Endgültiger Tod
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"Endgültger Tod: Die Diagnose wird gestellt, wenn wenigstens eines der 3 sicheren Todeszeichen vorhanden und eine Reanimation nicht mehr möglich ist. Dabei muss noch nicht jede Körperzelle abgestorben sein.[1]
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ Gisela Zimmer: Rechtsmedizin. In: AllEx. Alles fürs Examen. 2. Auflage. Stuttgart 2014, 256.