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Aus Organspende-Wiki
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Bundestag

Es geht beim Thema Organspende für viele Bundestagsabgeordnete nicht um die Rettung von Menschenleben, sondern

  • um Wählerstimmen einzufangen,[Anm. 1]
  • um persönliche Einstellungen,[Anm. 2]
  • um politische Strategien[Anm. 3]
  • und zum persönlichen politischen Vorteil[Anm. 4]

Dass es um die Kranken gehe, deren Weiterleben von einem transplantierten Organ abhängt, erscheinen bei einer Vielzahl an Bundestagsabgeordnete nur leere Lippenbekenntnisse. Dies soll hier am Beispiel der Einführung der Erklärungsregelung aufgezeigt werden:

  • Am 16.01.2020 erteilten die Abgeordneten des Deutschen Bundestags mit 292 Ja- und 379 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen der WSR eine Absage.[1]
  • Statt dessen wählten sie mit 382 Ja- und 261 Nein-Stimmen bei 28 Enthaltungen für die Erklärungsregelung.
    Die Erklärungsregelung sieht vor,
    • dass ein Transplantationsregister eingeführt wird, in dem die Entscheidungen der Bürgerinnen und Bürger zentral hinterlegt werden können,
    • dass alle Bürgerinnen und Bürger beim Abholen des nächsten Personalausweises auf dem Rathaus gefragt werden, ob sie im Falle ihres Hirntodes zur Organspende bereit sind.
      Damit entschied die Mehrheit der Volksvertreter wissentlich gegen die Mehrheit des Volkes.[Anm. 5]

Schon am 16.01.2020 scheinen der Mehrzahl der Bundestagabgeordneten politische Machtspiele wichtiger gewesen zu sein als das Leben der Organpatienten und/oder sie haben die bereits damals erkennbare Tragweite nicht erkannt:

  • Da ein Personalausweis 10 Jahre Gültigkeit hat, können erst nach Anlauf von 10 Jahren alle Bürgerinnen und Bürger gefragt werden. 100% Befragung ist somit frühestens nach 10 Jahren erreichbar. Die Organspatienten brauchen bereits jetzt das rettende Organ. Sie sterben bereits jetzt wartend auf der ET-Warteliste.
  • Bei der Befragung kann man angeben, dass man sich noch nicht entschieden hat. Damit verschiebt sich die Befragung dieser Person um weitere 10 Jahre. Es ist mit der beschlossenen Erklärungsregelung somit unmöglich, selbst nach Jahrzehnten von 1005 der erwachsenen Bevölkerung eine Entscheidung zur Frage der Organspende zu haben.

Damit war von der Konzeption die beschlossene Erklärungsregelung von vorne herein eine Totgeburt.
Konnte oder wollte das die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten das nicht erkennen?

Heute, am 15.12.2023, blicken wir nicht nur auf 3 Jahre Corona-Pandemie zurück, sondern auch auf ein noch immer nicht einsatzfähiges Transplantationsregister und 2.350 Tote (Quelle ET), die in den 3 Corona-Jahren auf der ET-Warteliste stehend verstarben. Die Dunkelziffer ist höher.[Anm. 6]
Wie die Kritiker der Organspende richtig sagen, starben diese Menschen nicht, weil es zu wenig Organe gibt, sondern sie starben an ihrer Erkrankung. - Wer so argumentiert, blendet erfolgreich § 323c StGB (unterlassene Hilfeleistung) aus. Es ist auch klar, dass nicht alle 2.350 Verstorbene mit mehr Organe gerettet werden können. Vielleicht wären es nur 1.000 oder gar 2.000 Menschen gewesen.
In diesem Zusammenhang stellt sich die brennende Frage, was der Schutz eines Menschenleben - nach Artikel 2 GG zugesichert - in den politischen Entscheidungen wert ist. Hierbei geht es jährlich um Hunderte von Menschenleben, die mit mehr Organen hätten gerettet werden können!

Heute, am 15.12.2023, blicken wir aber auch auf zunehmende Meldungen, dass die Eintragung der eigenen Entscheidung in das Transplantationsregister gar nicht so einfach ist, wie es uns 2020 verkauft wurde.[2] Der Andrang der Bürgerinnen und Bürger wird somit ausbleiben. Es ist jedoch zu Hoffen, dass auf den Rathäusern und in den Arztpraxen Menschen sitzen, die wissen, wie Sicherheitshürden überwunden und die Einträge vorgenommen werden.
Sollte dort jedoch jemand sitzen, der die Eintragung nicht korrekt vornehmen konnte, der einzelne Bürger kann es nicht überprüfen, denn sonst könnte er es selbst eintragen. Um seine persönliche Entscheidung zur Frage der Organspende sicher kund zu tun, bleibt somit weiterhin der Organspendeausweis. Mit der Einführung der WSR wären sofort 100% Entscheidungen gewesen (Wer nicht widersprochen hat, ist Organspender). Und auch das Transplantationsregister würde nicht eilen, weil es nichts behindert.[Anm. 7]

Es bleibt somit zu hoffen, dass bei der nächsten Abstimmung im Deutschen Bundestag über die Einführung der WSR politische Machenschaften außen vor bleiben und statt dessen den Lippenbekenntnissen zur Rettung von Menschenleben auch lebensrettende Taten folgen, ganz im Sinne des Volkes.

