Recht: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: „ Wer vom Arzt nicht auf die Warteliste bei ET gesetzt wird oder von dieser Liste wieder heruntergenommen wird, besitzt kein Recht, dagegen zu klagen. Dies …“)
(kein Unterschied)

Version vom 28. August 2017, 20:48 Uhr

Wer vom Arzt nicht auf die Warteliste bei ET gesetzt wird oder von dieser Liste wieder heruntergenommen wird, besitzt kein Recht, dagegen zu klagen. Dies entschied das BVG im Sommer 2016.[1]


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise