"Hirntod" im Bundestag: Unterschied zwischen den Versionen

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=== 19. Wahlperiode ===
* 14.09.2018: Plenarprotokoll 19/50<ref>Deutscher Bundestag – 19 Wahlperiode – 50 Sitzung Berlin, Freitag, den 14 September 2018. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19050.pdf Zugriff am 20.12.2020.</ref>
** Stephan Pilsinger (CDU/CSU): "Ein weiterer wichtiger Punkt, den der Gesetzentwurf enthält, ist die Einrichtung neurologischer konsiliarärztlicher Bereitschaftsdienste. Damit wird sichergestellt, dass in jedem Entnahmekrankenhaus zeitnah der Hirntod festgestellt werden kann. Aktuell ist das Problem, dass gerade kleinere Häuser nicht über das notwendige Know-how verfügen." (5294)
* 28.11.2018: Plenarprotokoll 19/67<ref>Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2018. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19067.pdf Zugriff am 20.12.2020.</ref>
** Dr. Axel Gehrke (AfD): "Wie steht es mit Verfügungserklärungen vieler Menschen, das Leben nicht unnötig zu verlängern, das heißt, die Geräte abzuschalten, auch wenn der Hirntod noch nicht eingetreten ist?" (7585)
** Robby Schlund (AfD): "Der Hirntod ist ein sicheres Zeichen für den Tod eines Patienten. Nur dann kann ein Organ entnommen werden. Aber wie sicher ist denn die Hirntoddiagnostik in Deutschland? Das Transplantationsgesetz, § 5, regelt, dass zwei dafür qualifizierte Ärzte unabhängig voneinander in drei Stufen über den Hirntod und dessen Unumkehrbarkeit entscheiden. Diese Ärzte sind nicht an Entnahme und Übertragung der Organe beteiligt. Danach erfolgt eine Meldung an die Deutsche Stiftung  Organtransplantation und an Eurotransplant. Erst bei der Entnahmeoperation wird endgültig entschieden, ob ein Organ wirklich zur Transplantation geeignet ist oder nicht. So weit, so gut und logisch nachvollziehbar.<br>  Doch laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ aus dem Jahr 2014 werden in deutschen Krankenhäusern manchmal Menschen fälschlicherweise für hirntot erklärt. Die Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes erfordern hohen Sachverstand. Die Ärzte werden zum Teil unzureichend dazu ausgebildet. Das ist der Vorwurf. So zum Beispiel bei einem Kleinkind: Organe wurden entnommen, ohne dass der Hirntod korrekt diagnostiziert wurde. ... <br>  Fangen wir erst einmal an, ein vernünftiges Entscheidungsregister einzuführen, das lange überfällige Dialyseregister ins Leben zu rufen und mit dem Transplantationsregister zu verknüpfen. So wird ein Schuh draus. Schnüren Sie ein Maßnahmenpaket, das die hirntodfeststellenden Ärzte besser befähigt! Motivieren Sie freiwillige Organspender mit extra Bonuspunkten auf der Priorisierungsliste! Ich persönlich wünsche mir, dass der hohe Standard der bewussten Entscheidung in Deutschland erhalten bleibt; denn die Organspende ist nun einmal eine Spende. Und Spenden sind zumindest für mich immer freiwillig." (7596)
** Harald Weinberg (DIE LINKE): "Nach der Widerspruchslösung muss jemand eine Organentnahme nach Eintreten des Hirntodes dulden, wenn er zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Der Hirntod an sich beendet aber nicht automatisch jeden Grundrechtsschutz, sondern verändert ihn lediglich in seinem Gehalt. Das über den Tod hinaus wirkende Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen bewirkt, dass lebzeitige Entscheidungen und Verfügungen über den eigenen Körper und seine Organe auch nach dem Tode zu achten sind. Durch den Hirntod wird der Mensch nicht zu einem bloßen Objekt. Das ist und bleibt Kern der Menschenwürde des Artikels 1 Grundgesetz.<br>  ... Die Entnahme der Organe ist daher ein  schwerwiegender Eingriff in höchstpersönliche Rechte, der auch nach Eintritt des Hirntods gerechtfertigt werden muss. Eine Rechtfertigung läge in jedem Falle dann vor, wenn es sogar eine Pflicht zur Duldung der Organentnahme gäbe, also eine Art Solidaritätspflicht nach dem Motto: Da jeder potenzieller Empfänger sein kann, muss man auch immer potenzieller Spender sein." (7598)
** Georg Nüßlein (CDU/CSU): "Übrigens ist das in der Konsequenz für den Betroffenen noch viel weitergehender als die Organspende bei Hirntod." (7599) <br>  "Ich >bin froh, dass hier bisher noch niemand aufgetreten ist, der generell über das Hirntodkonzept diskutiert." (7600)
** Wolfgang Kubicki (FDP): "Ich könnte jetzt auch sagen: Wir haben einfach zu wenig Gehirntote; denn das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass Organe zum Zweck einer Transplantation nur entnommen werden dürfen, wenn der Hirntod festgestellt wurde. Ein solcher Fall – das sagen Mediziner – tritt aber nur ein, wenn der Körper mittels maschineller Beatmung mit Sauerstoff versorgt wird, da ohne eine solche Maßnahme in kurzer Zeit alle Organfunktionen erlöschen würden.<br>  Da beginnt ein dramatisches juristisches Problem. Jeder ärztliche Eingriff ist rechtswidrig, es sei denn, er wird durch die Zustimmung des Patienten legitimiert." (7601)
** Kathrin Vogler (DIE LINKE): "Das Bewusstsein dafür ist in den letzten Jahren gewachsen, was sich in der zunehmenden Zahl von Organspenderausweisen, aber auch in einer überwiegend positiven Haltung der meisten Menschen zur Organspende nach dem Hirntod ausdrückt." (7602)
** Rudolf Henke (CDU/CSU): "Es ist dokumentiert, dass 36 Prozent der Menschen in Deutschland einen Organspendeausweis haben. Deshalb, glaube ich, ist der Ansatzpunkt eine Veränderung der Realität in den Krankenhäusern, die dafür sorgt, dass wenigstens diese 36 Prozent der Menschen, die bereit sind, sich als Spender zur Verfügung zu stellen, diesen Willen tatsächlich erfüllt bekommen, wenn sie den Hirntod erleiden. <br>  Ich finde, wir sollten uns jetzt auf den Gesetzentwurf konzentrieren, den Jens Spahn in den Deutschen Bundestag einbringen wird. Weil eben in einer Rede von einem Spender die Rede war, bei dem die Hirntoddiagnostik falsch gewesen wäre, will ich auch sagen, dass die Qualität der Hirntodfeststellung in Deutschland gut und die Hirntoddiagnostik sicher ist. Auch in diesem Fall hat sich später gezeigt – das hat die DSO genau analysiert –, dass der Spender bei der Organentnahme tatsächlich hirntot gewesen ist." (7608)<ref group="Anm.">Nach Umfragen sollten 36% der Deutschen einen [[OSA]] besitzen. Nach Feststellung des Hirntodes sind es jedoch rund 15%, also noch nicht einmal die Hälfte.</ref>
** Mario Mieruch (fraktionslos): "Wir brauchen den breiten gesellschaftlichen Konsens darüber, ab wann wir von Hirntod reden oder wie wir das definieren wollen." (7612)
** Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU): "Die Widerspruchslösung verstößt zum einen gegen das zu Lebzeiten bestehende Selbstbestimmungsrecht. Zum anderen verstößt sie gegen die objektivrechtliche Dimension der Würdegarantie in Form des sogenannten postmortalen Schutzes der mit dem Hirntod eigentlich beendeten Grundrechte aus Artikel 2 und Artikel 1 unseres Grundgesetzes." (7615)
** Maria Flachsbarth (CDU/CSU): "... eine Vergütung der Organentnahmen, die am tatsächlichen Aufwand bemessen wird, anstatt pauschal zu erfolgen; ein flächendeckender neurologischer konsiliarärztlicher Bereitschaftsdienst, um die Krankhäuser dabei zu unterstützen, den sogenannten Hirntod festzustellen, und eine verbesserte Betreuung der Angehörigen.<br>  ... Es ist meiner Überzeugung nach unabdingbare Voraussetzung einer Organspende, dass eine freiwillige Zustimmung der Betroffenen selbst vorliegen muss – oder nach Eintreten des Hirntods eine freiwillige Zustimmung ihrer Angehörigen." (7664)
** Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU): "Gleichzeitig gebe ich zu bedenken, dass die Definition des Hirntods als entscheidende Voraussetzung für eine Organentnahme nach wie vor umstritten ist. Von daher kann ich jeden verstehen, der informiert eine Entscheidung gegen die Organentnahme trifft." (7664)
** Michaela Noll (CDU/CSU): "Zudem spüre ich in Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern mitunter eine große Verunsicherung. Für sie sind zu viele Fragen offen. Sie haben nur eine ungefähre Vorstellung vom „Hirntod“ und ob dieser zweifelsfrei festgestellt werden kann. Sie haben Angst davor, dass ihnen ihre Organe entnommen werden, wenn sie „noch
gar nicht richtig tot sind“, oder davor, dass die Ärzte sie früh sterben lassen, wenn sie einen Organspendeausweis haben. Hier ist noch sehr viel Aufklärungsarbeit erforderlich. Nur wenn wir Ängste nehmen und Fakten klar benennen, werden sich  die Menschen bereit erklären, ihre Organe zu spenden." (7665)
** Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU): "Weitere Punkte sind unter anderem die Auswertung von DSO-Statistiken (Deutsche Stiftung Organtransplantation) zur Verbesserung von Prozessen und die Bildung von Organspendebetreuungsteams, um die gesetzlichen Anforderungen an die Feststellung des irreversiblen Hirntodes zu erfüllen. Hier müssen zwei verschiedene Ärzte binnen 12 Stunden, darunter ein Neurologe oder Facharzt für Neurochirurgie, vor Ort sein. Hier könnte man die Situation vor allem bei kleineren Krankenhäusern durch mobile Teams verbessern." (7667)
** Volker Ullrich (CDU/CSU): "Wir brauchen daneben auch weiterhin Vertrauen in Gewissheiten. Die Transplantationsmedizin muss über jeden Zweifel erhaben sein. Sei es bei der wiederkehrend diskutierten Frage nach der Bestimmung des Hirntods wie auch der rechtssicheren Information der Angehörigen." (7668)
* 17.01.2019: Plenarprotokoll 19/74<ref>Deutscher Bundestag – 19 Wahlperiode – 74 Sitzung Berlin, Donnerstag, den 17 Januar 2019. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19074.pdf Zugriff am 20.12.2020.</ref>
** Axel Gehrke (AfD): "Der Gesetzgeber sollte in einer so sensiblen Lebenssituation es eben nicht den Transplantationsbeauftragten anheimstellen, was sie unter „angemessen“ verstehen, sondern klare, der Wirklichkeit entsprechende Angaben machen. Dazu gehören erstens der wahre Umgang mit dem Hirntod als Todesfeststellung – der Hirntod ist zwar ein sicheres Zeichen des unabdingbaren Sterbens, aber nicht der Tod eines mit künstlichen Maßnahmen am Leben gehaltenen Organismus –, zweitens eine klare Festlegung, ab wann und unter welchen Bedingungen sie, die Transplantationsbeauftragten, anordnen dürfen, mit sogenannten organprotektiven Maßnahmen zu beginnen, drittens ... Darüber hinaus werden die Transplantationsbeauftragten mit umfassenden Rechten ausgestattet. Während sie vor der Änderung des Gesetzes lediglich organisatorische Helfer nach Hirntodfeststellung waren, werden sie jetzt ermächtigt, die Verfahrensregelungen im Krankenhaus eigenständig und zu beliebigen Zeitpunkten zu bestimmen. So ein Fehlen allgemeingültiger, gesetzlich bestimmter Verfahrensregelungen schafft kein Vertrauen, und genau darum geht es, wenn Sie Organspender gewinnen wollen." (8575)
** Karl Lauterbach (SPD): "Die Basis für eine Organspende ist das Vertrauen, dass der Tod auch eingetreten ist; der Kollege von der AfD hat es eben angesprochen. Dafür brauchen wir eine gute, belastbare und sichere Feststellung des Hirntods. Dafür muss in den Kliniken eine Konsiliarbetreuung auf höchstem Niveau zur Verfügung stehen; denn in diesem
Bereich ist jeder einzelne Fehler absolut unverzeihlich. Daher werden wir einen Rund-um-die-Uhr-Bereitschaftsdienst organisieren, der einen entsprechenden Ablauf auf höchstem Niveau sicherstellt. Auch das ist eine wichtige Initiative." (8576)
** Harald Weinberg (DIE LINKE): "Und im Falle eines Spenders muss Expertise, zum Beispiel für die Hirntodfeststellung, von weither angefordert werden." (85779
** Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): "Die Expertinnen und Experten, die sich mit dem Nervensystem auskennen, sollen überall und jederzeit bei der Hirntodfeststellung zurate gezogen werden können. Warum soll dieser Dienst allein von den gesetzlich Versicherten finanziert werden?" (8579)
** Stephan Pilsinger (CDU/CSU): "Damit unterstützen wir insbesondere die kleineren Entnahmekrankenhäuser; denn diese stehen vor dem Problem, dass sie oft nicht über die notwendige Expertise verfügen, um den Hirntod festzustellen. Mit dem Gesetz zeigen wir einen Ausweg." (8580)
** Detlev Spangenberg (AfD): "Die zu geringe Organverfügbarkeit hängt natürlich auch damit zusammen, dass wir einen anderen Standard haben: Hirntod gegenüber Herztod. Aber das ist heute nicht das Thema, sondern es geht um die Bereitschaft." (8580)
** Lothar Riebsamen (CDU/CSU): " Es wird eine Klarstellung geben, welche Rechte und natürlich auch Pflichten der Transplantationsbeauftragte im Krankenhaus hat, und es wird – und das ist insbesondere für mittlere und kleine Krankenhäuser wichtig – einen neurologischen konsiliarärztlichen Rufbereitschaftsdienst geben, um rund um die Uhr, sieben Tage in der Woche, 365 Tage im Jahr, ständig Zugriff zu haben auf zwei Neurologen, die in der Lage sind, den Hirntod festzustellen." (8583)
** Tino Sorge (CDU/CSU): "Das Thema Angehörigenbetreuung ist angesprochen worden, und da sollten wir jetzt auch nicht den Eindruck erwecken, so wie es ebenfalls von der AfD-Seite suggeriert worden ist, als ginge es darum, dass die Angehörigen über den Tisch gezogen würden. Das ist überhaupt nicht der Fall. Herr Gehrke hat suggeriert – ich hoffe, ich habe ihn da falsch verstanden –, als würde das Kriterium der Feststellung des Hirntodes auch in diesem Gesetz nicht einheitlich geregelt werden bzw. als würden in diesem Gesetz irgendwelche Unklarheiten sein. Das ist gerade nicht der Fall." (8586)
* 26.06.2019: Plenarprotokoll 19/106<ref>Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2019. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19106.pdf Zugriff am 20.12.2020.</ref>
** Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): "... auf der einen Seite die Mutter, die tagtäglich am Bett ihres kranken Sohnes sitzt und auf ein Spenderorgan hofft; auf der anderen Seite der Ehemann, der ins Krankenhaus gerufen wird und die schreckliche Nachricht erhält, dass der Hirntod bei seiner Frau festgestellt wurde, und er in diesem Moment seine Frau nicht gehen lassen möchte. ...<br>  Grundvoraussetzung für eine Organspende in unserem Land – das unterscheidet uns nun einmal von anderen europäischen Ländern – ist der festgestellte Hirntod. Auch wenn alle Menschen in unserem Land – unabhängig von der jeweiligen Lösung – Organspender wären, kämen wir an dem Fakt nicht vorbei, dass im letzten Jahr in Deutschland bei 1 416 Verstorbenen der Hirntod festgestellt wurde. 9 000 stehen auf der Warteliste. Diese Diskrepanz werden wir aufgrund des Momentums des Hirntodes nicht ändern können. <br>  Deswegen ist es unserer Gruppe auch so wichtig, nicht nur auf die Spendenbereitschaft zu schauen, sondern gerade auch auf die Situation in den Krankenhäusern mit Blick auf die Hirntodfeststellung." (13007)
** Jens Maier (AfD): "Potenzielle Spender müssen sich entweder mit der Thematik Organspende befassen, oder sie laufen Gefahr, dass ihnen nach ihrem Hirntod Organe entnommen werden, obwohl dies ihrem Willen zuwiderliefe, wenn sie sich damit befasst hätten." (13009)
** Katja Leikert (CDU/CSU): "Ich habe die Diskussion hier im Deutschen Bundestag verfolgt, als wir über das Thema Hirntod mit dem Ethikrat debattiert haben. Und wir haben bisher auch einiges zusammen erreicht." (13011) <br>  "Die wenigsten in diesem Raum können einen Hirntod diagnostizieren oder eine Organentnahme durchführen. Alles, was wir als Abgeordnete leisten können, ist, das System so effizient zu organisieren, dass wirklich alles getan wird, um die Patienten bestmöglich zu versorgen. Genau das ist meine Motivation, mich für die Widerspruchslösung einzusetzen." (13012)
** Christine Aschenberg-Dugnus (FDP): "Das Ergebnis nach vielen Befragungen ist, dass wir – das wurde heute schon mehrfach gesagt – Vertrauen in die Organspende wiederherstellen müssen. Vor allen Dingen müssen wir gezielt Ängste und Fragen der Menschen ernst nehmen und beseitigen; denn viele Menschen fragen sich: Bin ich vielleicht zu alt für eine Organspende? Was bedeutet eigentlich der Hirntod? Diese individuellen Fragen müssen auch individuell beantwortet werden." (13015)
** Kathrin Vogler (DIE LINKE): "Es braucht Ehrlichkeit und Transparenz. Wir müssen offen aufklären, auch über kritische Fragen zum Hirntodkonzept und zum Ablauf der Hirntoddiagnostik." (13018)
** Petra Sitte (DIE LINKE): " Der vorher festgestellte Hirntod – er muss von zwei Ärzten unabhängig voneinander, die nichts mit dem Spendeverfahren, dem Transplantationsverfahren zu tun haben, festgestellt werden – wäre dann die Voraussetzung. Ohne Apparate und Organversagen würde der Tod des Betreffenden oder der Betreffenden viel zu früh eintreten, zumindest viel zu früh für die Organentnahme." (13021)
** Niema Movassat (DIE LINKE): "Um den Hirntod überhaupt feststellen zu können, werden testweise Schmerzen zugefügt. Sollte jemand noch nicht hirntot sein, stellt das einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar; auch das braucht Zustimmung. <br>  ... Damit folgt der Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung dem Motto: möglichst nicht über den Hirntod und die Organspende aufklären und die Hürden für einen Widerspruch möglichst hoch hängen, sodass möglichst viele nichts mitbekommen und ihren Widerspruch nicht erklären. Das ist unvereinbar mit der Menschenwürdegarantie." (13030)
** Michaela Noll (CDU/CSU): "Wieder andere haben Probleme mit der Definition des Hirntods. Viele Menschen glauben, dass sie ihren Angehörigen psychologische Lasten aufbürden." (13070)
** Erwin Rüddel (CDU/CSU): "Dabei gibt sowohl der potenzielle Organspender zu Lebzeiten seine Zustimmung als auch seine Familie im Falle des Hirntods." (13070) <br>  "Ein weiteres Instrument könnte das Herztodkriterium sein: In Spanien haben sich die Organspendezahlen um 30 Prozent erhöht, indem neben dem Hirntodkriterium die Organentnahme nach Herztod eingeführt wurde. In Dänemark wird darüber ebenfalls nachgedacht, während es in Deutschland streng verboten ist." (13071)
** Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): "Die Verstorbenen haben von diesen Organen nichtsmehr. Ich vertraue außerdem auf die medizinische Praxis und regulierte Verfahren in Deutschland, die sicherstellen, dass der unwiderrufliche Hirntod unabdingbare Voraussetzung einer möglichen Organspende ist, keinesfalls also Behandlungs- oder Wiederbelebungschancenzugunsten einer Organentnahme eingeschränkt werden. Nicht zuletzt werden auch aus christlicher Perspektive keine Einwände gegen Organspende erhoben. Gegenargumente gegen Organspende? Ich sehe keine." (13072)
**




