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Bei einer doppelten Widerspruchsregelung würde diese Angst wegfallen, weil alle Unfallopfer und andere Patienten in gleicher Weise behandelt werden. Den [[OSA]] als vermeintliches Unterscheidungskriterium gäbe es mit der Widerspruchsregelung nicht mehr. Es würde klarer: Die Frage nach der Organspende stellt sich erst nach Feststellung des Hirntodes. Bis dahin versuchen jedoch alle Ärzte, das Leben des Patienten zu retten und seine Gesundheit wieder herzustellen.
Bei einer doppelten Widerspruchsregelung würde diese Angst wegfallen, weil alle Unfallopfer und andere Patienten in gleicher Weise behandelt werden. Den [[OSA]] als vermeintliches Unterscheidungskriterium gäbe es mit der Widerspruchsregelung nicht mehr. Es würde klarer: Die Frage nach der Organspende stellt sich erst nach Feststellung des Hirntodes. Bis dahin versuchen jedoch alle Ärzte, das Leben des Patienten zu retten und seine Gesundheit wieder herzustellen.


==== Mehrheit der Bürger =====
==== Mehrheit der Bürger ====
Eine repräsentative Umfrage der Barmer unter ihren Versicherten zeigt, dass eine Mehrheit (58%) für die sogenannte Widerspruchslösung ist.<ref>https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/965055/organspende-jeder-zweite-barmer-versicherte-widerspruchsloesung.html Zugriff am 26.10.2018.</ref>
Eine repräsentative Umfrage der Barmer unter ihren Versicherten zeigt, dass eine Mehrheit (58%) für die sogenannte Widerspruchslösung ist.<ref>https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/965055/organspende-jeder-zweite-barmer-versicherte-widerspruchsloesung.html Zugriff am 26.10.2018.</ref>



Version vom 26. Oktober 2018, 12:37 Uhr


Pro und Contra

für die Widerspruchsregelung gegen die Widerspruchsregelung
Sportler für Organspende[1]

Freiheit ist, wenn man widersprechen kann.

Peter Dabrock][2]

Eine solche Regelung würde den menschlichen Körper zu einem Objekt staatlicher Sozialpflichtigkeit machen.[Anm. 1]

Karl Lauterbach[2]

Ich bin ein klarer Befürworter der Widerspruchslösung.

Eugen Bryasch[2]

Die Widerspruchslösung würde das Vertrauen in das Transplantationssystem weiter schwächen.[Anm. 2]

Heiner Garag[3]

Das Recht auf Nichtentscheidung wäre bei dieser Lösung nicht mehr gegeben – und das ist von mir auch so gewollt.

Otto Fricke[4]

Nicht der Bürger muss widersprechen, damit der Staat nicht eingreifen darf.[Anm. 3]

Eckhard Nagel[5]

Ich will, dass sich jeder bewusst damit auseinandersetzt.

Heiner Koch[5]

Wer kein Organspender sein will, braucht niemandem darüber Rechenschaft abzulegen.[Anm. 4]

Martin Hein[6]

Zerstörtes Vertrauen kann man nicht durch die Vergesellschaftung des menschlichen Körpers zurückgewinnen.[Anm. 5]

Martin Hein[6]

Es gibt aber keine moralische Verpflichtung zu einer Organspende.[Anm. 6]

Ralf Meister[7]

Ich allein muss in Verantwortung vor Gott und den Menschen frei entscheiden, ob Organe und Gewebe entnommen werden.[Anm. 7]

Angelika Weigt-Blätgen[8]

Zudem pervertiert eine Widerspruchsregelung den grundsätzlich freiwilligen Charakter einer Spende.[9]

Susanne Kahl-Passoth[8]

Es ist eine Illusion zu glauben, dass sich durch Einführung der Widerspruchsregelung die Organspende-Zahlen in Deutschland nennenswert erhöhen würden.[Anm. 8]

Susanne Kahl-Passoth[8]

Dazu gibt es nur einen Weg! Nämlich eine umfassende, auch schwierige ethische Fragen wie die Diskussion um den Hirntod offen ansprechende Information derjenigen, die um ihre Spende gebeten werden.[10]

Karin Maag[11]

Eine Widerspruchslösung könnte noch mehr Ängste wecken und das Vertrauen in die Organspende senken.

Wortwahl der Gegner

Die Wortwahl der Gegner der Widerspruchsregelung ist oft unsachliche und am Thema vorbei. Dies soll an dieser Liste aufgezeigt werden:

staatlicher Sozialpflichtigkeit[2] Die Widerspruchsregelung wäre zwar eine staatliche Maßnahme, da vom Staat eingeführt, aber keine Sozialpflichtigkeit, weil widersprochen werden kann.
Organabgabepflicht[2]Es gibt mit der Notstandsregelung eine Organabgabepflicht, nicht aber bei einer Widerspruchsregelung, da hier widersprochen werden kann.

