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% = von den potentiellen Organspendern (Summe aus [[Organspender]]n und [[Organverweigerer]]en) hatten n% ihre Entscheidung zur Frage der Organspende selbst schriftlich festgehalten, d.h. einen Organspendeausweis ausgefüllt. | % = von den potentiellen Organspendern (Summe aus [[Organspender]]n und [[Organverweigerer]]en) hatten n% ihre Entscheidung zur Frage der Organspende selbst schriftlich festgehalten, d.h. einen Organspendeausweis ausgefüllt. | ||
Im Jahr 2010 hatten von den potentiellen Organspendern 5,8% einen [[OSA]]. Im Jahr 2012 hatten 7,8% einen [[OSA]]. Im Herbst 2012 wurde das [[TPG]] dahingehend geändert, dass sich jeder Bürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zur Frage der Organspende erklären soll. Die Krankenkassen sollten dies durchführen. Danach hätten spätestens im Jahr 2014 weit über 90% der potentiellen Organspender einen [[OSA]] haben müssen. Tatsächlich hatten jedoch nur 12,2% einen [[OSA]]. Im Jahr 2017 hatten 16,0% der potentiellen Organspender einen [[OSA]]. <br> | |||
Fazit: Die Bürger kommen der Aufforderung der Politik nicht nach. Daher hat die Politik das Recht, andere Maßnahmen zu ergreifen, um das Ziel der Erklärung jedes Bürgers zu erreichen. Die eine Möglichkeit, die der Staat hierzu hat, ist die Einführung der Widerspruchsregelung. | |||
== Aus Kirchenkreisen == | == Aus Kirchenkreisen == |
Version vom 26. Oktober 2018, 08:01 Uhr
Pro und Contra
für die Widerspruchsregelung | gegen die Widerspruchsregelung |
---|---|
Sportler für Organspende[1] Freiheit ist, wenn man widersprechen kann. |
Peter Dabrock][2] Eine solche Regelung würde den menschlichen Körper zu einem Objekt staatlicher Sozialpflichtigkeit machen.[Anm. 1] |
Karl Lauterbach[2] Ich bin ein klarer Befürworter der Widerspruchslösung. |
Eugen Bryasch[2] Die Widerspruchslösung würde das Vertrauen in das Transplantationssystem weiter schwächen.[Anm. 2] |
Otto Fricke[3] Nicht der Bürger muss widersprechen, damit der Staat nicht eingreifen darf.[Anm. 3] | |
Eckhard Nagel[4] Er spricht sich für eine Erklärungspflicht jedes Bürgers aus. |
Heiner Koch[4]
Wer kein Organspender sein will, braucht niemandem darüber Rechenschaft abzulegen.[Anm. 4] |
Wortwahl der Gegner
Die Wortwahl der Gegner der Widerspruchsregelung ist oft unsachliche und am Thema vorbei. Dies soll an dieser Liste aufgezeigt werden:
staatlicher Sozialpflichtigkeit[2] | |
Organabgabepflicht[2] | |
Pro
Anzahl der Organspendeausweise
Jahr | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ja% | 6,8 | 6,2 | 6,3 | 8,8 | 7,3 | 8,9 | 10,3 | 14,3 | 16,1 | 15,2 | 16,4 | 19,7 | |
Nein% | 1,4 | 0,4 | 0,9 | 1,4 | 1,7 | 1,1 | 1,8 | 2,0 | 2,9 | 3,1 | 4,4 | 4,6 | |
% | 5,3 | 4,3 | 4,6 | 6,5 | 5,8 | 6,7 | 7,8 | 10,4 | 12,2 | 11,8 | 13,5 | 16,0 |
Ja% = von den Organspendern hatten n% schriftlich der Organentnahme zugestimmt
Nein% = von den Organverweigereren hatten n% schriftlich der Orgenentnahme widersprochen.