=== 10. Wahlperiode ===
==== 06.11.1986: Drucksache 10/6374 ====
Kleine Anfrage: Organentnahme bei Hirntoten zur Transplantation.<ref>Kleine Anfrage des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN. Organentnahme bei Hirntoten zur Transplantation. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/10/063/1006374.pdf Zugriff am 21.12.2020.</ref> Darin heißt es:
"3. Würde die Bundesregierung eine Verordnung unterstützen mit der Zielsetzung, bei jedem zwar noch künstlich beatmeten Patienten, bei dem jedoch schon ein dissoziierter Hirntod eingetreten ist, eine Organentnahme bei Einverständnis der Angehörigen zu planen und eine länderübergreifende, allgemein gültige Regelung in Kürze verwirklichen?<br>
4. Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung die Anzahl der Organentnahmen in den Krankenhäusern, die bislang für diese erheblichen Mehrkosten keinerlei Entschädigung erhalten und entsprechend auch nicht einmal die Angehörigen von Hirntoten um Entnahmeerlaubnis befragen, zu erhöhen und auf eine Änderung der jeweiligen Gebührenordnung hinzuwirken?"
==== 24.11.1986 Drucksache 10/6542 ====
Antwort der Bundesregierung.<ref>Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN. — Drucksache 10/6374 — Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/10/065/1006542.pdf Zugriff am 21.12.2020.</ref> Darin ist "Hirntod" nur in den Zitaten der beiden o.g. Anfragen enthalten.
=== 11. Wahlperiode ===
=== 13. Wahlperiode ===
Deutscher Bundestag - Stenographischer Bericht - 184. Sitzung - Plenarprotokoll 13/184<ref>https://dserver.bundestag.de/btp/13/13184.pdf Zugriff am 15.12.2023.</ref>
* Marieluise Beck, Christa Nickels, Angelika Beer, Irmingard Schewe-Gerigk und Dr. Antje Vollmer (GRÜNE): "Wir hätten dem Transplantationsgesetz zugestimmt, wenn darauf verzichtet worden wäre, mit der Hirntoddefinition den Tod vorzuverlegen auf den Zeitpunkt, der den Eintritt in den irreversiblen Sterbeprozeß markiert und der eben nicht mit dem Tod gleichzusetzen ist." (16695)


