Ergänzende Untersuchungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 12. August 2015, 16:30 Uhr
Die bei der HTD ergänzenden Untersuchungen sind allesamt bildgebende Untersuchungen. Damit kann der untersuchte Zustand auf Papier geschrieben festgehalten werden. Dies ist ein Beweismittel, dass dieser Zustand wirklich festgestellt wurde.
Bei Kindern bis 2 Jahre ist immer eine ergänzende Untersuchung durchzuführen, zusätzlich zur wiederholten klinischen Diagnostik.
Im D/A/CH-Vergleich sind diese ergänzenden Untersuchungen in den einzelnen Ländern zur HTD zugelassen:
Test | D 1997 | D 2015 | A 1997 | A 2013 | CH 1996 | CH 2011 |
---|---|---|---|---|---|---|
Null-Linien-EEG (min) | 30 | 30 | 30 | 30 | - | - |
AEP/SEP | nein | nein | - | - | - | - |
Dopplersonographie | nein | nein | nein | nein | - | nein |
Perfussionsszintigraphie | nein | nein | - | - | - | - |
Zerebrale Angiographie | nein | nein | nein | nein | nein[Anm. 1] | nein |
Anhang
Anmerkungen
- ↑ Als fakultative Tests sind zugelassen: Atropintest, EEG, Dopplersonographie, AEP, SPECT (Single Photon Emissions Computertomtographie), MRT, PET. Sie können jedoch die zerebrale Angiographie nicht ersetzen. Nur Letzteres kann die Wartefrist für die Organentnahme auf 6 Stunden verkürzen.