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| Eckhard Nagel<ref name="epd150918">https://www.evangelisch.de/inhalte/152263/15-09-2018/neuregelung-der-organspende-weiter-umstritten-transplantationsmediziner-nagel-fuer Zugriff am 26.10.2018.</ref><br>
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Er spricht sich für eine Erklärungspflicht jedes Bürgers aus.
Ich will, dass sich jeder bewusst damit auseinandersetzt.
||Heiner Koch<ref name="epd150918"></ref>
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Wer kein Organspender sein will, braucht niemandem darüber Rechenschaft abzulegen.<ref group="Anm.">Wer bei der doppelten Widerspruchsregelung widerspricht, braucht auch niemanden darüber Rechenschaft ablegen.</ref>
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||Martin Hein<ref name="epd120918">https://www.evangelisch.de/inhalte/152211/12-09-2018/ethikrat-organspende-keine-moralische-verpflichtung Zugriff am 26.10.2018.</ref>
Zerstörtes Vertrauen kann man nicht durch die Vergesellschaftung des menschlichen Körpers zurückgewinnen.<ref group="Anm.">Das Vertrauen in die Organtransplantation ist bei der Bevölkerung nicht zerstört. Im Gegenteil. In den Jahren 2006-2012 betrug der Anteil der [[Organverweigerer]] zwischen 25,7 und 29,2%. Im Jahr 2013 betrug ihr Anteil 29,3%. Bis zum Jahr 2016 sank der Anteil kontinuierlich auf 23,8%. Auf diesem Stand befand er sich noch im Jahr 2017. (siehe: [[Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende]] Fazit: Im Jahr 2013 war die Ablehnung zur Organspende nicht größer als in den Jahren zuvor. Seit 2013 steigt die Bereitschaft zur Organspende.<br>
Die Widerspruchsregelung stellt keine "Vergesellschaftung des menschlichen Körpers" dar, da jeder das Recht hat, der Organspende zu widersprechen. Dieser Widerspruch muss nicht begründet werden.</ref>
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||Martin Hein<ref name="epd120918"></ref>
Es gibt aber keine moralische Verpflichtung zu einer Organspende.<ref group="Anm.">Die Widerspruchsregelung stellt keine moralische oder sonstige Verpflichtung zur Organspende dar, da jeder die Möglichkeit des Widerspruchs hat.</ref>
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||Ralf Meister<ref name="epd090918">https://www.evangelisch.de/inhalte/152169/09-09-2018/bischof-meister-gegen-widerspruchsregelung-bei-organspende Zugriff am 26.10.2018.</ref><br>
Ich allein muss in Verantwortung vor Gott und den Menschen frei entscheiden, ob Organe und Gewebe entnommen werden.<ref group="Anm.">Diese freie Entscheidung wird durch die Widerspruchsregelung nicht geschmälert oder gar genommen. Sie wird nur klarer. Bis zumm Jahr 2017 hatten über 80% der potentiellen Organspender keinen [[OSA]], obwohl sie sich seit Herbst 2012 dazu erklären sollten.</ref>
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|| Angelika Weigt-Blätgen<ref name="ekiba070918">https://www.ekiba.de/html/aktuell/aktuell_u.html?t=hllljd719kkuhalevn84vm8lt2&tto=1a7414ea&&cataktuell=&m=18286&artikel=17162&stichwort_aktuell=&default=true Zugriff am 26.10.2018.</ref><br>
