"Hirntod" im Bundestag

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19. Wahlperiode

  • 14.09.2018: Plenarprotokoll 19/50[1]
    • Stephan Pilsinger (CDU/CSU): "Ein weiterer wichtiger Punkt, den der Gesetzentwurf enthält, ist die Einrichtung neurologischer konsiliarärztlicher Bereitschaftsdienste. Damit wird sichergestellt, dass in jedem Entnahmekrankenhaus zeitnah der Hirntod festgestellt werden kann. Aktuell ist das Problem, dass gerade kleinere Häuser nicht über das notwendige Know-how verfügen." (5294)
  • 28.11.2018: Plenarprotokoll 19/67[2]
    • Dr. Axel Gehrke (AfD): "Wie steht es mit Verfügungserklärungen vieler Menschen, das Leben nicht unnötig zu verlängern, das heißt, die Geräte abzuschalten, auch wenn der Hirntod noch nicht eingetreten ist?" (7585)
    • Robby Schlund (AfD): "Der Hirntod ist ein sicheres Zeichen für den Tod eines Patienten. Nur dann kann ein Organ entnommen werden. Aber wie sicher ist denn die Hirntoddiagnostik in Deutschland? Das Transplantationsgesetz, § 5, regelt, dass zwei dafür qualifizierte Ärzte unabhängig voneinander in drei Stufen über den Hirntod und dessen Unumkehrbarkeit entscheiden. Diese Ärzte sind nicht an Entnahme und Übertragung der Organe beteiligt. Danach erfolgt eine Meldung an die Deutsche Stiftung Organtransplantation und an Eurotransplant. Erst bei der Entnahmeoperation wird endgültig entschieden, ob ein Organ wirklich zur Transplantation geeignet ist oder nicht. So weit, so gut und logisch nachvollziehbar.
      Doch laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ aus dem Jahr 2014 werden in deutschen Krankenhäusern manchmal Menschen fälschlicherweise für hirntot erklärt. Die Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes erfordern hohen Sachverstand. Die Ärzte werden zum Teil unzureichend dazu ausgebildet. Das ist der Vorwurf. So zum Beispiel bei einem Kleinkind: Organe wurden entnommen, ohne dass der Hirntod korrekt diagnostiziert wurde. ...
      Fangen wir erst einmal an, ein vernünftiges Entscheidungsregister einzuführen, das lange überfällige Dialyseregister ins Leben zu rufen und mit dem Transplantationsregister zu verknüpfen. So wird ein Schuh draus. Schnüren Sie ein Maßnahmenpaket, das die hirntodfeststellenden Ärzte besser befähigt! Motivieren Sie freiwillige Organspender mit extra Bonuspunkten auf der Priorisierungsliste! Ich persönlich wünsche mir, dass der hohe Standard der bewussten Entscheidung in Deutschland erhalten bleibt; denn die Organspende ist nun einmal eine Spende. Und Spenden sind zumindest für mich immer freiwillig." (7596)
    • Harald Weinberg (DIE LINKE): "Nach der Widerspruchslösung muss jemand eine Organentnahme nach Eintreten des Hirntodes dulden, wenn er zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Der Hirntod an sich beendet aber nicht automatisch jeden Grundrechtsschutz, sondern verändert ihn lediglich in seinem Gehalt. Das über den Tod hinaus wirkende Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen bewirkt, dass lebzeitige Entscheidungen und Verfügungen über den eigenen Körper und seine Organe auch nach dem Tode zu achten sind. Durch den Hirntod wird der Mensch nicht zu einem bloßen Objekt. Das ist und bleibt Kern der Menschenwürde des Artikels 1 Grundgesetz.
      ... Die Entnahme der Organe ist daher ein schwerwiegender Eingriff in höchstpersönliche Rechte, der auch nach Eintritt des Hirntods gerechtfertigt werden muss. Eine Rechtfertigung läge in jedem Falle dann vor, wenn es sogar eine Pflicht zur Duldung der Organentnahme gäbe, also eine Art Solidaritätspflicht nach dem Motto: Da jeder potenzieller Empfänger sein kann, muss man auch immer potenzieller Spender sein." (7598)
    • Georg Nüßlein (CDU/CSU): "Übrigens ist das in der Konsequenz für den Betroffenen noch viel weitergehender als die Organspende bei Hirntod." (7599)
