DBK

Aus Organspende-Wiki
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Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) ist der Zusammenschluss der römisch-katholischen Bischöfe aller Diözesen in Deutschland. Neben den Diözesanbischöfen gehören der Bischofskonferenz die Koadjutoren, die Diözesanadministratoren und die Weihbischöfe an. Derzeit (Stand: März 2018) sind dies 65 Mitglieder aus den 27 deutschen Diözesen. Die Organisation ist mit ihrem Sekretariat in Bonn ansässig. Zur Vertretung der Kirche nach außen gegenüber Staat und Gesellschaft existiert als weitere Dienststelle der Bischofskonferenz das Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin.

Die DBK brachte verschiedene Papiere zum Thema Organspende heraus:

Meldungen

26.09.2013 Abschluss-Pressekonferenz zur Herbst-Vollversammlung der DBK am 27.09.2013 in Fulda

Hirntod und die Entscheidung zur Organspende: Hier wird nach der Novellierung des Transplantationsgesetzes 2012 und der nun geltenden Entscheidungslösung für Organspende, insbesondere aber nach den kriminellen Eingriffen in die Organverteilung an mehreren deutschen Kliniken und den dadurch induzierten Vertrauensverlust und Spendenrückgang die Frage nach der Entscheidungssystematik bei Organspende gestellt. Vor allem das auch in der medizinischen und theologischen Diskussion neuerlich wieder stärker diskutierte Problem des Hirntodkriteriums - ein großer „Angstgenerator“ - wird ausführlich debattiert. Eine Stellungnahme ist im Frühjahr 2014 zu erwarten.[4]

25.06.1997 Stellungnahme des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Karl Lehmann, zur Verabschiedung des TPG

er Hirntod kann als Zeichen dafür gelten, daß ein Mensch gestorben ist. Eine Definition des Todes, die nicht mit einem Kriterium zur Feststellung des bereits eingetretenen Todes zu verwechseln ist, kann der Gesetzgeber nicht geben. Umgekehrt verbietet es sich für die theologische Betrachtung, den Tod eines Menschen mit seinem Hirntod gleichzusetzen. Daß der Hirntod jedoch als ein Zeichen des Todes gelten darf, wird im beschlossenen Transplantationsgesetz sachgerecht zur Geltung gebracht.[5]


Anhang

Anmerkungen


Einzelnachweise