Gesamthirntod

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Der Gesamthirntod ist in Deutschland seit 1997 in § 3 TPG definiert als "nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach Verfahrensregeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist."

Pathophysiologisch liegt dem Hirntodsyndrom ein cerebraler Totalinfarkt zugrunde, der durch maximale Hirnschwellung mit intracranieller Druckzunahme und daraus resultierendem intracraniellem Zirkulationsstillstand entsteht.[1]

Der Gesamthirntod gilt u.a. in D/A/CH.


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Annette Hoenes: Morphometrische Untersuchungen intracerebraler Gefäße der Medulla oblongata beim Hirntod. (med. Diss.) Köln 1989, 2.