      "Ich >bin froh, dass hier bisher noch niemand aufgetreten ist, der generell über das Hirntodkonzept diskutiert." (7600)
    • Wolfgang Kubicki (FDP): "Ich könnte jetzt auch sagen: Wir haben einfach zu wenig Gehirntote; denn das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass Organe zum Zweck einer Transplantation nur entnommen werden dürfen, wenn der Hirntod festgestellt wurde. Ein solcher Fall – das sagen Mediziner – tritt aber nur ein, wenn der Körper mittels maschineller Beatmung mit Sauerstoff versorgt wird, da ohne eine solche Maßnahme in kurzer Zeit alle Organfunktionen erlöschen würden.
      Da beginnt ein dramatisches juristisches Problem. Jeder ärztliche Eingriff ist rechtswidrig, es sei denn, er wird durch die Zustimmung des Patienten legitimiert." (7601)
    • Kathrin Vogler (DIE LINKE): "Das Bewusstsein dafür ist in den letzten Jahren gewachsen, was sich in der zunehmenden Zahl von Organspenderausweisen, aber auch in einer überwiegend positiven Haltung der meisten Menschen zur Organspende nach dem Hirntod ausdrückt." (7602)
    • Rudolf Henke (CDU/CSU): "Es ist dokumentiert, dass 36 Prozent der Menschen in Deutschland einen Organspendeausweis haben. Deshalb, glaube ich, ist der Ansatzpunkt eine Veränderung der Realität in den Krankenhäusern, die dafür sorgt, dass wenigstens diese 36 Prozent der Menschen, die bereit sind, sich als Spender zur Verfügung zu stellen, diesen Willen tatsächlich erfüllt bekommen, wenn sie den Hirntod erleiden.
      Ich finde, wir sollten uns jetzt auf den Gesetzentwurf konzentrieren, den Jens Spahn in den Deutschen Bundestag einbringen wird. Weil eben in einer Rede von einem Spender die Rede war, bei dem die Hirntoddiagnostik falsch gewesen wäre, will ich auch sagen, dass die Qualität der Hirntodfeststellung in Deutschland gut und die Hirntoddiagnostik sicher ist. Auch in diesem Fall hat sich später gezeigt – das hat die DSO genau analysiert –, dass der Spender bei der Organentnahme tatsächlich hirntot gewesen ist." (7608)[Anm. 1]
    • Mario Mieruch (fraktionslos): "Wir brauchen den breiten gesellschaftlichen Konsens darüber, ab wann wir von Hirntod reden oder wie wir das definieren wollen." (7612)
    • Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU): "Die Widerspruchslösung verstößt zum einen gegen das zu Lebzeiten bestehende Selbstbestimmungsrecht. Zum anderen verstößt sie gegen die objektivrechtliche Dimension der Würdegarantie in Form des sogenannten postmortalen Schutzes der mit dem Hirntod eigentlich beendeten Grundrechte aus Artikel 2 und Artikel 1 unseres Grundgesetzes." (7615)
    • Maria Flachsbarth (CDU/CSU): "... eine Vergütung der Organentnahmen, die am tatsächlichen Aufwand bemessen wird, anstatt pauschal zu erfolgen; ein flächendeckender neurologischer konsiliarärztlicher Bereitschaftsdienst, um die Krankhäuser dabei zu unterstützen, den sogenannten Hirntod festzustellen, und eine verbesserte Betreuung der Angehörigen.
      ... Es ist meiner Überzeugung nach unabdingbare Voraussetzung einer Organspende, dass eine freiwillige Zustimmung der Betroffenen selbst vorliegen muss – oder nach Eintreten des Hirntods eine freiwillige Zustimmung ihrer Angehörigen." (7664)
    • Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU): "Gleichzeitig gebe ich zu bedenken, dass die Definition des Hirntods als entscheidende Voraussetzung für eine Organentnahme nach wie vor umstritten ist. Von daher kann ich jeden verstehen, der informiert eine Entscheidung gegen die Organentnahme trifft." (7664)
    • Michaela Noll (CDU/CSU): "Zudem spüre ich in Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern mitunter eine große Verunsicherung. Für sie sind zu viele Fragen offen. Sie haben nur eine ungefähre Vorstellung vom „Hirntod“ und ob dieser zweifelsfrei festgestellt werden kann. Sie haben Angst davor, dass ihnen ihre Organe entnommen werden, wenn sie „noch