Länder und Kommunen

Es stand die Frage im Raum, wie die Parteien neben der Organspende auch zu anderen Themen aufstellen. Die Wahl fiel dabei auf die "geschlechtergerechte Sprache", so der bei Google eingegebene Suchbegriff. Das Ergebnis war sehr überraschend: 3 Parteien weisen auf ihren Internetseiten - auf Bundesebene, Länderebene und Kommunalebene summarisch - mehr Seiten für die "geschlechtergerechte Sprache" mehr Seiten auf als für die "Organspende": GRÜNE 9:2; LINKE 7:2 und SPD 12:4. Bei den GRÜNEN kommt der "Veggietag" mit 9:2 gegenüber der "Organspende" mit hinzu.

Wenn von der Hälfte unserer großen Parteien die ""geschlechtergerechte Sprache" wichtige ist als die "Organspende" und damit das Retten von Menschenleben, dann brauchen wir uns nicht wundern, dass auch in der Bevölkerung andere Themen wichtiger sind, als den von den Krankenkassen zugesandten und vielerorts ausliegenden Organspendeausweis auszufüllen, damit im Falle des eigenen Hirntods die Hinterbliebene nicht über die Frage der Organspende entscheiden müssen.

Die Situation in den Kliniken

Dass die ahnungslosen Hinterbliebenen aus Sorge vor einer falschen Entscheidung lieber "Nein" zur Organspende sagen, belegen die repräsentative Umfragen, die im Widerspruch der Entscheidungen am Totenbett stehen:

  • Von den Organspendern, die selbst ihre Entscheidung getroffen haben, stimmten 75% zu, 18% widersprochen, 4% übertrugen die Entscheidung einer anderen Person.[3]
    Diese Zahlen decken sich mit den Antworten der gleichen Studie auf Seite 26.
  • Stellvertretend für einen hirntoten Familienangehörigen, dessen Entscheidung zur Organspende unbekannt ist, würden 54% der Organentnahme zustimmen, 36% würden widersprechen, 10% wissen es nicht.[4]
  • Standen im Jahr 2012 und 2013 noch 78% der Organspende positiv gegenüber, so waren es im Jahr 2022 schon 84%.[5][Anm. 8]
  • Nach dem DSO-Jahresbericht 2022, Seite 52, gab es 3.256 organbezogene Kontakte, von denen 869 zur Organspende führten, bei 1.285 Fällen gab es keine Zustimmung zur Organspende.
    Auf Seite 56 ist aufgeführt, dass 81 (6,8%) schriftlich widersprochen haben, 181 (15,1%) haben mündlich widersprochen, bei 456 (38,2%) haben die Hinterbliebenen den Widerspruch vermutet, bei 389 (32,6%) haben die Hinterbliebenen widersprochen.
Damit wirklich alle Bürgerinnen und Bürger ihr Selbstbestimmungsrecht auch für den Fall ihres Hirntodes wahrnehmen, sollte rasch die Widerspruchsregelung eingeführt werden.


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  1. https://dserver.bundestag.de/btp/19/19140.pdf Zugriff am 15.12.2023.
  2. Einige dieser Meldungen sind:
  3. Caille-Brillet, A.-L., Schielke, C. K. M., Stander, V.: Bericht zur Repräsentativstudie 2016 „Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende“. BZgA-Forschungsbericht. Köln 2017, 12. Nach: https://www.bzga.de/fileadmin/user_upload/PDF/studien/organ_und_gewebespende_2016_ergebnisbericht--75523e97477f610f5e5f58746c143363.pdf Zugriff am 17.12.2023.
  4. Caille-Brillet A.-L., Schmidt K., Watzke D., Stander V.: Bericht zur 2014 Repräsentativstudie „Wissen. Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende“. Köln 2015, 28. Nach: https://www.bzga.de/fileadmin/user_upload/PDF/studien/organ_und_gewebespende_2014_ergebnisbericht--82df21a37c4e1be6b33adc6d0654efe8.pdf Zugriff am 17.12.2023.
  5. Zimmering, R., Hammes, D.: Bericht zur Repräsentativstudie 2022. „Wissen, Einstellung und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende“. BZgA-Forschungsbericht. Köln 2023, 201. Nach: https://www.organspende-info.de/fileadmin/Organspende/05_Mediathek/04_Studien/BZgA_Repraesentativbefragung_Organ-und_Gewebespende_2022_bfrei.pdf Zugriff am 17.12.2023.