Zudem pervertiert eine Widerspruchsregelung den grundsätzlich freiwilligen Charakter einer Spende.<ref group"Anm.">Die Widerspruchsregelung pervertiert nicht den freiwilligen Charakter einer Spende, sondern klärt sie. Nach 5 Jahren Erklärungsregelung haben wir noch keine 20% [[OSA]] bei den potentiellen Organspendern.</ref>
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||Susanne Kahl-Passoth<ref name="ekiba070918"></ref><br>
Es ist eine Illusion zu glauben, dass sich durch Einführung der Widerspruchsregelung die Organspende-Zahlen in Deutschland nennenswert erhöhen würden.<ref group="Anm.">Auch wenn durch die Widerspruchsregelung die Zahl der Organspender wesentlich erhöhen wird, so würde aber die Frage um Organspende klarer werden.</ref>
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||Susanne Kahl-Passoth<ref name="ekiba070918"></ref><br>
Dazu gibt es nur einen Weg! Nämlich eine umfassende, auch schwierige ethische Fragen wie die Diskussion um den Hirntod offen ansprechende Information derjenigen, die um ihre Spende gebeten werden.<ref group"Anm.">Dies ist eine Ablenkung vom Thema. Zudem ist die Sache um den Hirntod klar.</ref>
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||Karin Maag<ref>https://www.pressreader.com/germany/der-tagesspiegel/20180905/281590946445168 Zugriff am 26.10.2018.</ref>
Eine Widerspruchslösung könnte noch mehr Ängste wecken und das Vertrauen in die Organspende senken.
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Im Jahr 2010 hatten von den potentiellen Organspendern 5,8% einen [[OSA]]. Im Jahr 2012 hatten 7,8% einen [[OSA]]. Im Herbst 2012 wurde das [[TPG]] dahingehend geändert, dass sich jeder Bürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zur Frage der Organspende erklären soll. Die Krankenkassen sollten dies durchführen. Danach hätten spätestens im Jahr 2014 weit über 90% der potentiellen Organspender einen [[OSA]] haben müssen. Tatsächlich hatten jedoch nur 12,2% einen [[OSA]]. Im Jahr 2017 hatten 16,0% der potentiellen Organspender einen [[OSA]]. <br>
Im Jahr 2010 hatten von den potentiellen Organspendern 5,8% einen [[OSA]]. Im Jahr 2012 hatten 7,8% einen [[OSA]]. Im Herbst 2012 wurde das [[TPG]] dahingehend geändert, dass sich jeder Bürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zur Frage der Organspende erklären soll. Die Krankenkassen sollten dies durchführen. Danach hätten spätestens im Jahr 2014 weit über 90% der potentiellen Organspender einen [[OSA]] haben müssen. Tatsächlich hatten jedoch nur 12,2% einen [[OSA]]. Im Jahr 2017 hatten 16,0% der potentiellen Organspender einen [[OSA]]. <br>
Fazit: Die Bürger kommen der Aufforderung der Politik nicht nach. Daher hat die Politik das Recht, andere Maßnahmen zu ergreifen, um das Ziel der Erklärung jedes Bürgers zu erreichen. Die eine Möglichkeit, die der Staat hierzu hat, ist die Einführung der Widerspruchsregelung.
Fazit: Die Bürger kommen der Aufforderung der Politik nicht nach. Daher hat die Politik das Recht, andere Maßnahmen zu ergreifen, um das Ziel der Erklärung jedes Bürgers zu erreichen. Die eine Möglichkeit, die der Staat hierzu hat, ist die Einführung der Widerspruchsregelung.
Eckhard Nagel sagt zur derzeit geltenden Erklärungsregelung: "... es gäbe eine Freiheit, wegzusehen, das Leiden anderer Menschen auszublenden."<ref name="epd150918"></ref>