gar nicht richtig tot sind“, oder davor, dass die Ärzte sie früh sterben lassen, wenn sie einen Organspendeausweis haben. Hier ist noch sehr viel Aufklärungsarbeit erforderlich. Nur wenn wir Ängste nehmen und Fakten klar benennen, werden sich die Menschen bereit erklären, ihre Organe zu spenden." (7665)

    • Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU): "Weitere Punkte sind unter anderem die Auswertung von DSO-Statistiken (Deutsche Stiftung Organtransplantation) zur Verbesserung von Prozessen und die Bildung von Organspendebetreuungsteams, um die gesetzlichen Anforderungen an die Feststellung des irreversiblen Hirntodes zu erfüllen. Hier müssen zwei verschiedene Ärzte binnen 12 Stunden, darunter ein Neurologe oder Facharzt für Neurochirurgie, vor Ort sein. Hier könnte man die Situation vor allem bei kleineren Krankenhäusern durch mobile Teams verbessern." (7667)
    • Volker Ullrich (CDU/CSU): "Wir brauchen daneben auch weiterhin Vertrauen in Gewissheiten. Die Transplantationsmedizin muss über jeden Zweifel erhaben sein. Sei es bei der wiederkehrend diskutierten Frage nach der Bestimmung des Hirntods wie auch der rechtssicheren Information der Angehörigen." (7668)
  • 17.01.2019: Plenarprotokoll 19/74[3]
    • Axel Gehrke (AfD): "Der Gesetzgeber sollte in einer so sensiblen Lebenssituation es eben nicht den Transplantationsbeauftragten anheimstellen, was sie unter „angemessen“ verstehen, sondern klare, der Wirklichkeit entsprechende Angaben machen. Dazu gehören erstens der wahre Umgang mit dem Hirntod als Todesfeststellung – der Hirntod ist zwar ein sicheres Zeichen des unabdingbaren Sterbens, aber nicht der Tod eines mit künstlichen Maßnahmen am Leben gehaltenen Organismus –, zweitens eine klare Festlegung, ab wann und unter welchen Bedingungen sie, die Transplantationsbeauftragten, anordnen dürfen, mit sogenannten organprotektiven Maßnahmen zu beginnen, drittens ... Darüber hinaus werden die Transplantationsbeauftragten mit umfassenden Rechten ausgestattet. Während sie vor der Änderung des Gesetzes lediglich organisatorische Helfer nach Hirntodfeststellung waren, werden sie jetzt ermächtigt, die Verfahrensregelungen im Krankenhaus eigenständig und zu beliebigen Zeitpunkten zu bestimmen. So ein Fehlen allgemeingültiger, gesetzlich bestimmter Verfahrensregelungen schafft kein Vertrauen, und genau darum geht es, wenn Sie Organspender gewinnen wollen." (8575)
    • Karl Lauterbach (SPD): "Die Basis für eine Organspende ist das Vertrauen, dass der Tod auch eingetreten ist; der Kollege von der AfD hat es eben angesprochen. Dafür brauchen wir eine gute, belastbare und sichere Feststellung des Hirntods. Dafür muss in den Kliniken eine Konsiliarbetreuung auf höchstem Niveau zur Verfügung stehen; denn in diesem

Bereich ist jeder einzelne Fehler absolut unverzeihlich. Daher werden wir einen Rund-um-die-Uhr-Bereitschaftsdienst organisieren, der einen entsprechenden Ablauf auf höchstem Niveau sicherstellt. Auch das ist eine wichtige Initiative." (8576)

