Mehr Organspender: Unterschied zwischen den Versionen

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* Wenn der [[Hirntote]] eine schriftliche Zustimmung zur [[Organentnahme]] hinterlassen hat, dann ist sie rechtlich bindend.<ref group="Anm.">Eine Patientenverfügung ist rechtlich bindend, ebenso eine Vorsorgevollmacht und ein Testament. Warum soll dann eine schriftliche Zustimmung zur [[Organentnahme]] nicht auch rechtlich bindend sein?</ref>
* Wenn der [[Hirntote]] eine schriftliche Zustimmung zur [[Organentnahme]] hinterlassen hat, dann ist sie rechtlich bindend.<ref group="Anm.">Eine Patientenverfügung ist rechtlich bindend, ebenso eine Vorsorgevollmacht und ein Testament. Warum soll dann eine schriftliche Zustimmung zur [[Organentnahme]] nicht auch rechtlich bindend sein?</ref>
* Wenn vom [[Hirntoten]] keine schriftliche Zustimmung zur [[Organentnahme]] vorliegt, kann von einer Zustimmung ausgegangen werden. In diesem Fall sollen die [[Hinterbliebenen]] gefragt werden, ob sie dem offensichtlichen Willen des [[Hirntoten]] zustimmen.
* Wenn vom [[Hirntoten]] keine schriftliche Zustimmung zur [[Organentnahme]] vorliegt, kann von einer Zustimmung ausgegangen werden. In diesem Fall sollen die [[Hinterbliebenen]] gefragt werden, ob sie dem offensichtlichen Willen des [[Hirntoten]] zustimmen.
=== TX durch PV ===
Im Jahr 2009 wurde in Deutschland das [[PatVG]] eingeführt. Damit erhielt die [[PV]] Rechtssicherheit.<br>
Seit dem Jahr ist die Anzahl der [[potentieller Organspender]] rückläufig (1.888 im Jahr 2009; 1.178 im Jahr 2017). Neben anderen Gründen (z.B. bessere Therapie) ist hier ein Zusammenhang zu erkennen:<br>
Die [[PV]] bestimmt in aussichtslosen Situationen die Beendigung der Therapie, noch bevor der Hirntod erreicht wird. Ein Ausweg ist daher, in der [[PV]] zu verfügen, dass eine gewisse Frist von mehreren Tagen die intensivmedizinische Versorgung fortgesetzt wird, wenn der [[Hirntod]] erwartet wird.
Es könnte daher wie folgt geregelt werden: Wenn neben der [[PV]] auch eine schriftliche Zustimmung zur [[Organspende]] vorliegt, soll die Beendigung der Therapie durch eine [[Organspende]] erfolgen. Damit wird dem [[Selbstbestimmungsrecht]] des Patienten entsprochen.<br>
Siehe: [[TX durch PV]]


=== Spenderegister wie in Israel ===
=== Spenderegister wie in Israel ===

Version vom 15. April 2023, 07:57 Uhr

WSR

In den repräsentativen Umfragen stimmen über 80% der Deutschen der Organspende zu. In den letzten 20 Jahren beträgt nach den DSO-Jahresberichten nach Feststellung des Hirntodes die Zustimmung zwischen 65 und 75%. Diese Differenz von rund 10% kann davon abgeleitet werden, dass dass die verunsicherten Hinterbliebenen lieber "Nein" als "Ja" stimmen. Mit der Widerspruchsregelung sind daher mehr Organspender zu erwarten.

Außerdem gibt es mit der WSR keine Grauzone, bei der die Hinterbliebenen vermuten oder selbst zu entscheiden haben, was aktuell bei über 50% der Fälle erfolgen muss: Wer sich nicht gegen die Organspende ausgesprochen hat, ist im Falle seines Hirntodes Organspender.

Die bisher diskutierte doppelte WSR sieht vor, dass Hinterbliebene eine schriftliche oder mündliche Zustimmung zur Organspende in ein "Nein" umkehren können. Die doppelte WSR sieht aber nicht vor, dass ein schriftlicher oder mündlicher Widerspruch zur Organspende in ein "Ja" umgekehrt werden kann. Das ist zum Nachteil der Organspende unausgewogen.
Außerdem sieht die bisher diskutierte doppelte WSR nicht vor, dass jemand auf sein Selbstbestimmungsrecht berufend darauf bestehen kann, dass er im Falle seines Hirntodes auch gegen den (geschlossenen) Willen seiner Hinterbliebenen dennoch Organspender wird.
Eine Lösung, die beide Problemfelder aus dem Weg räumt, wäre dies:

TX durch PV

Im Jahr 2009 wurde in Deutschland das PatVG eingeführt. Damit erhielt die PV Rechtssicherheit.
Seit dem Jahr ist die Anzahl der potentieller Organspender rückläufig (1.888 im Jahr 2009; 1.178 im Jahr 2017). Neben anderen Gründen (z.B. bessere Therapie) ist hier ein Zusammenhang zu erkennen:
Die PV bestimmt in aussichtslosen Situationen die Beendigung der Therapie, noch bevor der Hirntod erreicht wird. Ein Ausweg ist daher, in der PV zu verfügen, dass eine gewisse Frist von mehreren Tagen die intensivmedizinische Versorgung fortgesetzt wird, wenn der Hirntod erwartet wird.