% = von den potentiellen Organspendern (Summe aus Organspendern und Organverweigereren) hatten n% ihre Entscheidung zur Frage der Organspende selbst schriftlich festgehalten, d.h. einen Organspendeausweis ausgefüllt.
Im Jahr 2010 hatten von den potentiellen Organspendern 5,8% einen OSA. Im Jahr 2012 hatten 7,8% einen OSA. Im Herbst 2012 wurde das TPG dahingehend geändert, dass sich jeder Bürger ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zur Frage der Organspende erklären soll. Die Krankenkassen sollten dies durchführen. Danach hätten spätestens im Jahr 2014 weit über 90% der potentiellen Organspender einen OSA haben müssen. Tatsächlich hatten jedoch nur 12,2% einen OSA. Im Jahr 2017 hatten 16,0% der potentiellen Organspender einen OSA.
Fazit: Die Bürger kommen der Aufforderung der Politik nicht nach. Daher hat die Politik das Recht, andere Maßnahmen zu ergreifen, um das Ziel der Erklärung jedes Bürgers zu erreichen. Die eine Möglichkeit, die der Staat hierzu hat, ist die Einführung der Widerspruchsregelung.
Aus Kirchenkreisen
https://www.bistum-magdeburg.de/upload/2018/BilderSeptember/2018-154-Pressebericht-Herbst-VV.pdf
Aus der Politik
Bayern
Am 12.07.2018 wurde mit der Drucksache 17/23290 die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für einen Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Organspenden einzusetzen. Der Antrag enthält 7 Punkte:
- Verbesserung der Vergütung für die Entnahmekrankenhäuser,
- Einführung von Sanktionen für Kliniken, die sich nicht an der Organspende beteiligen,
- bessere Vergütung für Transplantationsbeauftragte in Krankenhäusern,
- Einführung mobiler Expertenteams zur Feststellung des Hirntods,
- Berücksichtigung von Organspenden in Patientenverfügungen,
- Einführung der Widerspruchslösung,
- Möglichkeit der Spende nach Herzstillstand.
Am 25.09.2018 wurde hierfür eine Ablehnung empfohlen, mit folgendem Stimmergebnis (siehe Drucksache 17/23998:
CSU: Ablehnung
SPD: Zustimmung
FREIE WÄHLER: Enthaltung
B90/GRÜ: Enthaltung
Anhang
Anmerkungen
- ↑ Eine Notstandsregelung würde dies tun, aber keine doppelte Widerspruchsregelung.
- ↑ Im Gegenteil: Die Widerspruchsregelung würde das Vertrauen in das Transplantationssystem stärken, weil damit zum Ausdruck kommt, dass der Staat eindeutig hinter der Organtransplantation steht.
- ↑ Es gibt so viele Bereiche, in denen der Staat den Bürgern die Freiheit völlig genommen hat und klare Vorgaben macht: Lohnsteuer, Einkommensteuer, Bestattungspflicht, Haftfplichtversicherung für Kfz, Maut für Lkw´s auf Autobahnen, ... Es gibt keinen Möglichkeit, aus diesem System herauszukommen.
- ↑ Wer bei der doppelten Widerspruchsregelung widerspricht, braucht auch niemanden darüber Rechenschaft ablegen.
Einzelnachweise
- ↑ https://www.vso.de/media/downloads/VSO-an-Bundestag-f.pdf Zugriff am 26.10.2018
- ↑ a b c d e https://www.evangelisch.de/inhalte/152061/03-09-2018/ethikratsvorsitzender-haelt-widerspruchsloesung-fuer-organabgabepflicht Zugriff am 26.10.2018.
- ↑ https://www.evangelisch.de/inhalte/152979/25-10-2018/neuregelung-von-organspenden-spahn-stoesst-im-bundestag-auf-widerstand?kamp=b-014 Zugriff am 26.10.2018.
- ↑ a b https://www.evangelisch.de/inhalte/152263/15-09-2018/neuregelung-der-organspende-weiter-umstritten-transplantationsmediziner-nagel-fuer Zugriff am 26.10.2018.