=== 14. Wahlperiode ===


=== 15. Wahlperiode ===


=== 16. Wahlperiode ===


=== 17. Wahlperiode ===


=== 18. Wahlperiode ===


=== 19. Wahlperiode ===
==== 14.09.2018: Plenarprotokoll 19/50 ====
Deutscher Bundestag – 19 Wahlperiode – 50 Sitzung Berlin, Freitag, den 14 September 2018<ref>Deutscher Bundestag – 19 Wahlperiode – 50 Sitzung Berlin, Freitag, den 14 September 2018. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19050.pdf Zugriff am 20.12.2020.</ref>
* Stephan Pilsinger (CDU/CSU): "Ein weiterer wichtiger Punkt, den der Gesetzentwurf enthält, ist die Einrichtung neurologischer konsiliarärztlicher Bereitschaftsdienste. Damit wird sichergestellt, dass in jedem Entnahmekrankenhaus zeitnah der Hirntod festgestellt werden kann. Aktuell ist das Problem, dass gerade kleinere Häuser nicht über das notwendige Know-how verfügen." (5294)
==== 28.11.2018: Plenarprotokoll 19/67 ====
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2018.<ref>Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2018. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19067.pdf Zugriff am 20.12.2020.</ref>
* Dr. Axel Gehrke (AfD): "Wie steht es mit Verfügungserklärungen vieler Menschen, das Leben nicht unnötig zu verlängern, das heißt, die Geräte abzuschalten, auch wenn der Hirntod noch nicht eingetreten ist?" (7585)
* Robby Schlund (AfD): "Der Hirntod ist ein sicheres Zeichen für den Tod eines Patienten. Nur dann kann ein Organ entnommen werden. Aber wie sicher ist denn die Hirntoddiagnostik in Deutschland? Das Transplantationsgesetz, § 5, regelt, dass zwei dafür qualifizierte Ärzte unabhängig voneinander in drei Stufen über den Hirntod und dessen Unumkehrbarkeit entscheiden. Diese Ärzte sind nicht an Entnahme und Übertragung der Organe beteiligt. Danach erfolgt eine Meldung an die Deutsche Stiftung  Organtransplantation und an Eurotransplant. Erst bei der Entnahmeoperation wird endgültig entschieden, ob ein Organ wirklich zur Transplantation geeignet ist oder nicht. So weit, so gut und logisch nachvollziehbar.<br>  Doch laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ aus dem Jahr 2014 werden in deutschen Krankenhäusern manchmal Menschen fälschlicherweise für hirntot erklärt. Die Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes erfordern hohen Sachverstand. Die Ärzte werden zum Teil unzureichend dazu ausgebildet. Das ist der Vorwurf. So zum Beispiel bei einem Kleinkind: Organe wurden entnommen, ohne dass der Hirntod korrekt diagnostiziert wurde. ... <br>  Fangen wir erst einmal an, ein vernünftiges Entscheidungsregister einzuführen, das lange überfällige Dialyseregister ins Leben zu rufen und mit dem Transplantationsregister zu verknüpfen. So wird ein Schuh draus. Schnüren Sie ein Maßnahmenpaket, das die hirntodfeststellenden Ärzte besser befähigt! Motivieren Sie freiwillige Organspender mit extra Bonuspunkten auf der Priorisierungsliste! Ich persönlich wünsche mir, dass der hohe Standard der bewussten Entscheidung in Deutschland erhalten bleibt; denn die Organspende ist nun einmal eine Spende. Und Spenden sind zumindest für mich immer freiwillig." (7596)
* Harald Weinberg (DIE LINKE): "Nach der Widerspruchslösung muss jemand eine Organentnahme nach Eintreten des Hirntodes dulden, wenn er zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Der Hirntod an sich beendet aber nicht automatisch jeden Grundrechtsschutz, sondern verändert ihn lediglich in seinem Gehalt. Das über den Tod hinaus wirkende Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen bewirkt, dass lebzeitige Entscheidungen und Verfügungen über den eigenen Körper und seine Organe auch nach dem Tode zu achten sind. Durch den Hirntod wird der Mensch nicht zu einem bloßen Objekt. Das ist und bleibt Kern der Menschenwürde des Artikels 1 Grundgesetz.<br>  ... Die Entnahme der Organe ist daher ein  schwerwiegender Eingriff in höchstpersönliche Rechte, der auch nach Eintritt des Hirntods gerechtfertigt werden muss. Eine Rechtfertigung läge in jedem Falle dann vor, wenn es sogar eine Pflicht zur Duldung der Organentnahme gäbe, also eine Art Solidaritätspflicht nach dem Motto: Da jeder potenzieller Empfänger sein kann, muss man auch immer potenzieller Spender sein." (7598)
* Georg Nüßlein (CDU/CSU): "Übrigens ist das in der Konsequenz für den Betroffenen noch viel weitergehender als die Organspende bei Hirntod." (7599) <br>  "Ich >bin froh, dass hier bisher noch niemand aufgetreten ist, der generell über das Hirntodkonzept diskutiert." (7600)
* Wolfgang Kubicki (FDP): "Ich könnte jetzt auch sagen: Wir haben einfach zu wenig Gehirntote; denn das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass Organe zum Zweck einer Transplantation nur entnommen werden dürfen, wenn der Hirntod festgestellt wurde. Ein solcher Fall – das sagen Mediziner – tritt aber nur ein, wenn der Körper mittels maschineller Beatmung mit Sauerstoff versorgt wird, da ohne eine solche Maßnahme in kurzer Zeit alle Organfunktionen erlöschen würden.<br>  Da beginnt ein dramatisches juristisches Problem. Jeder ärztliche Eingriff ist rechtswidrig, es sei denn, er wird durch die Zustimmung des Patienten legitimiert." (7601)
* Kathrin Vogler (DIE LINKE): "Das Bewusstsein dafür ist in den letzten Jahren gewachsen, was sich in der zunehmenden Zahl von Organspenderausweisen, aber auch in einer überwiegend positiven Haltung der meisten Menschen zur Organspende nach dem Hirntod ausdrückt." (7602)
* Rudolf Henke (CDU/CSU): "Es ist dokumentiert, dass 36 Prozent der Menschen in Deutschland einen Organspendeausweis haben. Deshalb, glaube ich, ist der Ansatzpunkt eine Veränderung der Realität in den Krankenhäusern, die dafür sorgt, dass wenigstens diese 36 Prozent der Menschen, die bereit sind, sich als Spender zur Verfügung zu stellen, diesen Willen tatsächlich erfüllt bekommen, wenn sie den Hirntod erleiden. <br>  Ich finde, wir sollten uns jetzt auf den Gesetzentwurf konzentrieren, den Jens Spahn in den Deutschen Bundestag einbringen wird. Weil eben in einer Rede von einem Spender die Rede war, bei dem die Hirntoddiagnostik falsch gewesen wäre, will ich auch sagen, dass die Qualität der Hirntodfeststellung in Deutschland gut und die Hirntoddiagnostik sicher ist. Auch in diesem Fall hat sich später gezeigt – das hat die DSO genau analysiert –, dass der Spender bei der Organentnahme tatsächlich hirntot gewesen ist." (7608)<ref group="Anm.">Nach Umfragen sollten 36% der Deutschen einen [[OSA]] besitzen. Nach Feststellung des Hirntodes sind es jedoch rund 15%, also noch nicht einmal die Hälfte.</ref>
* Mario Mieruch (fraktionslos): "Wir brauchen den breiten gesellschaftlichen Konsens darüber, ab wann wir von Hirntod reden oder wie wir das definieren wollen." (7612)
* Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU): "Die Widerspruchslösung verstößt zum einen gegen das zu Lebzeiten bestehende Selbstbestimmungsrecht. Zum anderen verstößt sie gegen die objektivrechtliche Dimension der Würdegarantie in Form des sogenannten postmortalen Schutzes der mit dem Hirntod eigentlich beendeten Grundrechte aus Artikel 2 und Artikel 1 unseres Grundgesetzes." (7615)
* Maria Flachsbarth (CDU/CSU): "... eine Vergütung der Organentnahmen, die am tatsächlichen Aufwand bemessen wird, anstatt pauschal zu erfolgen; ein flächendeckender neurologischer konsiliarärztlicher Bereitschaftsdienst, um die Krankhäuser dabei zu unterstützen, den sogenannten Hirntod festzustellen, und eine verbesserte Betreuung der Angehörigen.<br>  ... Es ist meiner Überzeugung nach unabdingbare Voraussetzung einer Organspende, dass eine freiwillige Zustimmung der Betroffenen selbst vorliegen muss – oder nach Eintreten des Hirntods eine freiwillige Zustimmung ihrer Angehörigen." (7664)
* Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU): "Gleichzeitig gebe ich zu bedenken, dass die Definition des Hirntods als entscheidende Voraussetzung für eine Organentnahme nach wie vor umstritten ist. Von daher kann ich jeden verstehen, der informiert eine Entscheidung gegen die Organentnahme trifft." (7664)
* Michaela Noll (CDU/CSU): "Zudem spüre ich in Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern mitunter eine große Verunsicherung. Für sie sind zu viele Fragen offen. Sie haben nur eine ungefähre Vorstellung vom „Hirntod“ und ob dieser zweifelsfrei festgestellt werden kann. Sie haben Angst davor, dass ihnen ihre Organe entnommen werden, wenn sie „noch gar nicht richtig tot sind“, oder davor, dass die Ärzte sie früh sterben lassen, wenn sie einen Organspendeausweis haben. Hier ist noch sehr viel Aufklärungsarbeit erforderlich. Nur wenn wir Ängste nehmen und Fakten klar benennen, werden sich  die Menschen bereit erklären, ihre Organe zu spenden." (7665)
* Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU): "Weitere Punkte sind unter anderem die Auswertung von DSO-Statistiken (Deutsche Stiftung Organtransplantation) zur Verbesserung von Prozessen und die Bildung von Organspendebetreuungsteams, um die gesetzlichen Anforderungen an die Feststellung des irreversiblen Hirntodes zu erfüllen. Hier müssen zwei verschiedene Ärzte binnen 12 Stunden, darunter ein Neurologe oder Facharzt für Neurochirurgie, vor Ort sein. Hier könnte man die Situation vor allem bei kleineren Krankenhäusern durch mobile Teams verbessern." (7667)
* Volker Ullrich (CDU/CSU): "Wir brauchen daneben auch weiterhin Vertrauen in Gewissheiten. Die Transplantationsmedizin muss über jeden Zweifel erhaben sein. Sei es bei der wiederkehrend diskutierten Frage nach der Bestimmung des Hirntods wie auch der rechtssicheren Information der Angehörigen." (7668)
==== 17.01.2019: Plenarprotokoll 19/74 ====
Deutscher Bundestag – 19 Wahlperiode – 74 Sitzung Berlin, Donnerstag, den 17 Januar 2019.<ref>Deutscher Bundestag – 19 Wahlperiode – 74 Sitzung Berlin, Donnerstag, den 17 Januar 2019. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19074.pdf Zugriff am 20.12.2020.</ref>
* Axel Gehrke (AfD): "Der Gesetzgeber sollte in einer so sensiblen Lebenssituation es eben nicht den Transplantationsbeauftragten anheimstellen, was sie unter „angemessen“ verstehen, sondern klare, der Wirklichkeit entsprechende Angaben machen. Dazu gehören erstens der wahre Umgang mit dem Hirntod als Todesfeststellung – der Hirntod ist zwar ein sicheres Zeichen des unabdingbaren Sterbens, aber nicht der Tod eines mit künstlichen Maßnahmen am Leben gehaltenen Organismus –, zweitens eine klare Festlegung, ab wann und unter welchen Bedingungen sie, die Transplantationsbeauftragten, anordnen dürfen, mit sogenannten organprotektiven Maßnahmen zu beginnen, drittens ... Darüber hinaus werden die Transplantationsbeauftragten mit umfassenden Rechten ausgestattet. Während sie vor der Änderung des Gesetzes lediglich organisatorische Helfer nach Hirntodfeststellung waren, werden sie jetzt ermächtigt, die Verfahrensregelungen im Krankenhaus eigenständig und zu beliebigen Zeitpunkten zu bestimmen. So ein Fehlen allgemeingültiger, gesetzlich bestimmter Verfahrensregelungen schafft kein Vertrauen, und genau darum geht es, wenn Sie Organspender gewinnen wollen." (8575)
* Karl Lauterbach (SPD): "Die Basis für eine Organspende ist das Vertrauen, dass der Tod auch eingetreten ist; der Kollege von der AfD hat es eben angesprochen. Dafür brauchen wir eine gute, belastbare und sichere Feststellung des Hirntods. Dafür muss in den Kliniken eine Konsiliarbetreuung auf höchstem Niveau zur Verfügung stehen; denn in diesem Bereich ist jeder einzelne Fehler absolut unverzeihlich. Daher werden wir einen Rund-um-die-Uhr-Bereitschaftsdienst organisieren, der einen entsprechenden Ablauf auf höchstem Niveau sicherstellt. Auch das ist eine wichtige Initiative." (8576)
* Harald Weinberg (DIE LINKE): "Und im Falle eines Spenders muss Expertise, zum Beispiel für die Hirntodfeststellung, von weither angefordert werden." (85779
* Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): "Die Expertinnen und Experten, die sich mit dem Nervensystem auskennen, sollen überall und jederzeit bei der Hirntodfeststellung zurate gezogen werden können. Warum soll dieser Dienst allein von den gesetzlich Versicherten finanziert werden?" (8579)
* Stephan Pilsinger (CDU/CSU): "Damit unterstützen wir insbesondere die kleineren Entnahmekrankenhäuser; denn diese stehen vor dem Problem, dass sie oft nicht über die notwendige Expertise verfügen, um den Hirntod festzustellen. Mit dem Gesetz zeigen wir einen Ausweg." (8580)
* Detlev Spangenberg (AfD): "Die zu geringe Organverfügbarkeit hängt natürlich auch damit zusammen, dass wir einen anderen Standard haben: Hirntod gegenüber Herztod. Aber das ist heute nicht das Thema, sondern es geht um die Bereitschaft." (8580)
* Lothar Riebsamen (CDU/CSU): " Es wird eine Klarstellung geben, welche Rechte und natürlich auch Pflichten der Transplantationsbeauftragte im Krankenhaus hat, und es wird – und das ist insbesondere für mittlere und kleine Krankenhäuser wichtig – einen neurologischen konsiliarärztlichen Rufbereitschaftsdienst geben, um rund um die Uhr, sieben Tage in der Woche, 365 Tage im Jahr, ständig Zugriff zu haben auf zwei Neurologen, die in der Lage sind, den Hirntod festzustellen." (8583)
* Tino Sorge (CDU/CSU): "Das Thema Angehörigenbetreuung ist angesprochen worden, und da sollten wir jetzt auch nicht den Eindruck erwecken, so wie es ebenfalls von der AfD-Seite suggeriert worden ist, als ginge es darum, dass die Angehörigen über den Tisch gezogen würden. Das ist überhaupt nicht der Fall. Herr Gehrke hat suggeriert – ich hoffe, ich habe ihn da falsch verstanden –, als würde das Kriterium der Feststellung des Hirntodes auch in diesem Gesetz nicht einheitlich geregelt werden bzw. als würden in diesem Gesetz irgendwelche Unklarheiten sein. Das ist gerade nicht der Fall." (8586)
==== 26.06.2019: Plenarprotokoll 19/106 ====
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2019. >Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2019. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19106.pdf Zugriff am 20.12.2020.</ref>
* Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): "... auf der einen Seite die Mutter, die tagtäglich am Bett ihres kranken Sohnes sitzt und auf ein Spenderorgan hofft; auf der anderen Seite der Ehemann, der ins Krankenhaus gerufen wird und die schreckliche Nachricht erhält, dass der Hirntod bei seiner Frau festgestellt wurde, und er in diesem Moment seine Frau nicht gehen lassen möchte. ...<br>  Grundvoraussetzung für eine Organspende in unserem Land – das unterscheidet uns nun einmal von anderen europäischen Ländern – ist der festgestellte Hirntod. Auch wenn alle Menschen in unserem Land – unabhängig von der jeweiligen Lösung – Organspender wären, kämen wir an dem Fakt nicht vorbei, dass im letzten Jahr in Deutschland bei 1 416 Verstorbenen der Hirntod festgestellt wurde. 9 000 stehen auf der Warteliste. Diese Diskrepanz werden wir aufgrund des Momentums des Hirntodes nicht ändern können. <br>  Deswegen ist es unserer Gruppe auch so wichtig, nicht nur auf die Spendenbereitschaft zu schauen, sondern gerade auch auf die Situation in den Krankenhäusern mit Blick auf die Hirntodfeststellung." (13007)
* Jens Maier (AfD): "Potenzielle Spender müssen sich entweder mit der Thematik Organspende befassen, oder sie laufen Gefahr, dass ihnen nach ihrem Hirntod Organe entnommen werden, obwohl dies ihrem Willen zuwiderliefe, wenn sie sich damit befasst hätten." (13009)
* Katja Leikert (CDU/CSU): "Ich habe die Diskussion hier im Deutschen Bundestag verfolgt, als wir über das Thema Hirntod mit dem Ethikrat debattiert haben. Und wir haben bisher auch einiges zusammen erreicht." (13011) <br>  "Die wenigsten in diesem Raum können einen Hirntod diagnostizieren oder eine Organentnahme durchführen. Alles, was wir als Abgeordnete leisten können, ist, das System so effizient zu organisieren, dass wirklich alles getan wird, um die Patienten bestmöglich zu versorgen. Genau das ist meine Motivation, mich für die Widerspruchslösung einzusetzen." (13012)
* Christine Aschenberg-Dugnus (FDP): "Das Ergebnis nach vielen Befragungen ist, dass wir – das wurde heute schon mehrfach gesagt – Vertrauen in die Organspende wiederherstellen müssen. Vor allen Dingen müssen wir gezielt Ängste und Fragen der Menschen ernst nehmen und beseitigen; denn viele Menschen fragen sich: Bin ich vielleicht zu alt für eine Organspende? Was bedeutet eigentlich der Hirntod? Diese individuellen Fragen müssen auch individuell beantwortet werden." (13015)