== Aus Kirchenkreisen ==
== Aus Kirchenkreisen ==

Version vom 26. Oktober 2018, 10:18 Uhr


Pro und Contra

für die Widerspruchsregelung gegen die Widerspruchsregelung
Sportler für Organspende[1]

Freiheit ist, wenn man widersprechen kann.

Peter Dabrock][2]

Eine solche Regelung würde den menschlichen Körper zu einem Objekt staatlicher Sozialpflichtigkeit machen.[Anm. 1]

Karl Lauterbach[2]

Ich bin ein klarer Befürworter der Widerspruchslösung.

Eugen Bryasch[2]

Die Widerspruchslösung würde das Vertrauen in das Transplantationssystem weiter schwächen.[Anm. 2]

Otto Fricke[3]

Nicht der Bürger muss widersprechen, damit der Staat nicht eingreifen darf.[Anm. 3]

Eckhard Nagel[4]

Ich will, dass sich jeder bewusst damit auseinandersetzt.

Heiner Koch[4]

Wer kein Organspender sein will, braucht niemandem darüber Rechenschaft abzulegen.[Anm. 4]

Martin Hein[5]

Zerstörtes Vertrauen kann man nicht durch die Vergesellschaftung des menschlichen Körpers zurückgewinnen.[Anm. 5]

Martin Hein[5]

Es gibt aber keine moralische Verpflichtung zu einer Organspende.[Anm. 6]

Ralf Meister[6]

Ich allein muss in Verantwortung vor Gott und den Menschen frei entscheiden, ob Organe und Gewebe entnommen werden.[Anm. 7]

Angelika Weigt-Blätgen[7]

Zudem pervertiert eine Widerspruchsregelung den grundsätzlich freiwilligen Charakter einer Spende.[8]

Susanne Kahl-Passoth[7]

Es ist eine Illusion zu glauben, dass sich durch Einführung der Widerspruchsregelung die Organspende-Zahlen in Deutschland nennenswert erhöhen würden.[Anm. 8]

Susanne Kahl-Passoth[7]

Dazu gibt es nur einen Weg! Nämlich eine umfassende, auch schwierige ethische Fragen wie die Diskussion um den Hirntod offen ansprechende Information derjenigen, die um ihre Spende gebeten werden.[9]

Karin Maag[10]

Eine Widerspruchslösung könnte noch mehr Ängste wecken und das Vertrauen in die Organspende senken.

Wortwahl der Gegner

Die Wortwahl der Gegner der Widerspruchsregelung ist oft unsachliche und am Thema vorbei. Dies soll an dieser Liste aufgezeigt werden:

staatlicher Sozialpflichtigkeit[2]
Organabgabepflicht[2]

Pro

Anzahl der Organspendeausweise

Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ja% 6,8 6,2 6,3 8,8 7,3 8,9 10,3 14,3 16,1 15,2 16,4 19,7
Nein% 1,4 0,4 0,9 1,4 1,7 1,1 1,8 2,0 2,9 3,1 4,4 4,6
% 5,3 4,3 4,6 6,5 5,8 6,7 7,8 10,4 12,2 11,8 13,5 16,0

Ja% = von den Organspendern hatten n% schriftlich der Organentnahme zugestimmt
Nein% = von den Organverweigereren hatten n% schriftlich der Orgenentnahme widersprochen.
% = von den potentiellen Organspendern (Summe aus Organspendern und Organverweigereren) hatten n% ihre Entscheidung zur Frage der Organspende selbst schriftlich festgehalten, d.h. einen Organspendeausweis ausgefüllt.

Im Jahr 2010 hatten von den potentiellen Organspendern 5,8% einen OSA. Im Jahr 2012 hatten 7,8% einen OSA. Im Herbst 2012 wurde das TPG dahingehend geändert, dass sich jeder Bürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zur Frage der Organspende erklären soll. Die Krankenkassen sollten dies durchführen. Danach hätten spätestens im Jahr 2014 weit über 90% der potentiellen Organspender einen OSA haben müssen. Tatsächlich hatten jedoch nur 12,2% einen OSA. Im Jahr 2017 hatten 16,0% der potentiellen Organspender einen OSA.
Fazit: Die Bürger kommen der Aufforderung der Politik nicht nach. Daher hat die Politik das Recht, andere Maßnahmen zu ergreifen, um das Ziel der Erklärung jedes Bürgers zu erreichen. Die eine Möglichkeit, die der Staat hierzu hat, ist die Einführung der Widerspruchsregelung.

