Entscheidungsregelung

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Bei der Entscheidungsregelung werden die Bürger (gesetzlich) aufgefordert, sich schriftlich zu der Frage, ob sie im Falle ihres Hirntodes zur Organspende bereit sind, zu entscheiden und diese ihre Entscheidung schriftlich (auf einem OSA) festhalten.

Es gibt 2 Formen der Entscheidungsregelung:

  • Einfache Entscheidungsregelung
    Der Hirntote muss während seiner Lebzeit zur Frage der Organentnahme entscheiden und diese Entscheidung schriftlich festhalten.
  • Erweiterte Entscheidungsregelung
    Wenn der Hirntote keine schriftliche oder mündliche Entscheidung zur Frage der Organspende hinterlassen hat, können seine Hinterbliebene diese Zustimmung geben.

In Deutschland wurde 1997 mit dem Inkrafttreten des TPG die Zustimmungsregelung eingeführt. Weil jedoch bis 2012 in den meisten Fällen die Hinterbliebenen die Frage zur Organentnahme entschieden hatten, weil der Wunsch des Hirntoten unbekannt war, wurde im Herbst 2012 mit der Änderung des TPG die Zustimmungsregelung durch die Entscheidungsregelung ersetzt.

Im Jahr 2012 hatten 7,8% der potentiellen Organspender einen OSA, d.h. ihren Willen schriftlich hinterlassen. Bis zum Jahr 2018 stieg diese Zahl auf 14,3% (siehe: Organmangel#Entscheidungen_zur_Organspende). Dabei hätte es seit spätestens 2013 nahezu 100% sein müssen. Damit hat die 2012 beschlossene Entscheidungsregelung selbst nach 6 vollen Jahren ihr Ziel nicht annähernd erreicht.


Anhang

Siehe: Widerspruchsregelung - Erklärungsregelung - Vertrauensregelung - Zustimmungsregelung - Notstandsregelung

Anmerkungen


Einzelnachweise