Bestattung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 13. März 2023, 07:12 Uhr
Der Leichnam des Organ- oder Gewebespenders muss in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben werden. Zuvor ist dem nächsten Angehörigen Gelegenheit zu geben, den Leichnam zu sehen. (§ 6 Art. 2 TPG) |
Nach einer Organspende ist eine Bestattung als Erdbestattung möglich.
Anhang
Anmerkungen