Eckhard Nagel sagt zur derzeit geltenden Erklärungsregelung: "... es gäbe eine Freiheit, wegzusehen, das Leiden anderer Menschen auszublenden."[4]


Aus Kirchenkreisen

https://www.bistum-magdeburg.de/upload/2018/BilderSeptember/2018-154-Pressebericht-Herbst-VV.pdf


Aus der Politik

Bayern

Am 12.07.2018 wurde mit der Drucksache 17/23290 die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für einen Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Organspenden einzusetzen. Der Antrag enthält 7 Punkte:

  1. Verbesserung der Vergütung für die Entnahmekrankenhäuser,
  2. Einführung von Sanktionen für Kliniken, die sich nicht an der Organspende beteiligen,
  3. bessere Vergütung für Transplantationsbeauftragte in Krankenhäusern,
  4. Einführung mobiler Expertenteams zur Feststellung des Hirntods,
  5. Berücksichtigung von Organspenden in Patientenverfügungen,
  6. Einführung der Widerspruchslösung,
  7. Möglichkeit der Spende nach Herzstillstand.

Am 25.09.2018 wurde hierfür eine Ablehnung empfohlen, mit folgendem Stimmergebnis (siehe Drucksache 17/23998:
CSU: Ablehnung
SPD: Zustimmung
FREIE WÄHLER: Enthaltung
B90/GRÜ: Enthaltung


Anhang

Anmerkungen

  1. Eine Notstandsregelung würde dies tun, aber keine doppelte Widerspruchsregelung.
  2. Im Gegenteil: Die Widerspruchsregelung würde das Vertrauen in das Transplantationssystem stärken, weil damit zum Ausdruck kommt, dass der Staat eindeutig hinter der Organtransplantation steht.
  3. Es gibt so viele Bereiche, in denen der Staat den Bürgern die Freiheit völlig genommen hat und klare Vorgaben macht: Lohnsteuer, Einkommensteuer, Bestattungspflicht, Haftfplichtversicherung für Kfz, Maut für Lkw´s auf Autobahnen, ... Es gibt keinen Möglichkeit, aus diesem System herauszukommen.
  4. Wer bei der doppelten Widerspruchsregelung widerspricht, braucht auch niemanden darüber Rechenschaft ablegen.
  5. Das Vertrauen in die Organtransplantation ist bei der Bevölkerung nicht zerstört. Im Gegenteil. In den Jahren 2006-2012 betrug der Anteil der Organverweigerer zwischen 25,7 und 29,2%. Im Jahr 2013 betrug ihr Anteil 29,3%. Bis zum Jahr 2016 sank der Anteil kontinuierlich auf 23,8%. Auf diesem Stand befand er sich noch im Jahr 2017. (siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende Fazit: Im Jahr 2013 war die Ablehnung zur Organspende nicht größer als in den Jahren zuvor. Seit 2013 steigt die Bereitschaft zur Organspende.
    Die Widerspruchsregelung stellt keine "Vergesellschaftung des menschlichen Körpers" dar, da jeder das Recht hat, der Organspende zu widersprechen. Dieser Widerspruch muss nicht begründet werden.
  6. Die Widerspruchsregelung stellt keine moralische oder sonstige Verpflichtung zur Organspende dar, da jeder die Möglichkeit des Widerspruchs hat.
  7. Diese freie Entscheidung wird durch die Widerspruchsregelung nicht geschmälert oder gar genommen. Sie wird nur klarer. Bis zumm Jahr 2017 hatten über 80% der potentiellen Organspender keinen OSA, obwohl sie sich seit Herbst 2012 dazu erklären sollten.
  8. Auch wenn durch die Widerspruchsregelung die Zahl der Organspender wesentlich erhöhen wird, so würde aber die Frage um Organspende klarer werden.

Einzelnachweise