Pro

Anzahl der Organspendeausweise

Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ja% 6,8 6,2 6,3 8,8 7,3 8,9 10,3 14,3 16,1 15,2 16,4 19,7
Nein% 1,4 0,4 0,9 1,4 1,7 1,1 1,8 2,0 2,9 3,1 4,4 4,6
% 5,3 4,3 4,6 6,5 5,8 6,7 7,8 10,4 12,2 11,8 13,5 16,0

Ja% = von den Organspendern hatten n% schriftlich der Organentnahme zugestimmt
Nein% = von den Organverweigereren hatten n% schriftlich der Orgenentnahme widersprochen.
% = von den potentiellen Organspendern hatten n% ihre Entscheidung zur Frage der Organspende selbst schriftlich festgehalten, d.h. einen Organspendeausweis ausgefüllt.

Im Jahr 2010 hatten von den potentiellen Organspendern 5,8% einen OSA. Im Jahr 2012 hatten 7,8% einen OSA. Im Herbst 2012 wurde das TPG dahingehend geändert, dass sich jeder Bürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zur Frage der Organspende erklären soll. Die Krankenkassen sollten dies durchführen. Danach hätten spätestens im Jahr 2014 weit über 90% der potentiellen Organspender einen OSA haben müssen. Tatsächlich hatten jedoch nur 12,2% einen OSA. Im Jahr 2017 hatten 16,0% der potentiellen Organspender einen OSA.
Fazit: Die Bürger kommen der Aufforderung der Politik nicht nach. Daher hat die Politik das Recht, andere Maßnahmen zu ergreifen, um das Ziel der Erklärung jedes Bürgers zu erreichen. Die eine Möglichkeit, die der Staat hierzu hat, ist die Einführung der Widerspruchsregelung.

Eckhard Nagel sagt zur derzeit geltenden Erklärungsregelung: "... es gäbe eine Freiheit, wegzusehen, das Leiden anderer Menschen auszublenden."[5]

Größere Klarheit

Weniger als 20% mit OSA

Bis zum Jahr 2012 lag bei weniger als 10% der potentiellen Organspendern eine schriftliche Willenserklärung zur Frage der Organspende vor. Im Herbst 2012 wurde das TPG dahingehend geändert, dass sich jeder Bürger ab dem vollendetem 16. Lebensjahr zur Frage der Organspende erklären solle Die Umsetzung sollten die Krankenkassen übernehmen. Bis zum Jahr 2017 stieg der Anteil der potentiellen Organspener mit schriftlicher Erklärung auf 16,0% Damit kommen 84% der Bürger dem geetzlichen Auftrag nicht nach. 5 Jahre haben sich die Krankenkassen und viele Gruppen und Personen darum bemüht, die Bürger zum Ausfüllen des Organspendeausweises zu bewegen, und haben wenig erreicht.

Damit müssen die Ärzte in der Klinik bei über 80% der potentiellen Organspender die Hinterbliebenen nach dem Willen des Hirntoten fragen. Dies ist für die Hinterbliebenen in dieser Situation eine sehr schwere Frage, die ihre Trauer nur schwerer macht.

Bei einer doppelten Widerspruchsregelung würden die Hinterbliebenen bei fehlendem Widerspruch des Hirntoten gefragt werden, ob sie der Organspende widersprechen wollen. Der fehlende Widerspruch des Hirntoten könnte als Orientierung gelten, der Organentnahme zuzustimmen.

Die Angst als Unfallopfer entfiele

Daneben gibt es in der Bevölkerung die irrige Annahme, wenn man als Unfallopfer auf seinem OSA "Ja" angekreuzt hat,[Anm. 9] würde man nicht die volle medizinische Hilfe zum Weiterleben bekommen, weil man an die Organe kommen will. Trotz zahlreicher Dementi ist diese Angst weiterhin in den Köpfen vieler Menschen.

Bei einer doppelten Widerspruchsregelung würde diese Angst wegfallen, weil alle Unfallopfer und andere Patienten in gleicher Weise behandelt werden. Den OSA als vermeintliches Unterscheidungskriterium gäbe es mit der Widerspruchsregelung nicht mehr. Es würde klarer: Die Frage nach der Organspende stellt sich erst nach Feststellung des Hirntodes. Bis dahin versuchen jedoch alle Ärzte, das Leben des Patienten zu retten und seine Gesundheit wieder herzustellen.