    • Harald Weinberg (DIE LINKE): "Und im Falle eines Spenders muss Expertise, zum Beispiel für die Hirntodfeststellung, von weither angefordert werden." (85779
    • Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): "Die Expertinnen und Experten, die sich mit dem Nervensystem auskennen, sollen überall und jederzeit bei der Hirntodfeststellung zurate gezogen werden können. Warum soll dieser Dienst allein von den gesetzlich Versicherten finanziert werden?" (8579)
    • Stephan Pilsinger (CDU/CSU): "Damit unterstützen wir insbesondere die kleineren Entnahmekrankenhäuser; denn diese stehen vor dem Problem, dass sie oft nicht über die notwendige Expertise verfügen, um den Hirntod festzustellen. Mit dem Gesetz zeigen wir einen Ausweg." (8580)
    • Detlev Spangenberg (AfD): "Die zu geringe Organverfügbarkeit hängt natürlich auch damit zusammen, dass wir einen anderen Standard haben: Hirntod gegenüber Herztod. Aber das ist heute nicht das Thema, sondern es geht um die Bereitschaft." (8580)
    • Lothar Riebsamen (CDU/CSU): " Es wird eine Klarstellung geben, welche Rechte und natürlich auch Pflichten der Transplantationsbeauftragte im Krankenhaus hat, und es wird – und das ist insbesondere für mittlere und kleine Krankenhäuser wichtig – einen neurologischen konsiliarärztlichen Rufbereitschaftsdienst geben, um rund um die Uhr, sieben Tage in der Woche, 365 Tage im Jahr, ständig Zugriff zu haben auf zwei Neurologen, die in der Lage sind, den Hirntod festzustellen." (8583)
    • Tino Sorge (CDU/CSU): "Das Thema Angehörigenbetreuung ist angesprochen worden, und da sollten wir jetzt auch nicht den Eindruck erwecken, so wie es ebenfalls von der AfD-Seite suggeriert worden ist, als ginge es darum, dass die Angehörigen über den Tisch gezogen würden. Das ist überhaupt nicht der Fall. Herr Gehrke hat suggeriert – ich hoffe, ich habe ihn da falsch verstanden –, als würde das Kriterium der Feststellung des Hirntodes auch in diesem Gesetz nicht einheitlich geregelt werden bzw. als würden in diesem Gesetz irgendwelche Unklarheiten sein. Das ist gerade nicht der Fall." (8586)
  • 26.06.2019: Plenarprotokoll 19/106[4]
    • Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): "... auf der einen Seite die Mutter, die tagtäglich am Bett ihres kranken Sohnes sitzt und auf ein Spenderorgan hofft; auf der anderen Seite der Ehemann, der ins Krankenhaus gerufen wird und die schreckliche Nachricht erhält, dass der Hirntod bei seiner Frau festgestellt wurde, und er in diesem Moment seine Frau nicht gehen lassen möchte. ...
      Grundvoraussetzung für eine Organspende in unserem Land – das unterscheidet uns nun einmal von anderen europäischen Ländern – ist der festgestellte Hirntod. Auch wenn alle Menschen in unserem Land – unabhängig von der jeweiligen Lösung – Organspender wären, kämen wir an dem Fakt nicht vorbei, dass im letzten Jahr in Deutschland bei 1 416 Verstorbenen der Hirntod festgestellt wurde. 9 000 stehen auf der Warteliste. Diese Diskrepanz werden wir aufgrund des Momentums des Hirntodes nicht ändern können.
      Deswegen ist es unserer Gruppe auch so wichtig, nicht nur auf die Spendenbereitschaft zu schauen, sondern gerade auch auf die Situation in den Krankenhäusern mit Blick auf die Hirntodfeststellung." (13007)
    • Jens Maier (AfD): "Potenzielle Spender müssen sich entweder mit der Thematik Organspende befassen, oder sie laufen Gefahr, dass ihnen nach ihrem Hirntod Organe entnommen werden, obwohl dies ihrem Willen zuwiderliefe, wenn sie sich damit befasst hätten." (13009)
    • Katja Leikert (CDU/CSU): "Ich habe die Diskussion hier im Deutschen Bundestag verfolgt, als wir über das Thema Hirntod mit dem Ethikrat debattiert haben. Und wir haben bisher auch einiges zusammen erreicht." (13011)
      "Die wenigsten in diesem Raum können einen Hirntod diagnostizieren oder eine Organentnahme durchführen. Alles, was wir als Abgeordnete leisten können, ist, das System so effizient zu organisieren, dass wirklich alles getan wird, um die Patienten bestmöglich zu versorgen. Genau das ist meine Motivation, mich für die Widerspruchslösung einzusetzen." (13012)
