Leben hat Vorfahrt: Versionsgeschichte

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4. Oktober 2024

  • AktuellVorherige 20:1920:19, 4. Okt. 2024Klaus Diskussion Beiträge 1.317 Bytes +1.317 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Im Straßenverkehr haben die Verkehrsteilnehmer mit Grün Vorfahrt, es sei denn, dass ein Notarztwagen, ein Rettungswagen, die Feuerwehr oder die Polizei mit Martinshorn und Blaulicht die Kreuzung überqueren wollen. Denen ist dann trotz Grün Vorfahrt zu gewähren, denn bei denen geht es um Leben oder Tod. Dass im Straßenverkehr das Leben Vorfahrt hat, ist allen bekannt und wird von allen gutheißend akzeptiert. Die Widerspruchsregelung würde es deutl…“