SS u2014a: Unterschied zwischen den Versionen
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Klaus (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ Die 26-Jährige, Mutter von 2 Kindern, erlitt am 29.11.2014 ein Hirntrauma. Am 03.12.2014 wurde an ihr der Hirntod festgestellt. Da die Hirntote in der 14…“) |
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Aktuelle Version vom 23. September 2019, 06:43 Uhr
Die 26-Jährige, Mutter von 2 Kindern, erlitt am 29.11.2014 ein Hirntrauma. Am 03.12.2014 wurde an ihr der Hirntod festgestellt. Da die Hirntote in der 14. Woche schwanger war und in Irland ein rigoroses Abtreibungsverbot bestand, setzten die Ärzte die intensivmedizinische Behandlung fort, um das Leben des Kindes zu retten. Da die Schwangerschaft noch so früh war, bestand kaum eine Chance, dass das Kind lebend geboren werden kann. Daher wandte sich der Ehemann an ein Gericht und bat um Therapieende. Die Richter gaben in der 18. SSW dem Antrag des Ehemannes recht und erlaubten das Therapieende, was auch umgesetzt wurde.[1]
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ Ralf Sotscheck: Hirntote Schwangere darf sterben. In: taz (26.12.2014) Nach: https://taz.de/Gerichtsurteil-zu-Abtreibungen-in-Irland/!5025356 Zugriff am 23.09.2019.