    • Christine Aschenberg-Dugnus (FDP): "Das Ergebnis nach vielen Befragungen ist, dass wir – das wurde heute schon mehrfach gesagt – Vertrauen in die Organspende wiederherstellen müssen. Vor allen Dingen müssen wir gezielt Ängste und Fragen der Menschen ernst nehmen und beseitigen; denn viele Menschen fragen sich: Bin ich vielleicht zu alt für eine Organspende? Was bedeutet eigentlich der Hirntod? Diese individuellen Fragen müssen auch individuell beantwortet werden." (13015)
    • Kathrin Vogler (DIE LINKE): "Es braucht Ehrlichkeit und Transparenz. Wir müssen offen aufklären, auch über kritische Fragen zum Hirntodkonzept und zum Ablauf der Hirntoddiagnostik." (13018)
    • Petra Sitte (DIE LINKE): " Der vorher festgestellte Hirntod – er muss von zwei Ärzten unabhängig voneinander, die nichts mit dem Spendeverfahren, dem Transplantationsverfahren zu tun haben, festgestellt werden – wäre dann die Voraussetzung. Ohne Apparate und Organversagen würde der Tod des Betreffenden oder der Betreffenden viel zu früh eintreten, zumindest viel zu früh für die Organentnahme." (13021)
    • Niema Movassat (DIE LINKE): "Um den Hirntod überhaupt feststellen zu können, werden testweise Schmerzen zugefügt. Sollte jemand noch nicht hirntot sein, stellt das einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar; auch das braucht Zustimmung.
      ... Damit folgt der Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung dem Motto: möglichst nicht über den Hirntod und die Organspende aufklären und die Hürden für einen Widerspruch möglichst hoch hängen, sodass möglichst viele nichts mitbekommen und ihren Widerspruch nicht erklären. Das ist unvereinbar mit der Menschenwürdegarantie." (13030)
    • Michaela Noll (CDU/CSU): "Wieder andere haben Probleme mit der Definition des Hirntods. Viele Menschen glauben, dass sie ihren Angehörigen psychologische Lasten aufbürden." (13070)
    • Erwin Rüddel (CDU/CSU): "Dabei gibt sowohl der potenzielle Organspender zu Lebzeiten seine Zustimmung als auch seine Familie im Falle des Hirntods." (13070)
      "Ein weiteres Instrument könnte das Herztodkriterium sein: In Spanien haben sich die Organspendezahlen um 30 Prozent erhöht, indem neben dem Hirntodkriterium die Organentnahme nach Herztod eingeführt wurde. In Dänemark wird darüber ebenfalls nachgedacht, während es in Deutschland streng verboten ist." (13071)
    • Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): "Die Verstorbenen haben von diesen Organen nichtsmehr. Ich vertraue außerdem auf die medizinische Praxis und regulierte Verfahren in Deutschland, die sicherstellen, dass der unwiderrufliche Hirntod unabdingbare Voraussetzung einer möglichen Organspende ist, keinesfalls also Behandlungs- oder Wiederbelebungschancenzugunsten einer Organentnahme eingeschränkt werden. Nicht zuletzt werden auch aus christlicher Perspektive keine Einwände gegen Organspende erhoben. Gegenargumente gegen Organspende? Ich sehe keine." (13072)






Anhang

Anmerkungen

  1. Nach Umfragen sollten 36% der Deutschen einen OSA besitzen. Nach Feststellung des Hirntodes sind es jedoch rund 15%, also noch nicht einmal die Hälfte.

Einzelnachweise

  1. Deutscher Bundestag – 19 Wahlperiode – 50 Sitzung Berlin, Freitag, den 14 September 2018. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19050.pdf Zugriff am 20.12.2020.
  2. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2018. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19067.pdf Zugriff am 20.12.2020.
  3. Deutscher Bundestag – 19 Wahlperiode – 74 Sitzung Berlin, Donnerstag, den 17 Januar 2019. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19074.pdf Zugriff am 20.12.2020.
  4. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2019. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19106.pdf Zugriff am 20.12.2020.