Totenstarre

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"Definition: Postmortale Erstarrung der glatten und quergestreiften Muskulatur (nach zunächst primärer Erschlaffung der gesamten Muskulatur)."[1]


Es wurden in der Vergangenheit für die Totenstarre auch andere Zeiten angegeben: Beginn nach 2-4 Stunden, vollständige Ausbildung nach 6-8 Stunden, spontane Lösung nach 2-3 Tagen.[2]

Starrestadium Durchschnitt uG oG Anz.
Auftreten 3 ±2 - 7 26
Wiederbleiben nach Brechen bis 5 2 8 -
volle Ausprägung 8 ±1 6 10 28
Dauer 57 ±14 29 85 27
vollständige Lösung 76 ±32 12 140 27

Durchschnitt = Stunden nach dem Tod und Standardabweichung
oG = obere Grenze // uG = untere Grenze
Anz. = Anzahl der ausgewerteten Literaturquellen

Quelle:[3]


Stadium Zeit
Beginn binnen 2 h
vollständige Ausprägung nach 6-12 h
Wiederbildung nach Brechen nach 6-10 h
Beginn der Lösung nach 36-48 h
vollständige Lösung nach 7-8 Tagen

"Hauptursache ist wahrscheinlich ein Absinken des ATP-Spiegels (= Weichmacher des Muskels), woraufhiin sich die Muskelfilamente nicht mehr gegeneinander verschieben lassen.
Da nicht alle Muskelfasern den gleichen ATP-Gehalt haben und so nicht alle Muskelfasern einer Muskelgruppe gleichzeitig erstarren, kann die Starre - wird sie gebrochen - wieder eintreten. Dieses Phänomen benützt man zur Bestimmung der Todeszeit (...): Brechen der Totenstarre in einem großen Gelenk (meist Ellenbogen- oder Kniegelen) und Prüfung, ob sie sich wieder ausbildet. Die Totenstarre beginnt sich ca. 36-48 h nach dem Tod wieder zu lösen (v.a. durch Fäulnisveränderungen bedingt)."[1]



Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. a b Gisela Zimmer: Rechtsmedizin. In: AllEx. Alles fürs Examen. 2. Auflage. Stuttgart 2014, 258.
  2. Referenzfehler: Es ist ein ungültiger <ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namens Stoff wurde kein Text angegeben.
  3. Michaela Kunz: Das Phänomen des Wiedereintritts der Leichenstarre nach mechanischem Lösen im Rahmen der Todeszeitbestimmung (Diss.). Hamburg 2012, 23. http://d-nb.info/1026332753/34 Zugriff am 19.1.2016.