Solidargemeinschaft

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Das Solidaritätsprinzip beschreibt die Solidarität als grundlegendes Prinzip der Sozialversicherung. Dies bedeutet, dass ein Bürger nicht allein für sich verantwortlich ist, sondern sich die Mitglieder einer definierten Solidargemeinschaft gegenseitig Hilfe und Unterstützung gewähren.

Wir Menschen leben in einer Solidargemeinschaft, auch wenn viele das nicht erkennen: Wir fahren mit der Bahn, an der die wenigsten von uns mitgebaut haben. Wir nutzen Straßen, an denen die wenigsten von uns mitgebaut haben. Wir schließen Versicherungen ab, damit wir im Schadensfall den Schaden ersetzt bekommen. Wir zahlen Krankenkassenbeiträge, auch wenn wir gesund sind. Wir wissen, wenn man selbst erkrankt, wird man von der Solidargemeinschaft aufgefangen und mitgetragen.

Wenn man selbst ein schwer krankes Organ hat und zum Weiterleben ein neues Organ braucht - dies kann jeden treffen[1] -, ist man froh, wenn das rettende Organ da ist, bevor der Tod nach einem gegriffen hat. Daher liegt es nahe, dass wir im Falle unseres Hirntodes unsere Organe spenden.

Organtransplantation kann nur als Solidar­gemeinschaft funktionieren, d.h. wenn es Menschen gibt, die im Falle ihres Hirntodes ihre Organe an die schwerkranken Organpatienten schenken.



Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise

  1. Man darf froh und dankbar sein, wenn man zum Weiterleben noch kein fremdes Organ benötigt.