notwendige und ausreichende Grundlage für eine aus ethischer Sicht korrekte Handlungsweise. Nur wenn diese Gewißheit besteht und die Einwilligungserklärung (Patientenverfügung) des Spenders oder seines rechtmäßigen Vertreters bereits vorliegt, ist es moralisch vertretbar, die technischen Maßnahmen zum Entnehmen von zur Transplantation bestimmten Organen einzuleiten. Hier lässt sich sagen, dass das kürzlich verabschiedete Kriterium der sicheren Feststellung des Todes, d. h. der vollständigen und irreversiblen Einstellung aller Gehirnaktivitäten, bei rigoroser Anwendung, nicht im Widerspruch zu den wesentlichen Elementen einer ernsthaften Anthropologie zu stehen scheint. Daher kann ein Arzt, der beruflich für die Bestimmung des Todeszeitpunkts verantwortlich ist, diese Kriterien von Fall zu Fall als Grundlage für die Erreichung eines gewissen Maßes an Sicherheit bei der ethischen Beurteilung heranziehen, die die Moraldoktrin als "moralische Gewissheit" bezeichnet. Diese "moralische Gewissheit" gilt als die notwendige und ausreichende Grundlage für ein ethisch korrektes Handeln. Nur bei Vorliegen dieser Gewissheit und wenn die Einwilligung nach Aufklärung durch den Spender oder den legitimen Vertreter vorliegt, ist es moralisch legitim, die technischen Verfahren zur Entnahme von Organen, die zur Transplantation bestimmt sind, anzuwenden.
Eine weitere Frage großer ethischer Bedeutung ist die Zuteilung gespendeter Organe durch Wartelisten und eine dem Dringlichkeitsgrad entsprechende Einstufung. Trotz aller Bemühungen zur Förderung von Organspenden kann den derzeitigen Anforderungen im medizinischen Bereich in vielen Ländern keineswegs entsprochen werden. Daher besteht die Notwendigkeit, Wartelisten für Transplantationen anzulegen, die von klaren und wohldurchdachten Kriterien ausgehen. Ein weiteres Thema von großer ethischer Bedeutung ist die Zuweisung von Spenderorganen durch Wartelisten oder "Triages". Trotz der Bemühungen, die Praxis der Organspende zu fördern, reichen die in vielen Ländern verfügbaren Ressourcen derzeit nicht aus, um den medizinischen Bedarf zu decken. Daher ist es notwendig, Wartelisten für Transplantationen auf der Grundlage klarer und fundierter Kriterien festzulegen.
Aus moralischer Sicht erfordert ein einleuchtendes Rechtsprinzip, daß die Zuteilung gespendeter Organe in keiner Weise weder „diskriminierend“ (beispielsweise im Hinblick auf Alter, Geschlecht, Rasse, Religion, soziale Stellung) noch „utilitaristisch“ (von Leistungsfähigkeit oder gesellschaftlichem Nutzen abhängig) sein sollte. Ausschlaggebend bei der Einstufung der Organempfänger sollten vielmehr immunologische und klinische Faktoren sein. Jedes andere Kriterium würde sich als völlig willkürlich und subjektiv erweisen und jenen Wert mißachten, der jeder menschlichen Person eigen und von allen äußeren Umständen unabhängig ist. Aus moralischer Sicht verlangt ein offensichtliches Gerechtigkeitsprinzip, dass das Kriterium für die Zuweisung bestimmter Organe unter keinen Umständen "diskriminierend" (d.h. aufgrund von Alter, Geschlecht, Rasse, Religion, sozialem Status usw.) oder "utilitaristisch" (d.h. aufgrund von Berufsfähigkeit, sozialem Nutzen usw.) sein darf. Im Gegenteil, bei der Festlegung der Prioritäten für den Zugang zu Organtransplantaten sollten Entscheidungen auf der Grundlage immunologischer und klinischer Faktoren getroffen werden. Alle anderen Kriterien wären willkürlich und subjektiv und würden den inneren Wert jeder menschlichen Person als solchen nicht anerkennen, einen Wert, der unabhängig von äußeren Umständen ist.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise