XI. Tagung D/A/CH Anaestesiologie 1969: Unterschied zwischen den Versionen
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Vom 03.-06.09.1969 fand in Saarbrücken der "XI. gemeinsamen Tagung der Osterreichischen, Schweizerischen und Deutschen Gesellschaften für Anaesthesiologie und Wiederbelebung" statt.<ref>K. Hutschenreuter, K. Wiemers: Intensivbehandung und ihre Grenzen. In: R. Frey, F. Kern, O. Mayrhofer (Hg:) Anaestesiologie und Wiederbelebung 55. Beiträge zu den Themen "Intensivtherapie" und "Grenzen der Wiederbelebung und Intensivtherapie" der XI. gemeinsamen Tagung der Osterreichischen, Schweizerischen und Deutschen Gesellschaften für Anaesthesiologie und Wiederbelebung vom 3. bis 6. September 1969 in Saarbrücken. Berlin 1971.</ref> | Vom 03.-06.09.1969 fand in Saarbrücken der "XI. gemeinsamen Tagung der Osterreichischen, Schweizerischen und Deutschen Gesellschaften für Anaesthesiologie und Wiederbelebung" statt.<ref>K. Hutschenreuter, K. Wiemers: Intensivbehandung und ihre Grenzen. In: R. Frey, F. Kern, O. Mayrhofer (Hg:) Anaestesiologie und Wiederbelebung 55. Beiträge zu den Themen "Intensivtherapie" und "Grenzen der Wiederbelebung und Intensivtherapie" der XI. gemeinsamen Tagung der Osterreichischen, Schweizerischen und Deutschen Gesellschaften für Anaesthesiologie und Wiederbelebung vom 3. bis 6. September 1969 in Saarbrücken. Berlin 1971.</ref> | ||
K. Wiemers; Steinbereithner; Spann; Loew; Hinderling; Wawersik, Bushart, Hirsch, Kubicki, Weissauer und Linder. | |||
Es wurden die Fragen erörtert, wie der Hirntod sicher festgestellt werden kann und unter welchen Voraussetzungen Organe entnommen werden können. Es herrschte absolute Übereinstimmung, dass zunächst der Tod des Menschen (Hirntod) festgestellt sein muss, bevor man die Organe entnimmt. | |||
Aktuelle Version vom 9. Januar 2021, 20:22 Uhr
Vom 03.-06.09.1969 fand in Saarbrücken der "XI. gemeinsamen Tagung der Osterreichischen, Schweizerischen und Deutschen Gesellschaften für Anaesthesiologie und Wiederbelebung" statt.[1]
K. Wiemers; Steinbereithner; Spann; Loew; Hinderling; Wawersik, Bushart, Hirsch, Kubicki, Weissauer und Linder.
Es wurden die Fragen erörtert, wie der Hirntod sicher festgestellt werden kann und unter welchen Voraussetzungen Organe entnommen werden können. Es herrschte absolute Übereinstimmung, dass zunächst der Tod des Menschen (Hirntod) festgestellt sein muss, bevor man die Organe entnimmt.
Anhang
Anmerkungen
Einzelnachweise
- ↑ K. Hutschenreuter, K. Wiemers: Intensivbehandung und ihre Grenzen. In: R. Frey, F. Kern, O. Mayrhofer (Hg:) Anaestesiologie und Wiederbelebung 55. Beiträge zu den Themen "Intensivtherapie" und "Grenzen der Wiederbelebung und Intensivtherapie" der XI. gemeinsamen Tagung der Osterreichischen, Schweizerischen und Deutschen Gesellschaften für Anaesthesiologie und Wiederbelebung vom 3. bis 6. September 1969 in Saarbrücken. Berlin 1971.