* Kathrin Vogler (DIE LINKE): "Es braucht Ehrlichkeit und Transparenz. Wir müssen offen aufklären, auch über kritische Fragen zum Hirntodkonzept und zum Ablauf der Hirntoddiagnostik." (13018)
* Petra Sitte (DIE LINKE): " Der vorher festgestellte Hirntod – er muss von zwei Ärzten unabhängig voneinander, die nichts mit dem Spendeverfahren, dem Transplantationsverfahren zu tun haben, festgestellt werden – wäre dann die Voraussetzung. Ohne Apparate und Organversagen würde der Tod des Betreffenden oder der Betreffenden viel zu früh eintreten, zumindest viel zu früh für die Organentnahme." (13021)
* Niema Movassat (DIE LINKE): "Um den Hirntod überhaupt feststellen zu können, werden testweise Schmerzen zugefügt. Sollte jemand noch nicht hirntot sein, stellt das einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar; auch das braucht Zustimmung. <br>  ... Damit folgt der Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung dem Motto: möglichst nicht über den Hirntod und die Organspende aufklären und die Hürden für einen Widerspruch möglichst hoch hängen, sodass möglichst viele nichts mitbekommen und ihren Widerspruch nicht erklären. Das ist unvereinbar mit der Menschenwürdegarantie." (13030)
* Michaela Noll (CDU/CSU): "Wieder andere haben Probleme mit der Definition des Hirntods. Viele Menschen glauben, dass sie ihren Angehörigen psychologische Lasten aufbürden." (13070)
* Erwin Rüddel (CDU/CSU): "Dabei gibt sowohl der potenzielle Organspender zu Lebzeiten seine Zustimmung als auch seine Familie im Falle des Hirntods." (13070) <br>  "Ein weiteres Instrument könnte das Herztodkriterium sein: In Spanien haben sich die Organspendezahlen um 30 Prozent erhöht, indem neben dem Hirntodkriterium die Organentnahme nach Herztod eingeführt wurde. In Dänemark wird darüber ebenfalls nachgedacht, während es in Deutschland streng verboten ist." (13071)
* Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): "Die Verstorbenen haben von diesen Organen nichtsmehr. Ich vertraue außerdem auf die medizinische Praxis und regulierte Verfahren in Deutschland, die sicherstellen, dass der unwiderrufliche Hirntod unabdingbare Voraussetzung einer möglichen Organspende ist, keinesfalls also Behandlungs- oder Wiederbelebungschancenzugunsten einer Organentnahme eingeschränkt werden. Nicht zuletzt werden auch aus christlicher Perspektive keine Einwände gegen Organspende erhoben. Gegenargumente gegen Organspende? Ich sehe keine." (13072)
==== 17.10.2019: Plenarprotokoll 19/118 ====
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Oktober 2019.<ref>Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Oktober 2019. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19118.pdf Zugriff am 20.12.2020.</ref>
** Gerald Ullrich (FDP): "Auch wenn Sie 32 Gruppen bilden würden, wäre diese Gruppe nicht dabei; das garantiere ich Ihnen. Dass es diese Gruppe gab, ist der Grund dafür, dass im Herbst 1989 die Wirtschaft der DDR den Herztod erlitten hat, während die Führung der DDR schon lange den Hirntod erlitten hatte; das können Sie mir glauben." (14468)
==== 14.11.2019: Plenarprotokoll 19/127 ====
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2019.<ref>Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2019. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19127.pdf Zugriff am 20.12.2020.</ref>
** Bernhard Loos (CDU/CSU): "Der französische Staatspräsident hat unrecht, wenn er vom „Hirntod der NATO“ spricht. Natürlich meint er damit die Dominanz der USA im NATO-Bündnis und die Machtlosigkeit der europäischen Partner, selbst im eigenen Vorhof, wie zum Beispiel in Syrien, sicherheitspolitisch tätig zu werden." (15917)
==== 27.11.2019: Plenarprotokoll 19/130 ====
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. November 2019.<ref>Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. November 2019. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19130.pdf Zugriff am 20.12.2020.</ref>
** Johann David Wadephul (CDU/CSU): "Schauen wir uns doch mal an, wie sich die beiden wichtigsten europäischen Staaten, nämlich Deutschland und Frankreich, in den letzten Tagen und Wochen außenund sicherheitspolitisch wahrnehmbar dazu geäußert haben: Deutschland ist wahrgenommen worden mit einer Klage über eine mangelnde Information und Abstimmung bei einer sicherheitspolitischen Initiative, auch noch geäußert im Ausland. Frankreich ist mit einer ebenso schnellen wie hoffnungslosen Hirntoddiagnose betreffend keinen geringeren als unser einziges, unverzichtbares Verteidigungsbündnis gehört worden. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Mindeste, was wir uns an dieser Stelle eingestehen müssen, ist: Das ist zu wenig. Wir müssen mehr leisten, wenn wir verantwortungsvolle Außenpolitik für Europa und für Deutschland
formulieren wollen." (16329)
** Christian Petry (SPD): "Weil Sie es mit Herrn Macron ein bisschen besser können, haben Sie seine „Hirntod“-Kritik irgendwie so ein bisschen als unangemessen abgetan. Alles andere haben Sie scharf kritisiert. Sie sollten mal nicht so selbstgefällig sein, sondern eher das große Ganze sehen." (16334)
==== 16.01.2020: Plenarprotokoll 19/140 ====
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Januar 2020.<ref>Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Januar 2020. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19140.pdf Zugriff am 20.12.2020.</ref>
* Karl Lauterbach (SPD): "Trotzdem kommt das nicht zusammen. Woran liegt das? Das liegt daran, dass nur sehr wenige, weniger als ein Drittel, einen Organspendeausweis verfügbar haben und dass dieser in weniger als 20 Prozent der Fälle bei einer Spende, nämlich dann, wenn der Hirntod eingetreten ist, eine Rolle spielt. In 80 Prozent der Fälle ist das eine Angelegenheit der Ärzte und der Angehörigen. Das war schon so, als ich noch gar nicht im Bundestag war. Vor mehr als 15 Jahren habe ich eine Studie mit mehr als 15 000 Dialysepatienten geleitet. Damals war das Problem genauso wie heute.<br>  ... Zu viele Menschen, die bereit sind, zu spenden, werden nicht zum Spender, weil die Angehörigen und die Ärzte in der Situation des Hirntodes überfordert sind, diese Entscheidung für den Verstorbenen zu treffen. Mehr als die Hälfte stimmt dann nicht zu. Das ist das eigentliche Problem." (17430)
* Detlev Spangenberg (AfD): " Wir haben unterschiedliche Zahlen von Spendern, aber das liegt nicht bloß an dem System, sondern auch daran, wie der Tod festgestellt wird – denken Sie dabei an Spanien –, zum Beispiel Hirntod oder Herztod." (17432)
* Claudia Schmidtke (CDU/CSU): "Damit meine ich nicht die Frage, ob der Hirntod der Tod ist – diese wissenschaftliche Tatsache wird von allen vorliegenden Entwürfen anerkannt –, sondern ich meine die Belastung der Organspendedebatte mit dem größten vorstellbaren Tabuthema: unserer Sterblichkeit." (17433)
* Christine Aschenberg-Dugnus (FDP): "Unsere Gruppe, die Gruppe der Entscheidungslösung, hat sich genau damit befasst und sich die Frage gestellt: Was hindert Menschen daran, sich zu entscheiden? Wenn wir dann hören, dass fast die Hälfte der Deutschen sich bei dem Thema Organspende und bei dem Thema Hirntod nicht ausreichend informiert fühlt, dann müssen wir auch selbstkritisch feststellen, dass wir in der Vergangenheit die falschen Informationen geliefert haben." (17436)
*  Georg Nüßlein (CDU/CSU): "Aber ich weiß auch, dass es zu wenig sein wird; denn bei vielen, die in diesem Land leider den Hirntod erleiden, ist nicht zu ermitteln, ob sie tatsächlich als Spender infrage kommen." (17438)
* Robby Schlund (AfD): "Diese Entscheidung kann und darf von keinem Dritten abgenommen werden, ob nun als Lebendspende oder als Organentnahme nach dem Hirntod." (17440)
* Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): "In Deutschland wurden 2018 von den 27.000 möglichen Organspenderinnen und Organspendern, also den Menschen, die einen Hirntod erlitten haben, nur 8,2 Prozent an die DSO gemeldet. Das ist viel zu wenig. Das ist der Punkt, wo wir ansetzen müssen." (17444)
* Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): "Der Hirntod wurde angeführt. Österreich ist unser Nachbarland, nicht Spanien." (17445)
* Heike Hänsel (DIE LINKE): "Es gibt offene und auch heikle Fragen, etwa die der Hirntoddiagnostik, über die sich die Menschen nicht anonym im Internet informieren sollten, sondern in einem vertrauensvollen Gespräch mit dem Hausarzt oder der Hausärztin." (17449)
* Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): "Das hier ist mein Organspendeausweis von 1978. Ich war 16 Jahre alt, ich fuhr Mokick und später Motorrad und war mir des Risikos, zu sterben, sehr bewusst. Und so habe ich mich bewusst dafür entschieden, im Falle meines Hirntodes Organe spenden zu wollen. Sich bewusst für die Organspende zu entscheiden, das machen leider viel zu wenige Menschen." (17452)
* Hermann Gröhe (CDU/CSU): "Wenn bei 1 400 Fällen, in denen der Hirntod festgestellt und eine grundsätzliche Organspendemöglichkeit festgestellt wurde, in 75 Prozent der Fälle durch Organspendeausweis oder durch  Angehörigenauskunft eine Zustimmung vorliegt, dann zeigt dies: Wir haben eine Kultur der Solidarität in diesem Land!" (17454)
* Veronika Bellmann (CDU/CSU): "Am nachhaltigsten, aber leider heute nicht zur Debatte stehend, wäre für mich allerdings die sogenannte „Zustimmungslösung mit Priorisierung“ gewesen. Danach erhält jeder, der sich für den Fall des Hirntods zur Organspende bereit erklärt, einen Bonus (Zusatzpunkte) auf einer Dringlichkeitsliste, sollte er selbst einmal in die schwierige Lage kommen, dass sein Leben nur durch eine Organtransplantation gerettet werden kann. ... Die Anzahl der potenziellen Spender, also derjenigen, die an einer Hirnschädigung sterben, bzw. bei denen der Hirntod zweifelsfrei festgestellt werden kann, entzieht sich selbstredend jeglicher staatlicher Regulierung. Insofern ist davon auszugehen, dass sich die Deckungslücke zwischen den Patienten auf der Warteliste und möglichen Organspenden wohl niemals vollständig abbauen lässt." (17574)<br>  "Beim Herztod muss der Entnahmearzt in wenigen Minuten die Entscheidung treffen, die Organe zu entnehmen. Beim Hirntod handelt es sich um Stunden und Tage, in denen der Körper am Leben erhalten wird, damit die Organe bis zur Entnahme funktionsfähig bleiben." (17574)
* Michael Brand (Fulda) (CDU/CSU): "Das Problem liegt in der mangelnden Abstimmung zwischen den Kliniken, die den Hirntod potenzieller Spender feststellen, und der für die Organtransplantation zentralen Stelle, der DSO." (17576) <br>  "Dies ist wichtig, um die für eine Transplantation zwingend notwendigen medizinischen Maßnahmen zu ermöglichen, die den Körper nach dem Hirntod in einem Zustand erhalten, damit Empfänger diese Organe überhaupt bekommen können." (17577) <br>    "Dies ist wichtig, um die für eine Transplantation zwingend notwendigen medizinischen Maßnahmen zu ermöglichen, die den Körper nach dem Hirntod in einem Zustand erhalten, damit Empfänger diese Organe überhaupt bekommen können." (17576)
* Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU): "In Deutschland gibt es pro Jahr rund 4 000 Menschen, bei denen der Hirntod festgestellt wurde. Nur solche Menschen kommen nach den Richtlinien der Bundesärztekammer – im Unterschied zu anderen Staaten, in denen der Herztod als Kriterium herangezogen wird – überhaupt in Frage, potenziell Organspender zu werden." (17582)
* Sabine Dittmar (SPD): "Für mich ist die Widerspruchslösung auch kein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht. Im Gegenteil: Sie ist gelebte Selbstbestimmung. Ich bestimme zu Lebzeiten selbst, was bei einem Hirntod mit meinen Organen geschieht. Ich spende sie, oder ich spende sie nicht." (17585)
* Kerstin Griese (SPD): "Eine Organspende ist deshalb immer eine bewusste und freiwillige Entscheidung im Falle eines Hirntodes, mit den eigenen Organen einem anderen das Weiterleben zu ermöglichen." (17585)
* Gabriele Hiller-Ohm (SPD): "Und wir brauchen auch die Einrichtung von neurologischen Bereitschaftsdiensten zur Unterstützung der Entnahmekrankenhäuser bei der Beurteilung des Hirntodes." (17586)
* Ulrich Oehme (AfD): "Die Debatte um die Organspende hat aber neben dieser Entwertung der Spende zur Abgabe auch noch einen weiteren Zusatz bekommen – eine Bedarfslogik von „Angebot und Nachfrage“. Diese Bedarfslogik funktioniert aber bei der Entscheidung über die Behandlung eines sterbenden Menschen nicht; denn Hirntod ist nicht tot." (17588)
* Beatrix von Storch (AfD): "Denn um geeignete Organe zu gewinnen, ist es zweckmäßig, den Todeszeitpunkt möglichst frühzeitig festzustellen. Zu diesem Zweck wurde der Hirntod definiert, der als Tod des Menschen auch unter Medizinern nicht unumstritten ist. Bekannt sind die Fälle, in denen hirntote Schwangere noch Kinder bekommen haben. Die „hirntoten“ Spender werden einer „organprotektiven Intensivtherapie“ unterzogen, die auch „Spenderkonditionierung“ genannt wird. Ob die „Hirntoten“ davon noch etwas mitbekommen und was, entzieht sich unserer Kenntnis. Sicher ist, dass diese Prozeduren für Angehörige sehr belastend sind und ihnen einen würdevollen Abschied erschweren können. Sie sind die wahren Betroffenen der Organspende, die viel zu oft vergessen werden." (17587)
* Frauke Petry (fraktionslos): "Wir müssen weiterhin über die Organspende aufklären, statt sie von oben herab zu verordnen. Wir müssen auch über die Grauzonen des Sterbens sprechen, über die Unschärfe der Hirntoddiskussion, anstatt darauf zu hoffen, dass Bürger diese Fragen nicht stellen, die aber für das eigene Sterben essenziell wichtig sind. Die Skandale im Transplantationswesen haben das Vertrauen nachhaltig erschüttert. Strukturelle Mängel und Probleme hinsichtlich der Abläufe rund um die Organtransplantation sind noch immer nicht komplett behoben. Hier gilt es anzusetzen – damit die Organspende weiterhin ein selbstbestimmter Dienst am Nächsten bleibt, der unserem christlichen Menschenbild entspricht." (17589)
* Maik Beermann (CDU/CSU): "Bei keiner der beiden zur Abstimmung stehenden Lösungen werden Ärzte versuchen, möglichst viele Organe zu entnehmen – eine Organspende ist und wird auch weiterhin nur bei bereits eingetretenem Hirntod möglich sein, jede Entscheidung über eine Organentnahme ist und bleibt eine individuelle Einzelfallentscheidung, bei welcher der Wille des Spenders entscheidend ist." (17590)
* Andreas Bleck (AfD): " Sollte jemals nur der Verdacht auftreten, dass Organe vor dem tatsächlichen Hirntod entnommen wurden, wird die Widerspruchslösung bei Weitem mehr diskreditiert als die Entscheidungslösung. Missbrauch ist durch den Einzelnen bei der Widerspruchslösung nicht einzukalkulieren, bei der freien Entscheidung für oder gegen die Organspende jedoch schon." (17591)
* Marc Henrichmann (CDU/CSU): "Letztendlich gilt es aber, Zweck und Mittel abzuwägen. Aufgrund der Voraussetzung des „Hirntodes“ ist die Zahl der potenziellen Spender ohnehin schon klein. Und auch mit der Widerspruchslösung werden wir deswegen vermutlich die Spenderzahlen anderer europäischer Länder nicht erreichen." (17592)
* Nicole Höchst (AfD): "Mehr Spender kann nur gewinnen, wer mehr Vertrauen schafft und Ängste, Zweifel und Unsicherheiten auch in Bezug auf die Hirntoddefinition ausräumt. Und nein, der Zweck heiligt auch hier nicht die Mittel." (17593)
* Stefan Keuter (AfD): "Die von Minister Spahn vorgeschlagene Widerspruchslösung sehe ich problematisch. Hier soll im Kern gesetzlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit mit dem Hirntod enden. Wer das nicht möchte, muss dem widersprechen und sicherstellen, dass der Widerspruch im Falle seines Hirntods auch vorliegt." (17594)
* Michael Kießling (CDU/CSU): "Die Frage der Bereitschaft, nach dem eigenen Hirntod seine Organe anderen Menschen zu spenden, ist aber von solch höchstpersönlicher Qualität, dass hier ein Schweigen aus meiner Sicht nicht ohne Weiteres als Zustimmung gewertet werden kann." (17594)
* Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): "Doch der Vergleich mit anderen Ländern hinkt. In vielen dieser Länder können Organe auch nach einem Herztod transplantiert werden. In Deutschland darf dies aber nur nach Feststellung des Hirntods erfolgen, weshalb die Zahlen nicht vergleichbar sind." (17597)