Mehrheit der Bürger

Eine repräsentative Umfrage der Barmer unter ihren Versicherten zeigt, dass eine Mehrheit (58%) für die sogenannte Widerspruchslösung ist.[12]

Aus Kirchenkreisen

Evangelische Kirche

Katholische Kirche

Am 27.09.2018 veröffentlichte Kardinal Reinhard Marx als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz einen Pressebericht.[13] Darin heißt es:

"Diese Regelung lehnen wir ab. ... Das gebieten die Selbstbestimmung, das Konzept der Patientenautonomie und die Würde des Menschen, die auch über den Tod hinaus von Bedeutung sind. Diese Prinzipien, denen in unserer gesamten Gesellschafts- und Rechtsordnung eine zentrale Bedeutung zukommt, würden von der Widerspruchslösung unterminiert."[Anm. 10]

"Problematisch ist die Widerspruchsregelung also deshalb, weil die Freiwilligkeit der Organspende nicht zweifelsfrei feststeht und weil das Konzept der Autonomie zugunsten eines staatlichen Paternalismus aufgegeben wird."[Anm. 11]

"Eine moralische oder gar rechtliche Pflicht zur Organspende lässt sich nicht begründen. Sie kann weder erzwungen, noch erwartet werden, ist aber ein Akt von hohem moralischem Wert."[Anm. 12]

"Um die Bereitschaft zur Organspende – und somit die Spenderzahl – zu erhöhen, muss nicht zuletzt auch Vertrauen zurückgewonnen werden, das durch verschiedene Skandale verloren gegangen ist."[Anm. 13]

"Die Organspendebereitschaft zu erhöhen, ist eine gesamtgesellschaftliche und andauernde Aufgabe, die nicht mit einer Widerspruchslösung erledigt werden kann."[Anm. 14]

"Die Regelung von 2012 sollte in Bezug auf die Prozesse und Strukturen hin überprüft und gegebenenfalls geändert werden."[Anm. 15]

"Wir stehen der Organspende ausdrücklich positiv gegenüber. Sie ist für Christen eine Möglichkeit, Nächstenliebe auch über den Tod hinaus auszuüben".

Aus der Politik

Bayern

Am 12.07.2018 wurde mit der Drucksache 17/23290 die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für einen Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Organspenden einzusetzen. Der Antrag enthält 7 Punkte:

  1. Verbesserung der Vergütung für die Entnahmekrankenhäuser,
  2. Einführung von Sanktionen für Kliniken, die sich nicht an der Organspende beteiligen,
  3. bessere Vergütung für Transplantationsbeauftragte in Krankenhäusern,
  4. Einführung mobiler Expertenteams zur Feststellung des Hirntods,
  5. Berücksichtigung von Organspenden in Patientenverfügungen,
  6. Einführung der Widerspruchslösung,
  7. Möglichkeit der Spende nach Herzstillstand.

Am 25.09.2018 wurde hierfür eine Ablehnung empfohlen, mit folgendem Stimmergebnis (siehe Drucksache 17/23998:
CSU: Ablehnung
SPD: Zustimmung
FREIE WÄHLER: Enthaltung
B90/GRÜ: Enthaltung


