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Nicht der Bürger muss widersprechen, damit der Staat nicht eingreifen darf.<ref group="Anm.">Es gibt so viele Bereiche, in denen der Staat den Bürgern die Freiheit völlig genommen hat und klare Vorgaben macht: Lohnsteuer, Einkommensteuer, Bestattungspflicht, Haftfplichtversicherung für Kfz, Maut für Lkw´s auf Autobahnen, ... Es gibt keinen Möglichkeit, aus diesem System herauszukommen.</ref>
Nicht der Bürger muss widersprechen, damit der Staat nicht eingreifen darf.<ref group="Anm.">Es gibt so viele Bereiche, in denen der Staat den Bürgern die Freiheit völlig genommen hat und klare Vorgaben macht: Lohnsteuer, Einkommensteuer, Bestattungspflicht, Haftfplichtversicherung für Kfz, Maut für Lkw´s auf Autobahnen, ... Es gibt keinen Möglichkeit, aus diesem System herauszukommen.</ref>
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Er spricht sich für eine Erklärungspflicht jedes Bürgers aus.
Er spricht sich für eine Erklärungspflicht jedes Bürgers aus.
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Version vom 26. Oktober 2018, 07:50 Uhr


Pro und Contra

für die Widerspruchsregelung gegen die Widerspruchsregelung
Sportler für Organspende[1]

Freiheit ist, wenn man widersprechen kann.

Peter Dabrock][2]

Eine solche Regelung würde den menschlichen Körper zu einem Objekt staatlicher Sozialpflichtigkeit machen.[Anm. 1]

Karl Lauterbach[2]

Ich bin ein klarer Befürworter der Widerspruchslösung.

Eugen Bryasch[2]

Die Widerspruchslösung würde das Vertrauen in das Transplantationssystem weiter schwächen.[Anm. 2]

Otto Fricke[3]

Nicht der Bürger muss widersprechen, damit der Staat nicht eingreifen darf.[Anm. 3]

Eckhard Nagel[4]

Er spricht sich für eine Erklärungspflicht jedes Bürgers aus.

Heiner Koch[4]

Wer kein Organspender sein will, braucht niemandem darüber Rechenschaft abzulegen.[Anm. 4]

Wortwahl der Gegner

Die Wortwahl der Gegner der Widerspruchsregelung ist oft unsachliche und am Thema vorbei. Dies soll an dieser Liste aufgezeigt werden:

staatlicher Sozialpflichtigkeit[2]
Organabgabepflicht[2]

Pro

Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ja% 6,8 6,2 6,3 8,8 7,3 8,9 10,3 14,3 16,1 15,2 16,4 19,7
Nein% 1,4 0,4 0,9 1,4 1,7 1,1 1,8 2,0 2,9 3,1 4,4 4,6
% 5,3 4,3 4,6 6,5 5,8 6,7 7,8 10,4 12,2 11,8 13,5 16,0

Ja% = von den Organspendern hatten n% schriftlich der Organentnahme zugestimmt
Nein% = von den Organverweigeren hatten n% schriftlich der Orgenentnahme widersprochen.
% = von den potentiellen Organspendern (Summe aus Organspendern und Organverweigerern hatten n% ihre Entscheidung zur Frage der Organspende selbst schriftlich festgehalten, d.h. einen Organspendeausweis ausgefüllt.


Aus Kirchenkreisen

https://www.bistum-magdeburg.de/upload/2018/BilderSeptember/2018-154-Pressebericht-Herbst-VV.pdf


Aus der Politik

Bayern

Am 12.07.2018 wurde mit der Drucksache 17/23290 die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für einen Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Organspenden einzusetzen. Der Antrag enthält 7 Punkte:

  1. Verbesserung der Vergütung für die Entnahmekrankenhäuser,
  2. Einführung von Sanktionen für Kliniken, die sich nicht an der Organspende beteiligen,
  3. bessere Vergütung für Transplantationsbeauftragte in Krankenhäusern,
  4. Einführung mobiler Expertenteams zur Feststellung des Hirntods,
  5. Berücksichtigung von Organspenden in Patientenverfügungen,
  6. Einführung der Widerspruchslösung,
  7. Möglichkeit der Spende nach Herzstillstand.

Am 25.09.2018 wurde hierfür eine Ablehnung empfohlen, mit folgendem Stimmergebnis (siehe Drucksache 17/23998:
CSU: Ablehnung
SPD: Zustimmung
FREIE WÄHLER: Enthaltung
B90/GRÜ: Enthaltung


Anhang

Anmerkungen

  1. Eine Notstandsregelung würde dies tun, aber keine doppelte Widerspruchsregelung.
  2. Im Gegenteil: Die Widerspruchsregelung würde das Vertrauen in das Transplantationssystem stärken, weil damit zum Ausdruck kommt, dass der Staat eindeutig hinter der Organtransplantation steht.
  3. Es gibt so viele Bereiche, in denen der Staat den Bürgern die Freiheit völlig genommen hat und klare Vorgaben macht: Lohnsteuer, Einkommensteuer, Bestattungspflicht, Haftfplichtversicherung für Kfz, Maut für Lkw´s auf Autobahnen, ... Es gibt keinen Möglichkeit, aus diesem System herauszukommen.
  4. Wer bei der doppelten Widerspruchsregelung widerspricht, braucht auch niemanden darüber Rechenschaft ablegen.

Einzelnachweise