==== 13.02.2020: Plenarprotokoll 19/146 ====
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2020.<ref>Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2020. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19146.pdf Zugriff am 21.12.2020.</ref> Darin heißt es:
* Roland Hartwig (AfD): "Deshalb ist auch eine NATO-Mitgliedschaft bis auf Weiteres im deutschen Interesse. Diese NATO hat zwar noch keinen Hirntod erlitten, wie das in Paris voreilig diagnostiziert wurde; sie ist aber stark reformbedürftig. Sie unterliegt dem überragenden Einfluss der Amerikaner, ist immer noch einseitig auf das klassische Feindbild Russland fixiert und steht damit einer Annäherung zwischen Russland und Westeuropa im Wege."


==== 25.06.2019: Drucksache 19/11124 ====
Antrag: Mehr Vertrauen in die Organspende – Vertrauenslösung.<ref>Antrag: Mehr Vertrauen in die Organspende – Vertrauenslösung. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/111/1911124.pdf Zugriff am 21.12.2020.</ref> Darin heißt es: "Kennzeichnend dafür sind die immer wieder möglichen Skandale im Rahmen der Feststellung des Hirntodes zur Organgewinnung, der Vermittlung der Organe und der Gewinnmaximierung bei Vergütung der Leistungen der Transplantationsmedizin." (Seite 1)


== Anhang ==
== Anhang ==

Aktuelle Version vom 16. Dezember 2023, 14:10 Uhr



10. Wahlperiode

06.11.1986: Drucksache 10/6374

Kleine Anfrage: Organentnahme bei Hirntoten zur Transplantation.[1] Darin heißt es:

"3. Würde die Bundesregierung eine Verordnung unterstützen mit der Zielsetzung, bei jedem zwar noch künstlich beatmeten Patienten, bei dem jedoch schon ein dissoziierter Hirntod eingetreten ist, eine Organentnahme bei Einverständnis der Angehörigen zu planen und eine länderübergreifende, allgemein gültige Regelung in Kürze verwirklichen?
4. Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung die Anzahl der Organentnahmen in den Krankenhäusern, die bislang für diese erheblichen Mehrkosten keinerlei Entschädigung erhalten und entsprechend auch nicht einmal die Angehörigen von Hirntoten um Entnahmeerlaubnis befragen, zu erhöhen und auf eine Änderung der jeweiligen Gebührenordnung hinzuwirken?"

24.11.1986 Drucksache 10/6542

Antwort der Bundesregierung.[2] Darin ist "Hirntod" nur in den Zitaten der beiden o.g. Anfragen enthalten.

