Ende der Therapie: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei Hirntod gilt: '''Ist der Hirntod festgestellt und liegt weder Schwangerschaft noch Zustimmung zur Organentnahme vor, wird die künstliche Beatmung abgeschaltet, da mit festgestelltem Hirntod der Tod des Menschen festgestellt wurde.''' | Bei Hirntod gilt: '''Ist der Hirntod festgestellt und liegt weder Schwangerschaft noch Zustimmung zur Organentnahme vor, wird die künstliche Beatmung abgeschaltet, da mit festgestelltem Hirntod der Tod des Menschen festgestellt wurde.''' | ||
Version vom 21. Dezember 2016, 14:42 Uhr
Nach Feststellung des Hirntodes können alle apparativen Maßnahmen eingestellt werden ohne gerichtliche Zustimmung, da es sich nach der Todesfeststellung naturgemäß auch nicht mehr um lebensverlängernde Maßnahmen handelt. |
Diese Aussage ist korrekt, auch wenn andere Stellen es anders beschreiben.
Bei Hirntod gilt: Ist der Hirntod festgestellt und liegt weder Schwangerschaft noch Zustimmung zur Organentnahme vor, wird die künstliche Beatmung abgeschaltet, da mit festgestelltem Hirntod der Tod des Menschen festgestellt wurde.
Anhang
Anmerkungen