Mehr Organspender: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Organspende-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 5: Zeile 5:
Außerdem gibt es mit der [[WSR]] keine Grauzone, bei der die [[Hinterbliebenen]] vermuten oder selbst zu entscheiden haben, was aktuell bei über 50% der Fälle erfolgen muss: Wer sich nicht gegen die Organspende ausgesprochen hat, ist im Falle seines Hirntodes Organspender.
Außerdem gibt es mit der [[WSR]] keine Grauzone, bei der die [[Hinterbliebenen]] vermuten oder selbst zu entscheiden haben, was aktuell bei über 50% der Fälle erfolgen muss: Wer sich nicht gegen die Organspende ausgesprochen hat, ist im Falle seines Hirntodes Organspender.


 
Die bisher diskutierte doppelte [[WSR]] sieht vor, dass [[Hinterbliebene]] eine schriftliche oder mündliche [[Zustimmung]] zur [[Organspende]] in ein "Nein" umkehren können. Die doppelte [[WSR]] sieht aber nicht vor, dass ein schriftlicher oder mündlicher [[Widerspruch]] zur [[Organspende]] in ein "Ja" umgekehrt werden kann. Das ist zum Nachteil der [[Organspende]] unausgewogen.<br>
Außerdem sieht die bisher diskutierte doppelte [[WSR]] nicht vor, dass jemand auf sein [[Selbstbestimmungsrecht]] berufend darauf bestehen kann, dass er im Falle seines [[Hirntodes]] auch gegen den (geschlossenen) Willen seiner [[Hinterbliebenen]] dennoch Organspender wird.<br>
Eine Lösung, die beide Problemfelder aus dem Weg räumt, wäre dies:
* Wenn der [[Hirntote]] eine schriftliche Zustimmung zur [[Organentnahme]] hinterlassen hat, dann ist sie rechtlich bindend.<ref group="Anm.">Eine Patientenverfügung ist rechtlich bindend, ebenso eine Vorsorgevollmacht und ein Testament. Warum soll dann eine schriftliche Zustimmung zur [[Organentnahme]] nicht auch rechtlich bindend sein?</ref>
* Wenn vom [[Hirntoten]] keine schriftliche Zustimmung zur [[Organentnahme]] vorliegt, kann von einer Zustimmung ausgegangen werden. In diesem Fall sollen die [[Hinterbliebenen]] gefragt werden, ob sie dem offensichtlichen Willen des [[Hirntoten]] zustimmen.


== Anhang ==
== Anhang ==

Version vom 31. März 2023, 19:39 Uhr

WSR

In den repräsentativen Umfragen stimmen über 80% der Deutschen der Organspende zu. In den letzten 20 Jahren beträgt nach den DSO-Jahresberichten nach Feststellung des Hirntodes die Zustimmung zwischen 65 und 75%. Diese Differenz von rund 10% kann davon abgeleitet werden, dass dass die verunsicherten Hinterbliebenen lieber "Nein" als "Ja" stimmen. Mit der Widerspruchsregelung sind daher mehr Organspender zu erwarten.

Außerdem gibt es mit der WSR keine Grauzone, bei der die Hinterbliebenen vermuten oder selbst zu entscheiden haben, was aktuell bei über 50% der Fälle erfolgen muss: Wer sich nicht gegen die Organspende ausgesprochen hat, ist im Falle seines Hirntodes Organspender.

Die bisher diskutierte doppelte WSR sieht vor, dass Hinterbliebene eine schriftliche oder mündliche Zustimmung zur Organspende in ein "Nein" umkehren können. Die doppelte WSR sieht aber nicht vor, dass ein schriftlicher oder mündlicher Widerspruch zur Organspende in ein "Ja" umgekehrt werden kann. Das ist zum Nachteil der Organspende unausgewogen.
Außerdem sieht die bisher diskutierte doppelte WSR nicht vor, dass jemand auf sein Selbstbestimmungsrecht berufend darauf bestehen kann, dass er im Falle seines Hirntodes auch gegen den (geschlossenen) Willen seiner Hinterbliebenen dennoch Organspender wird.
Eine Lösung, die beide Problemfelder aus dem Weg räumt, wäre dies:

Anhang

Anmerkungen

  1. Eine Patientenverfügung ist rechtlich bindend, ebenso eine Vorsorgevollmacht und ein Testament. Warum soll dann eine schriftliche Zustimmung zur Organentnahme nicht auch rechtlich bindend sein?

Einzelnachweise