11. Wahlperiode

13. Wahlperiode

Deutscher Bundestag - Stenographischer Bericht - 184. Sitzung - Plenarprotokoll 13/184[3]

  • Marieluise Beck, Christa Nickels, Angelika Beer, Irmingard Schewe-Gerigk und Dr. Antje Vollmer (GRÜNE): "Wir hätten dem Transplantationsgesetz zugestimmt, wenn darauf verzichtet worden wäre, mit der Hirntoddefinition den Tod vorzuverlegen auf den Zeitpunkt, der den Eintritt in den irreversiblen Sterbeprozeß markiert und der eben nicht mit dem Tod gleichzusetzen ist." (16695)

14. Wahlperiode

15. Wahlperiode

16. Wahlperiode

17. Wahlperiode

18. Wahlperiode

19. Wahlperiode

14.09.2018: Plenarprotokoll 19/50

Deutscher Bundestag – 19 Wahlperiode – 50 Sitzung Berlin, Freitag, den 14 September 2018[4]

  • Stephan Pilsinger (CDU/CSU): "Ein weiterer wichtiger Punkt, den der Gesetzentwurf enthält, ist die Einrichtung neurologischer konsiliarärztlicher Bereitschaftsdienste. Damit wird sichergestellt, dass in jedem Entnahmekrankenhaus zeitnah der Hirntod festgestellt werden kann. Aktuell ist das Problem, dass gerade kleinere Häuser nicht über das notwendige Know-how verfügen." (5294)

28.11.2018: Plenarprotokoll 19/67

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2018.[5]

  • Dr. Axel Gehrke (AfD): "Wie steht es mit Verfügungserklärungen vieler Menschen, das Leben nicht unnötig zu verlängern, das heißt, die Geräte abzuschalten, auch wenn der Hirntod noch nicht eingetreten ist?" (7585)
  • Robby Schlund (AfD): "Der Hirntod ist ein sicheres Zeichen für den Tod eines Patienten. Nur dann kann ein Organ entnommen werden. Aber wie sicher ist denn die Hirntoddiagnostik in Deutschland? Das Transplantationsgesetz, § 5, regelt, dass zwei dafür qualifizierte Ärzte unabhängig voneinander in drei Stufen über den Hirntod und dessen Unumkehrbarkeit entscheiden. Diese Ärzte sind nicht an Entnahme und Übertragung der Organe beteiligt. Danach erfolgt eine Meldung an die Deutsche Stiftung Organtransplantation und an Eurotransplant. Erst bei der Entnahmeoperation wird endgültig entschieden, ob ein Organ wirklich zur Transplantation geeignet ist oder nicht. So weit, so gut und logisch nachvollziehbar.
    Doch laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ aus dem Jahr 2014 werden in deutschen Krankenhäusern manchmal Menschen fälschlicherweise für hirntot erklärt. Die Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes erfordern hohen Sachverstand. Die Ärzte werden zum Teil unzureichend dazu ausgebildet. Das ist der Vorwurf. So zum Beispiel bei einem Kleinkind: Organe wurden entnommen, ohne dass der Hirntod korrekt diagnostiziert wurde. ...
    Fangen wir erst einmal an, ein vernünftiges Entscheidungsregister einzuführen, das lange überfällige Dialyseregister ins Leben zu rufen und mit dem Transplantationsregister zu verknüpfen. So wird ein Schuh draus. Schnüren Sie ein Maßnahmenpaket, das die hirntodfeststellenden Ärzte besser befähigt! Motivieren Sie freiwillige Organspender mit extra Bonuspunkten auf der Priorisierungsliste! Ich persönlich wünsche mir, dass der hohe Standard der bewussten Entscheidung in Deutschland erhalten bleibt; denn die Organspende ist nun einmal eine Spende. Und Spenden sind zumindest für mich immer freiwillig." (7596)
  • Harald Weinberg (DIE LINKE): "Nach der Widerspruchslösung muss jemand eine Organentnahme nach Eintreten des Hirntodes dulden, wenn er zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Der Hirntod an sich beendet aber nicht automatisch jeden Grundrechtsschutz, sondern verändert ihn lediglich in seinem Gehalt. Das über den Tod hinaus wirkende Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen bewirkt, dass lebzeitige Entscheidungen und Verfügungen über den eigenen Körper und seine Organe auch nach dem Tode zu achten sind. Durch den Hirntod wird der Mensch nicht zu einem bloßen Objekt. Das ist und bleibt Kern der Menschenwürde des Artikels 1 Grundgesetz.
    ... Die Entnahme der Organe ist daher ein schwerwiegender Eingriff in höchstpersönliche Rechte, der auch nach Eintritt des Hirntods gerechtfertigt werden muss. Eine Rechtfertigung läge in jedem Falle dann vor, wenn es sogar eine Pflicht zur Duldung der Organentnahme gäbe, also eine Art Solidaritätspflicht nach dem Motto: Da jeder potenzieller Empfänger sein kann, muss man auch immer potenzieller Spender sein." (7598)
  • Georg Nüßlein (CDU/CSU): "Übrigens ist das in der Konsequenz für den Betroffenen noch viel weitergehender als die Organspende bei Hirntod." (7599)
    "Ich >bin froh, dass hier bisher noch niemand aufgetreten ist, der generell über das Hirntodkonzept diskutiert." (7600)
  • Wolfgang Kubicki (FDP): "Ich könnte jetzt auch sagen: Wir haben einfach zu wenig Gehirntote; denn das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass Organe zum Zweck einer Transplantation nur entnommen werden dürfen, wenn der Hirntod festgestellt wurde. Ein solcher Fall – das sagen Mediziner – tritt aber nur ein, wenn der Körper mittels maschineller Beatmung mit Sauerstoff versorgt wird, da ohne eine solche Maßnahme in kurzer Zeit alle Organfunktionen erlöschen würden.
    Da beginnt ein dramatisches juristisches Problem. Jeder ärztliche Eingriff ist rechtswidrig, es sei denn, er wird durch die Zustimmung des Patienten legitimiert." (7601)
  • Kathrin Vogler (DIE LINKE): "Das Bewusstsein dafür ist in den letzten Jahren gewachsen, was sich in der zunehmenden Zahl von Organspenderausweisen, aber auch in einer überwiegend positiven Haltung der meisten Menschen zur Organspende nach dem Hirntod ausdrückt." (7602)
  • Rudolf Henke (CDU/CSU): "Es ist dokumentiert, dass 36 Prozent der Menschen in Deutschland einen Organspendeausweis haben. Deshalb, glaube ich, ist der Ansatzpunkt eine Veränderung der Realität in den Krankenhäusern, die dafür sorgt, dass wenigstens diese 36 Prozent der Menschen, die bereit sind, sich als Spender zur Verfügung zu stellen, diesen Willen tatsächlich erfüllt bekommen, wenn sie den Hirntod erleiden.
    Ich finde, wir sollten uns jetzt auf den Gesetzentwurf konzentrieren, den Jens Spahn in den Deutschen Bundestag einbringen wird. Weil eben in einer Rede von einem Spender die Rede war, bei dem die Hirntoddiagnostik falsch gewesen wäre, will ich auch sagen, dass die Qualität der Hirntodfeststellung in Deutschland gut und die Hirntoddiagnostik sicher ist. Auch in diesem Fall hat sich später gezeigt – das hat die DSO genau analysiert –, dass der Spender bei der Organentnahme tatsächlich hirntot gewesen ist." (7608)[Anm. 1]
  • Mario Mieruch (fraktionslos): "Wir brauchen den breiten gesellschaftlichen Konsens darüber, ab wann wir von Hirntod reden oder wie wir das definieren wollen." (7612)
  • Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU): "Die Widerspruchslösung verstößt zum einen gegen das zu Lebzeiten bestehende Selbstbestimmungsrecht. Zum anderen verstößt sie gegen die objektivrechtliche Dimension der Würdegarantie in Form des sogenannten postmortalen Schutzes der mit dem Hirntod eigentlich beendeten Grundrechte aus Artikel 2 und Artikel 1 unseres Grundgesetzes." (7615)
  • Maria Flachsbarth (CDU/CSU): "... eine Vergütung der Organentnahmen, die am tatsächlichen Aufwand bemessen wird, anstatt pauschal zu erfolgen; ein flächendeckender neurologischer konsiliarärztlicher Bereitschaftsdienst, um die Krankhäuser dabei zu unterstützen, den sogenannten Hirntod festzustellen, und eine verbesserte Betreuung der Angehörigen.
    ... Es ist meiner Überzeugung nach unabdingbare Voraussetzung einer Organspende, dass eine freiwillige Zustimmung der Betroffenen selbst vorliegen muss – oder nach Eintreten des Hirntods eine freiwillige Zustimmung ihrer Angehörigen." (7664)
  • Frank Heinrich (Chemnitz) (CDU/CSU): "Gleichzeitig gebe ich zu bedenken, dass die Definition des Hirntods als entscheidende Voraussetzung für eine Organentnahme nach wie vor umstritten ist. Von daher kann ich jeden verstehen, der informiert eine Entscheidung gegen die Organentnahme trifft." (7664)
  • Michaela Noll (CDU/CSU): "Zudem spüre ich in Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern mitunter eine große Verunsicherung. Für sie sind zu viele Fragen offen. Sie haben nur eine ungefähre Vorstellung vom „Hirntod“ und ob dieser zweifelsfrei festgestellt werden kann. Sie haben Angst davor, dass ihnen ihre Organe entnommen werden, wenn sie „noch gar nicht richtig tot sind“, oder davor, dass die Ärzte sie früh sterben lassen, wenn sie einen Organspendeausweis haben. Hier ist noch sehr viel Aufklärungsarbeit erforderlich. Nur wenn wir Ängste nehmen und Fakten klar benennen, werden sich die Menschen bereit erklären, ihre Organe zu spenden." (7665)
  • Christian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU): "Weitere Punkte sind unter anderem die Auswertung von DSO-Statistiken (Deutsche Stiftung Organtransplantation) zur Verbesserung von Prozessen und die Bildung von Organspendebetreuungsteams, um die gesetzlichen Anforderungen an die Feststellung des irreversiblen Hirntodes zu erfüllen. Hier müssen zwei verschiedene Ärzte binnen 12 Stunden, darunter ein Neurologe oder Facharzt für Neurochirurgie, vor Ort sein. Hier könnte man die Situation vor allem bei kleineren Krankenhäusern durch mobile Teams verbessern." (7667)
  • Volker Ullrich (CDU/CSU): "Wir brauchen daneben auch weiterhin Vertrauen in Gewissheiten. Die Transplantationsmedizin muss über jeden Zweifel erhaben sein. Sei es bei der wiederkehrend diskutierten Frage nach der Bestimmung des Hirntods wie auch der rechtssicheren Information der Angehörigen." (7668)

17.01.2019: Plenarprotokoll 19/74

Deutscher Bundestag – 19 Wahlperiode – 74 Sitzung Berlin, Donnerstag, den 17 Januar 2019.[6]

  • Axel Gehrke (AfD): "Der Gesetzgeber sollte in einer so sensiblen Lebenssituation es eben nicht den Transplantationsbeauftragten anheimstellen, was sie unter „angemessen“ verstehen, sondern klare, der Wirklichkeit entsprechende Angaben machen. Dazu gehören erstens der wahre Umgang mit dem Hirntod als Todesfeststellung – der Hirntod ist zwar ein sicheres Zeichen des unabdingbaren Sterbens, aber nicht der Tod eines mit künstlichen Maßnahmen am Leben gehaltenen Organismus –, zweitens eine klare Festlegung, ab wann und unter welchen Bedingungen sie, die Transplantationsbeauftragten, anordnen dürfen, mit sogenannten organprotektiven Maßnahmen zu beginnen, drittens ... Darüber hinaus werden die Transplantationsbeauftragten mit umfassenden Rechten ausgestattet. Während sie vor der Änderung des Gesetzes lediglich organisatorische Helfer nach Hirntodfeststellung waren, werden sie jetzt ermächtigt, die Verfahrensregelungen im Krankenhaus eigenständig und zu beliebigen Zeitpunkten zu bestimmen. So ein Fehlen allgemeingültiger, gesetzlich bestimmter Verfahrensregelungen schafft kein Vertrauen, und genau darum geht es, wenn Sie Organspender gewinnen wollen." (8575)
  • Karl Lauterbach (SPD): "Die Basis für eine Organspende ist das Vertrauen, dass der Tod auch eingetreten ist; der Kollege von der AfD hat es eben angesprochen. Dafür brauchen wir eine gute, belastbare und sichere Feststellung des Hirntods. Dafür muss in den Kliniken eine Konsiliarbetreuung auf höchstem Niveau zur Verfügung stehen; denn in diesem Bereich ist jeder einzelne Fehler absolut unverzeihlich. Daher werden wir einen Rund-um-die-Uhr-Bereitschaftsdienst organisieren, der einen entsprechenden Ablauf auf höchstem Niveau sicherstellt. Auch das ist eine wichtige Initiative." (8576)
  • Harald Weinberg (DIE LINKE): "Und im Falle eines Spenders muss Expertise, zum Beispiel für die Hirntodfeststellung, von weither angefordert werden." (85779
  • Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): "Die Expertinnen und Experten, die sich mit dem Nervensystem auskennen, sollen überall und jederzeit bei der Hirntodfeststellung zurate gezogen werden können. Warum soll dieser Dienst allein von den gesetzlich Versicherten finanziert werden?" (8579)
  • Stephan Pilsinger (CDU/CSU): "Damit unterstützen wir insbesondere die kleineren Entnahmekrankenhäuser; denn diese stehen vor dem Problem, dass sie oft nicht über die notwendige Expertise verfügen, um den Hirntod festzustellen. Mit dem Gesetz zeigen wir einen Ausweg." (8580)
  • Detlev Spangenberg (AfD): "Die zu geringe Organverfügbarkeit hängt natürlich auch damit zusammen, dass wir einen anderen Standard haben: Hirntod gegenüber Herztod. Aber das ist heute nicht das Thema, sondern es geht um die Bereitschaft." (8580)
  • Lothar Riebsamen (CDU/CSU): " Es wird eine Klarstellung geben, welche Rechte und natürlich auch Pflichten der Transplantationsbeauftragte im Krankenhaus hat, und es wird – und das ist insbesondere für mittlere und kleine Krankenhäuser wichtig – einen neurologischen konsiliarärztlichen Rufbereitschaftsdienst geben, um rund um die Uhr, sieben Tage in der Woche, 365 Tage im Jahr, ständig Zugriff zu haben auf zwei Neurologen, die in der Lage sind, den Hirntod festzustellen." (8583)
  • Tino Sorge (CDU/CSU): "Das Thema Angehörigenbetreuung ist angesprochen worden, und da sollten wir jetzt auch nicht den Eindruck erwecken, so wie es ebenfalls von der AfD-Seite suggeriert worden ist, als ginge es darum, dass die Angehörigen über den Tisch gezogen würden. Das ist überhaupt nicht der Fall. Herr Gehrke hat suggeriert – ich hoffe, ich habe ihn da falsch verstanden –, als würde das Kriterium der Feststellung des Hirntodes auch in diesem Gesetz nicht einheitlich geregelt werden bzw. als würden in diesem Gesetz irgendwelche Unklarheiten sein. Das ist gerade nicht der Fall." (8586)

