Bestattung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Organspende-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „ {{Zitat|Der Leichnam des Organ- oder Gewebespenders muss in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben werden. Zuvor ist dem nächsten Angehörigen Gelegenhe…“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 13. März 2023, 07:12 Uhr

Der Leichnam des Organ- oder Gewebespenders muss in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben werden. Zuvor ist dem nächsten Angehörigen Gelegenheit zu geben, den Leichnam zu sehen. (§ 6 Art. 2 TPG)

Nach einer Organspende ist eine Bestattung als Erdbestattung möglich.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise