Hans-Detlef Horn

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Schriften

Kommentar zu Art. 2 GG (2019)

Hans-Detlef Horn schreibt in "Grundrechte-Kommentar" den Kommentar zu Art. 2 GG.[1] Darin heißt es in RN 57:

Auch könne mit dem vollständigen und irreversiblen Funktionsausfall des Gehirns der Mensch aus sich heraus als psychophysische Einheit nicht mehr existieren, weil die Selbststeuerung seiner Organe und deren Koordinierung zur funktionalen Ganzheit als Lebewesen nicht wiederherstellbar sei.

Das ist keine Möglichkeit (Konjunktiv), sondern ein Faktum. Nach korrekt festgestelltem Hirntod ist eine Rückkehr in das normale Leben unmöglich. Aus dem Zustand Hirntod ist noch niemand zurückgekommen.

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Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Hans-Detlef Horn: Artikel 2 GG, RN 57. In: Klaus Stern, Florian Becker: Grundrechte-Kommentar. 3. Auflage. Köln 2019.