26.06.2019: Plenarprotokoll 19/106

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2019. >Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 106. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. Juni 2019. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19106.pdf Zugriff am 20.12.2020.</ref>

  • Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): "... auf der einen Seite die Mutter, die tagtäglich am Bett ihres kranken Sohnes sitzt und auf ein Spenderorgan hofft; auf der anderen Seite der Ehemann, der ins Krankenhaus gerufen wird und die schreckliche Nachricht erhält, dass der Hirntod bei seiner Frau festgestellt wurde, und er in diesem Moment seine Frau nicht gehen lassen möchte. ...
    Grundvoraussetzung für eine Organspende in unserem Land – das unterscheidet uns nun einmal von anderen europäischen Ländern – ist der festgestellte Hirntod. Auch wenn alle Menschen in unserem Land – unabhängig von der jeweiligen Lösung – Organspender wären, kämen wir an dem Fakt nicht vorbei, dass im letzten Jahr in Deutschland bei 1 416 Verstorbenen der Hirntod festgestellt wurde. 9 000 stehen auf der Warteliste. Diese Diskrepanz werden wir aufgrund des Momentums des Hirntodes nicht ändern können.
    Deswegen ist es unserer Gruppe auch so wichtig, nicht nur auf die Spendenbereitschaft zu schauen, sondern gerade auch auf die Situation in den Krankenhäusern mit Blick auf die Hirntodfeststellung." (13007)
  • Jens Maier (AfD): "Potenzielle Spender müssen sich entweder mit der Thematik Organspende befassen, oder sie laufen Gefahr, dass ihnen nach ihrem Hirntod Organe entnommen werden, obwohl dies ihrem Willen zuwiderliefe, wenn sie sich damit befasst hätten." (13009)
  • Katja Leikert (CDU/CSU): "Ich habe die Diskussion hier im Deutschen Bundestag verfolgt, als wir über das Thema Hirntod mit dem Ethikrat debattiert haben. Und wir haben bisher auch einiges zusammen erreicht." (13011)
    "Die wenigsten in diesem Raum können einen Hirntod diagnostizieren oder eine Organentnahme durchführen. Alles, was wir als Abgeordnete leisten können, ist, das System so effizient zu organisieren, dass wirklich alles getan wird, um die Patienten bestmöglich zu versorgen. Genau das ist meine Motivation, mich für die Widerspruchslösung einzusetzen." (13012)
  • Christine Aschenberg-Dugnus (FDP): "Das Ergebnis nach vielen Befragungen ist, dass wir – das wurde heute schon mehrfach gesagt – Vertrauen in die Organspende wiederherstellen müssen. Vor allen Dingen müssen wir gezielt Ängste und Fragen der Menschen ernst nehmen und beseitigen; denn viele Menschen fragen sich: Bin ich vielleicht zu alt für eine Organspende? Was bedeutet eigentlich der Hirntod? Diese individuellen Fragen müssen auch individuell beantwortet werden." (13015)
  • Kathrin Vogler (DIE LINKE): "Es braucht Ehrlichkeit und Transparenz. Wir müssen offen aufklären, auch über kritische Fragen zum Hirntodkonzept und zum Ablauf der Hirntoddiagnostik." (13018)
  • Petra Sitte (DIE LINKE): " Der vorher festgestellte Hirntod – er muss von zwei Ärzten unabhängig voneinander, die nichts mit dem Spendeverfahren, dem Transplantationsverfahren zu tun haben, festgestellt werden – wäre dann die Voraussetzung. Ohne Apparate und Organversagen würde der Tod des Betreffenden oder der Betreffenden viel zu früh eintreten, zumindest viel zu früh für die Organentnahme." (13021)
  • Niema Movassat (DIE LINKE): "Um den Hirntod überhaupt feststellen zu können, werden testweise Schmerzen zugefügt. Sollte jemand noch nicht hirntot sein, stellt das einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar; auch das braucht Zustimmung.
    ... Damit folgt der Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung dem Motto: möglichst nicht über den Hirntod und die Organspende aufklären und die Hürden für einen Widerspruch möglichst hoch hängen, sodass möglichst viele nichts mitbekommen und ihren Widerspruch nicht erklären. Das ist unvereinbar mit der Menschenwürdegarantie." (13030)
  • Michaela Noll (CDU/CSU): "Wieder andere haben Probleme mit der Definition des Hirntods. Viele Menschen glauben, dass sie ihren Angehörigen psychologische Lasten aufbürden." (13070)
  • Erwin Rüddel (CDU/CSU): "Dabei gibt sowohl der potenzielle Organspender zu Lebzeiten seine Zustimmung als auch seine Familie im Falle des Hirntods." (13070)
    "Ein weiteres Instrument könnte das Herztodkriterium sein: In Spanien haben sich die Organspendezahlen um 30 Prozent erhöht, indem neben dem Hirntodkriterium die Organentnahme nach Herztod eingeführt wurde. In Dänemark wird darüber ebenfalls nachgedacht, während es in Deutschland streng verboten ist." (13071)
  • Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): "Die Verstorbenen haben von diesen Organen nichtsmehr. Ich vertraue außerdem auf die medizinische Praxis und regulierte Verfahren in Deutschland, die sicherstellen, dass der unwiderrufliche Hirntod unabdingbare Voraussetzung einer möglichen Organspende ist, keinesfalls also Behandlungs- oder Wiederbelebungschancenzugunsten einer Organentnahme eingeschränkt werden. Nicht zuletzt werden auch aus christlicher Perspektive keine Einwände gegen Organspende erhoben. Gegenargumente gegen Organspende? Ich sehe keine." (13072)

17.10.2019: Plenarprotokoll 19/118

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Oktober 2019.[7]

    • Gerald Ullrich (FDP): "Auch wenn Sie 32 Gruppen bilden würden, wäre diese Gruppe nicht dabei; das garantiere ich Ihnen. Dass es diese Gruppe gab, ist der Grund dafür, dass im Herbst 1989 die Wirtschaft der DDR den Herztod erlitten hat, während die Führung der DDR schon lange den Hirntod erlitten hatte; das können Sie mir glauben." (14468)

14.11.2019: Plenarprotokoll 19/127

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2019.[8]

    • Bernhard Loos (CDU/CSU): "Der französische Staatspräsident hat unrecht, wenn er vom „Hirntod der NATO“ spricht. Natürlich meint er damit die Dominanz der USA im NATO-Bündnis und die Machtlosigkeit der europäischen Partner, selbst im eigenen Vorhof, wie zum Beispiel in Syrien, sicherheitspolitisch tätig zu werden." (15917)

27.11.2019: Plenarprotokoll 19/130

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. November 2019.[9]

    • Johann David Wadephul (CDU/CSU): "Schauen wir uns doch mal an, wie sich die beiden wichtigsten europäischen Staaten, nämlich Deutschland und Frankreich, in den letzten Tagen und Wochen außenund sicherheitspolitisch wahrnehmbar dazu geäußert haben: Deutschland ist wahrgenommen worden mit einer Klage über eine mangelnde Information und Abstimmung bei einer sicherheitspolitischen Initiative, auch noch geäußert im Ausland. Frankreich ist mit einer ebenso schnellen wie hoffnungslosen Hirntoddiagnose betreffend keinen geringeren als unser einziges, unverzichtbares Verteidigungsbündnis gehört worden. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Mindeste, was wir uns an dieser Stelle eingestehen müssen, ist: Das ist zu wenig. Wir müssen mehr leisten, wenn wir verantwortungsvolle Außenpolitik für Europa und für Deutschland

formulieren wollen." (16329)

    • Christian Petry (SPD): "Weil Sie es mit Herrn Macron ein bisschen besser können, haben Sie seine „Hirntod“-Kritik irgendwie so ein bisschen als unangemessen abgetan. Alles andere haben Sie scharf kritisiert. Sie sollten mal nicht so selbstgefällig sein, sondern eher das große Ganze sehen." (16334)

16.01.2020: Plenarprotokoll 19/140

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Januar 2020.[10]