Anhang

Anmerkungen

  1. Eine Notstandsregelung würde dies tun, aber keine doppelte Widerspruchsregelung.
  2. Im Gegenteil: Die Widerspruchsregelung würde das Vertrauen in das Transplantationssystem stärken, weil damit zum Ausdruck kommt, dass der Staat eindeutig hinter der Organtransplantation steht.
  3. Es gibt so viele Bereiche, in denen der Staat den Bürgern die Freiheit völlig genommen hat und klare Vorgaben macht: Lohnsteuer, Einkommensteuer, Bestattungspflicht, Haftfplichtversicherung für Kfz, Maut für Lkw´s auf Autobahnen, ... Es gibt keinen Möglichkeit, aus diesem System herauszukommen.
  4. Wer bei der doppelten Widerspruchsregelung widerspricht, braucht auch niemanden darüber Rechenschaft ablegen.
  5. Das Vertrauen in die Organtransplantation ist bei der Bevölkerung nicht zerstört. Im Gegenteil. In den Jahren 2006-2012 betrug der Anteil der Organverweigerer zwischen 25,7 und 29,2%. Im Jahr 2013 betrug ihr Anteil 29,3%. Bis zum Jahr 2016 sank der Anteil kontinuierlich auf 23,8%. Auf diesem Stand befand er sich noch im Jahr 2017. (siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende Fazit: Im Jahr 2013 war die Ablehnung zur Organspende nicht größer als in den Jahren zuvor. Seit 2013 steigt die Bereitschaft zur Organspende.
    Die Widerspruchsregelung stellt keine "Vergesellschaftung des menschlichen Körpers" dar, da jeder das Recht hat, der Organspende zu widersprechen. Dieser Widerspruch muss nicht begründet werden.
  6. Die Widerspruchsregelung stellt keine moralische oder sonstige Verpflichtung zur Organspende dar, da jeder die Möglichkeit des Widerspruchs hat.
  7. Diese freie Entscheidung wird durch die Widerspruchsregelung nicht geschmälert oder gar genommen. Sie wird nur klarer. Bis zumm Jahr 2017 hatten über 80% der potentiellen Organspender keinen OSA, obwohl sie sich seit Herbst 2012 dazu erklären sollten.
  8. Auch wenn durch die Widerspruchsregelung die Zahl der Organspender wesentlich erhöhen wird, so würde aber die Frage um Organspende klarer werden.
  9. Oft heißt es hierzu, wenn bei einem Unfall ein OSA bei einem Unfallopfer gefunden wird, dass dann früher die Geräte abgeschaltet werden, damit man an die Organe kommt. Diese Angst zeigt auf zweifacher Ebene die fehlende Sachkenntnis: 1. Auf einem OSA kann man auch "Nein" ankreuzen. 2. Die Geräte werden erst bei der Organentnahme abgeschaltet.
  10. Da eine doppelte Widerspruchsregelung zur Diskussion steht, haben der Organspender selbst (zu seiner Lebzeit) aber auch seine Hinterbliebenen (nach Feststellung des Hirntodes) die Möglichkeit, der Organentnahme zu widersprechen. Damit bleiben die Prinzipien der freien Entscheidungsmöglichkeit auf doppelter Ebene erhalten.
  11. Da die Selbstbestimmung durch die Widerspruchsregelung erhalten bleibt, gibt es keinen staatlichen Paternalismus.
  12. Da die Selbstbestimmung durch die Widerspruchsregelung erhalten bleibt, bestehen weder Zwang noch Pflicht zur Organspende.
  13. Es muss kein Vertrauen zurückgewonnen werden, da es diesen gar nicht gibt. Der Vertrauensverlust ist ein Produkt der Medien. In den Jahren 2012 und 2013 war der Anteil der Organverweigerer nicht höher als in den Jahren davor. Seit dem Jahr 2013 sinkt der Anteil der Organverweigerer. Damit steigt der Anteil der Organspender.
  14. Bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe sollten sich die Kirchen nicht herausnehmen.
  15. Dies wurde offensichtlich von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn getan. Daher bringt er die Widerspruchsregelung in die gesamtgesellschaftliche Diskussion ein.

Einzelnachweise

  1. https://www.vso.de/media/downloads/VSO-an-Bundestag-f.pdf Zugriff am 26.10.2018
  2. a b c d e https://www.evangelisch.de/inhalte/152061/03-09-2018/ethikratsvorsitzender-haelt-widerspruchsloesung-fuer-organabgabepflicht Zugriff am 26.10.2018.
  3. https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/965073/organspende-widerspruechsloesung-nicht-hier-frage.html Zugriff am 26.10.2018.
  4. https://www.evangelisch.de/inhalte/152979/25-10-2018/neuregelung-von-organspenden-spahn-stoesst-im-bundestag-auf-widerstand?kamp=b-014 Zugriff am 26.10.2018.
  5. a b c https://www.evangelisch.de/inhalte/152263/15-09-2018/neuregelung-der-organspende-weiter-umstritten-transplantationsmediziner-nagel-fuer Zugriff am 26.10.2018.
  6. a b https://www.evangelisch.de/inhalte/152211/12-09-2018/ethikrat-organspende-keine-moralische-verpflichtung Zugriff am 26.10.2018.
  7. https://www.evangelisch.de/inhalte/152169/09-09-2018/bischof-meister-gegen-widerspruchsregelung-bei-organspende Zugriff am 26.10.2018.
  8. a b c https://www.ekiba.de/html/aktuell/aktuell_u.html?t=hllljd719kkuhalevn84vm8lt2&tto=1a7414ea&&cataktuell=&m=18286&artikel=17162&stichwort_aktuell=&default=true Zugriff am 26.10.2018.
  9. Die Widerspruchsregelung pervertiert nicht den freiwilligen Charakter einer Spende, sondern klärt sie. Nach 5 Jahren Erklärungsregelung haben wir noch keine 20% OSA bei den potentiellen Organspendern.
  10. Dies ist eine Ablenkung vom Thema. Zudem ist die Sache um den Hirntod klar.
  11. https://www.pressreader.com/germany/der-tagesspiegel/20180905/281590946445168 Zugriff am 26.10.2018.
  12. https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/organspende/article/965055/organspende-jeder-zweite-barmer-versicherte-widerspruchsloesung.html Zugriff am 26.10.2018.
  13. https://www.bistum-magdeburg.de/upload/2018/BilderSeptember/2018-154-Pressebericht-Herbst-VV.pdf Zugriff am 26.10.2018.