Es könnte daher wie folgt geregelt werden: Wenn neben der PV auch eine schriftliche Zustimmung zur Organspende vorliegt, soll die Beendigung der Therapie durch eine Organspende erfolgen. Damit wird dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten entsprochen.
Siehe: TX durch PV

Spenderegister wie in Israel

In Israel gibt es seit Januar 2010 die Regelung, dass Organspender bei der Zuteilung der Organe bevorzugt werden.[1] - Hintergrund: Ein Arzt ärgerte sich über zwei Rabbiner, die zwar für sich selbst ein Organ haben wollten, sich aber geweigert hatten, selbst als Organspender zur Verfügung zu stehen. Dies brachte der Arzt an die Öffentlichkeit und erwirkte somit diese Veränderung. Danach stieg die Zahl der Organspender in Israel spürbar an.[2]

Wenn Deutschland auch solch ein Organspenderegister einführen würde, könnte dies einen ähnlichen Effekt wie in Israel auslösen.
Wenn man für jedes Jahr auf diesem Organspenderegister für den Fall der eigenen Erkrankung 10 Punkte erhält, wäre das eine deutliche Motivation.
Zum Vergleich dazu: Ein Dialysepatient bekommt für jedes Jahr auf der Warteliste bei ET 33,33 Punkte.

ergebnisoffen

Zur Frage der Organspende muss ach § 2 TPG "ergebnisoffen" aufgeklärt werden. Dabei darf nicht gesagt werden, dass Organspender Lebensretter sind, dass Organspende Menschenleben rettet. - Siehe: gleichgültig

Die ergebnisoffene Aufklärung hat zur Gleichgültigkeit geführt, die bis hinein in die Diskussionen zu erkennen ist. Da ein "Ja" und ein "Nein" zur Organspende nicht gleichwertig (gleich wertig) und nicht gleichgültig (gleich gültig) ist, muss die Angabe "ergebnisoffen" aus dem TPG gestrichen werden.

Kroatien

Kroatien trat im Jahr 2007 dem ET-Verbund bei. Seither liegen bei ET statistische Zahlen er TX in Kroatien vor.[3]

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
pmp 18,3 17,9 29,5 33,6 34,4 32,4 33,7 37,6 35,8 31,8
Anz. 33 79 77 127 116 147 138 143 159 150 132
Mult. 57,6 82,3 80,5 85,8 80,6 87,1 73,2 73,4 72,3 68,0 63,6
Warte 314 299 382 417 399 437 430 445 479 474
Tote 54 51 47 43 39 34 32 34 37 35

pmp = Organspender pro Million Einwohner / Anz. = Anzahl der Organspender / Multi. = Mulitiorganentnahme in % / Warte = Patienten auf der Warteliste bei ET / Tote = auf der Warteliste von ET verstorbene Patienten.

Diese Zahlen erreichte Kroatien binnen 10 Jahren aus reinen Hirntod-Spenden, d.h. ohne DCD-Spenden. - Auffallend ist hierbei: 2 Jahre nach überschreiten der 30-pmp-Grenze lag die Multiorganentnahme im Jahr 2012 beim Höchstwert von 87,1%. Danach sank die Rate der Multiorganentnahme kontinuierlich auf 63,6% im Jahr 2017. Es scheint, dass Kroatien es geschafft hat, den eigenen Bedarf an Organen voll zu decken.

Anhang

Anmerkungen

  1. Eine Patientenverfügung ist rechtlich bindend, ebenso eine Vorsorgevollmacht und ein Testament. Warum soll dann eine schriftliche Zustimmung zur Organentnahme nicht auch rechtlich bindend sein?

Einzelnachweise

  1. http://de.wikipedia.org/wiki/Organspende#Israel Zugriff am 14.8.2014.
  2. Lavee J, Ashkenazi T, Gurman G, Steinberg D, A new law for allocation of donor organs in Israel [archive], Lancet, 2010;375:Pages 1131–1133.
  3. http://statistics.eurotransplant.org/index.php?search_type=overview&search_text=9023 Zugriff am 07.12.2018.