  • Karl Lauterbach (SPD): "Trotzdem kommt das nicht zusammen. Woran liegt das? Das liegt daran, dass nur sehr wenige, weniger als ein Drittel, einen Organspendeausweis verfügbar haben und dass dieser in weniger als 20 Prozent der Fälle bei einer Spende, nämlich dann, wenn der Hirntod eingetreten ist, eine Rolle spielt. In 80 Prozent der Fälle ist das eine Angelegenheit der Ärzte und der Angehörigen. Das war schon so, als ich noch gar nicht im Bundestag war. Vor mehr als 15 Jahren habe ich eine Studie mit mehr als 15 000 Dialysepatienten geleitet. Damals war das Problem genauso wie heute.
    ... Zu viele Menschen, die bereit sind, zu spenden, werden nicht zum Spender, weil die Angehörigen und die Ärzte in der Situation des Hirntodes überfordert sind, diese Entscheidung für den Verstorbenen zu treffen. Mehr als die Hälfte stimmt dann nicht zu. Das ist das eigentliche Problem." (17430)
  • Detlev Spangenberg (AfD): " Wir haben unterschiedliche Zahlen von Spendern, aber das liegt nicht bloß an dem System, sondern auch daran, wie der Tod festgestellt wird – denken Sie dabei an Spanien –, zum Beispiel Hirntod oder Herztod." (17432)
  • Claudia Schmidtke (CDU/CSU): "Damit meine ich nicht die Frage, ob der Hirntod der Tod ist – diese wissenschaftliche Tatsache wird von allen vorliegenden Entwürfen anerkannt –, sondern ich meine die Belastung der Organspendedebatte mit dem größten vorstellbaren Tabuthema: unserer Sterblichkeit." (17433)
  • Christine Aschenberg-Dugnus (FDP): "Unsere Gruppe, die Gruppe der Entscheidungslösung, hat sich genau damit befasst und sich die Frage gestellt: Was hindert Menschen daran, sich zu entscheiden? Wenn wir dann hören, dass fast die Hälfte der Deutschen sich bei dem Thema Organspende und bei dem Thema Hirntod nicht ausreichend informiert fühlt, dann müssen wir auch selbstkritisch feststellen, dass wir in der Vergangenheit die falschen Informationen geliefert haben." (17436)
  • Georg Nüßlein (CDU/CSU): "Aber ich weiß auch, dass es zu wenig sein wird; denn bei vielen, die in diesem Land leider den Hirntod erleiden, ist nicht zu ermitteln, ob sie tatsächlich als Spender infrage kommen." (17438)
  • Robby Schlund (AfD): "Diese Entscheidung kann und darf von keinem Dritten abgenommen werden, ob nun als Lebendspende oder als Organentnahme nach dem Hirntod." (17440)
  • Kirsten Kappert-Gonther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): "In Deutschland wurden 2018 von den 27.000 möglichen Organspenderinnen und Organspendern, also den Menschen, die einen Hirntod erlitten haben, nur 8,2 Prozent an die DSO gemeldet. Das ist viel zu wenig. Das ist der Punkt, wo wir ansetzen müssen." (17444)
  • Dieter Janecek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): "Der Hirntod wurde angeführt. Österreich ist unser Nachbarland, nicht Spanien." (17445)
  • Heike Hänsel (DIE LINKE): "Es gibt offene und auch heikle Fragen, etwa die der Hirntoddiagnostik, über die sich die Menschen nicht anonym im Internet informieren sollten, sondern in einem vertrauensvollen Gespräch mit dem Hausarzt oder der Hausärztin." (17449)
  • Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): "Das hier ist mein Organspendeausweis von 1978. Ich war 16 Jahre alt, ich fuhr Mokick und später Motorrad und war mir des Risikos, zu sterben, sehr bewusst. Und so habe ich mich bewusst dafür entschieden, im Falle meines Hirntodes Organe spenden zu wollen. Sich bewusst für die Organspende zu entscheiden, das machen leider viel zu wenige Menschen." (17452)
  • Hermann Gröhe (CDU/CSU): "Wenn bei 1 400 Fällen, in denen der Hirntod festgestellt und eine grundsätzliche Organspendemöglichkeit festgestellt wurde, in 75 Prozent der Fälle durch Organspendeausweis oder durch Angehörigenauskunft eine Zustimmung vorliegt, dann zeigt dies: Wir haben eine Kultur der Solidarität in diesem Land!" (17454)
  • Veronika Bellmann (CDU/CSU): "Am nachhaltigsten, aber leider heute nicht zur Debatte stehend, wäre für mich allerdings die sogenannte „Zustimmungslösung mit Priorisierung“ gewesen. Danach erhält jeder, der sich für den Fall des Hirntods zur Organspende bereit erklärt, einen Bonus (Zusatzpunkte) auf einer Dringlichkeitsliste, sollte er selbst einmal in die schwierige Lage kommen, dass sein Leben nur durch eine Organtransplantation gerettet werden kann. ... Die Anzahl der potenziellen Spender, also derjenigen, die an einer Hirnschädigung sterben, bzw. bei denen der Hirntod zweifelsfrei festgestellt werden kann, entzieht sich selbstredend jeglicher staatlicher Regulierung. Insofern ist davon auszugehen, dass sich die Deckungslücke zwischen den Patienten auf der Warteliste und möglichen Organspenden wohl niemals vollständig abbauen lässt." (17574)
    "Beim Herztod muss der Entnahmearzt in wenigen Minuten die Entscheidung treffen, die Organe zu entnehmen. Beim Hirntod handelt es sich um Stunden und Tage, in denen der Körper am Leben erhalten wird, damit die Organe bis zur Entnahme funktionsfähig bleiben." (17574)
  • Michael Brand (Fulda) (CDU/CSU): "Das Problem liegt in der mangelnden Abstimmung zwischen den Kliniken, die den Hirntod potenzieller Spender feststellen, und der für die Organtransplantation zentralen Stelle, der DSO." (17576)
    "Dies ist wichtig, um die für eine Transplantation zwingend notwendigen medizinischen Maßnahmen zu ermöglichen, die den Körper nach dem Hirntod in einem Zustand erhalten, damit Empfänger diese Organe überhaupt bekommen können." (17577)
    "Dies ist wichtig, um die für eine Transplantation zwingend notwendigen medizinischen Maßnahmen zu ermöglichen, die den Körper nach dem Hirntod in einem Zustand erhalten, damit Empfänger diese Organe überhaupt bekommen können." (17576)
  • Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU): "In Deutschland gibt es pro Jahr rund 4 000 Menschen, bei denen der Hirntod festgestellt wurde. Nur solche Menschen kommen nach den Richtlinien der Bundesärztekammer – im Unterschied zu anderen Staaten, in denen der Herztod als Kriterium herangezogen wird – überhaupt in Frage, potenziell Organspender zu werden." (17582)
  • Sabine Dittmar (SPD): "Für mich ist die Widerspruchslösung auch kein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht. Im Gegenteil: Sie ist gelebte Selbstbestimmung. Ich bestimme zu Lebzeiten selbst, was bei einem Hirntod mit meinen Organen geschieht. Ich spende sie, oder ich spende sie nicht." (17585)
  • Kerstin Griese (SPD): "Eine Organspende ist deshalb immer eine bewusste und freiwillige Entscheidung im Falle eines Hirntodes, mit den eigenen Organen einem anderen das Weiterleben zu ermöglichen." (17585)
  • Gabriele Hiller-Ohm (SPD): "Und wir brauchen auch die Einrichtung von neurologischen Bereitschaftsdiensten zur Unterstützung der Entnahmekrankenhäuser bei der Beurteilung des Hirntodes." (17586)
  • Ulrich Oehme (AfD): "Die Debatte um die Organspende hat aber neben dieser Entwertung der Spende zur Abgabe auch noch einen weiteren Zusatz bekommen – eine Bedarfslogik von „Angebot und Nachfrage“. Diese Bedarfslogik funktioniert aber bei der Entscheidung über die Behandlung eines sterbenden Menschen nicht; denn Hirntod ist nicht tot." (17588)
  • Beatrix von Storch (AfD): "Denn um geeignete Organe zu gewinnen, ist es zweckmäßig, den Todeszeitpunkt möglichst frühzeitig festzustellen. Zu diesem Zweck wurde der Hirntod definiert, der als Tod des Menschen auch unter Medizinern nicht unumstritten ist. Bekannt sind die Fälle, in denen hirntote Schwangere noch Kinder bekommen haben. Die „hirntoten“ Spender werden einer „organprotektiven Intensivtherapie“ unterzogen, die auch „Spenderkonditionierung“ genannt wird. Ob die „Hirntoten“ davon noch etwas mitbekommen und was, entzieht sich unserer Kenntnis. Sicher ist, dass diese Prozeduren für Angehörige sehr belastend sind und ihnen einen würdevollen Abschied erschweren können. Sie sind die wahren Betroffenen der Organspende, die viel zu oft vergessen werden." (17587)
  • Frauke Petry (fraktionslos): "Wir müssen weiterhin über die Organspende aufklären, statt sie von oben herab zu verordnen. Wir müssen auch über die Grauzonen des Sterbens sprechen, über die Unschärfe der Hirntoddiskussion, anstatt darauf zu hoffen, dass Bürger diese Fragen nicht stellen, die aber für das eigene Sterben essenziell wichtig sind. Die Skandale im Transplantationswesen haben das Vertrauen nachhaltig erschüttert. Strukturelle Mängel und Probleme hinsichtlich der Abläufe rund um die Organtransplantation sind noch immer nicht komplett behoben. Hier gilt es anzusetzen – damit die Organspende weiterhin ein selbstbestimmter Dienst am Nächsten bleibt, der unserem christlichen Menschenbild entspricht." (17589)
  • Maik Beermann (CDU/CSU): "Bei keiner der beiden zur Abstimmung stehenden Lösungen werden Ärzte versuchen, möglichst viele Organe zu entnehmen – eine Organspende ist und wird auch weiterhin nur bei bereits eingetretenem Hirntod möglich sein, jede Entscheidung über eine Organentnahme ist und bleibt eine individuelle Einzelfallentscheidung, bei welcher der Wille des Spenders entscheidend ist." (17590)
  • Andreas Bleck (AfD): " Sollte jemals nur der Verdacht auftreten, dass Organe vor dem tatsächlichen Hirntod entnommen wurden, wird die Widerspruchslösung bei Weitem mehr diskreditiert als die Entscheidungslösung. Missbrauch ist durch den Einzelnen bei der Widerspruchslösung nicht einzukalkulieren, bei der freien Entscheidung für oder gegen die Organspende jedoch schon." (17591)
  • Marc Henrichmann (CDU/CSU): "Letztendlich gilt es aber, Zweck und Mittel abzuwägen. Aufgrund der Voraussetzung des „Hirntodes“ ist die Zahl der potenziellen Spender ohnehin schon klein. Und auch mit der Widerspruchslösung werden wir deswegen vermutlich die Spenderzahlen anderer europäischer Länder nicht erreichen." (17592)
  • Nicole Höchst (AfD): "Mehr Spender kann nur gewinnen, wer mehr Vertrauen schafft und Ängste, Zweifel und Unsicherheiten auch in Bezug auf die Hirntoddefinition ausräumt. Und nein, der Zweck heiligt auch hier nicht die Mittel." (17593)
  • Stefan Keuter (AfD): "Die von Minister Spahn vorgeschlagene Widerspruchslösung sehe ich problematisch. Hier soll im Kern gesetzlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit mit dem Hirntod enden. Wer das nicht möchte, muss dem widersprechen und sicherstellen, dass der Widerspruch im Falle seines Hirntods auch vorliegt." (17594)
  • Michael Kießling (CDU/CSU): "Die Frage der Bereitschaft, nach dem eigenen Hirntod seine Organe anderen Menschen zu spenden, ist aber von solch höchstpersönlicher Qualität, dass hier ein Schweigen aus meiner Sicht nicht ohne Weiteres als Zustimmung gewertet werden kann." (17594)
  • Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): "Doch der Vergleich mit anderen Ländern hinkt. In vielen dieser Länder können Organe auch nach einem Herztod transplantiert werden. In Deutschland darf dies aber nur nach Feststellung des Hirntods erfolgen, weshalb die Zahlen nicht vergleichbar sind." (17597)

13.02.2020: Plenarprotokoll 19/146

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2020.[11] Darin heißt es:

  • Roland Hartwig (AfD): "Deshalb ist auch eine NATO-Mitgliedschaft bis auf Weiteres im deutschen Interesse. Diese NATO hat zwar noch keinen Hirntod erlitten, wie das in Paris voreilig diagnostiziert wurde; sie ist aber stark reformbedürftig. Sie unterliegt dem überragenden Einfluss der Amerikaner, ist immer noch einseitig auf das klassische Feindbild Russland fixiert und steht damit einer Annäherung zwischen Russland und Westeuropa im Wege."

25.06.2019: Drucksache 19/11124

Antrag: Mehr Vertrauen in die Organspende – Vertrauenslösung.[12] Darin heißt es: "Kennzeichnend dafür sind die immer wieder möglichen Skandale im Rahmen der Feststellung des Hirntodes zur Organgewinnung, der Vermittlung der Organe und der Gewinnmaximierung bei Vergütung der Leistungen der Transplantationsmedizin." (Seite 1)

Anhang

Anmerkungen

  1. Nach Umfragen sollten 36% der Deutschen einen OSA besitzen. Nach Feststellung des Hirntodes sind es jedoch rund 15%, also noch nicht einmal die Hälfte.

Einzelnachweise

  1. Kleine Anfrage des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN. Organentnahme bei Hirntoten zur Transplantation. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/10/063/1006374.pdf Zugriff am 21.12.2020.
  2. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Werner (Dierstorf) und der Fraktion DIE GRÜNEN. — Drucksache 10/6374 — Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/10/065/1006542.pdf Zugriff am 21.12.2020.
  3. https://dserver.bundestag.de/btp/13/13184.pdf Zugriff am 15.12.2023.
  4. Deutscher Bundestag – 19 Wahlperiode – 50 Sitzung Berlin, Freitag, den 14 September 2018. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19050.pdf Zugriff am 20.12.2020.
  5. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 67. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 28. November 2018. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19067.pdf Zugriff am 20.12.2020.
  6. Deutscher Bundestag – 19 Wahlperiode – 74 Sitzung Berlin, Donnerstag, den 17 Januar 2019. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19074.pdf Zugriff am 20.12.2020.
  7. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 118. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 17. Oktober 2019. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19118.pdf Zugriff am 20.12.2020.
  8. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 127. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 14. November 2019. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19127.pdf Zugriff am 20.12.2020.
  9. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 130. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. November 2019. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19130.pdf Zugriff am 20.12.2020.
  10. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 140. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 16. Januar 2020. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19140.pdf Zugriff am 20.12.2020.
  11. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 146. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 13. Februar 2020. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19146.pdf Zugriff am 21.12.2020.
  12. Antrag: Mehr Vertrauen in die Organspende – Vertrauenslösung. Nach: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/111/1911124.pdf Zugriff am 21.12.2020.