Todeszeichen

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unsichere Todeszeichen

sichere Todeszeichen

Hirntod

Der Hirntod ist "das sicherste Todeszeichen".[1]

Totenflecken

Totenflecken setzen bei plötzlichem Tod nach 20-30 Minuten ein und sind nach 6-12 Stunden vollständig ausgeprägt.[2]

Totenstarre

Totenstarre beginnt etwa 15 Minuten bis zu 7 Stunden und erreicht die volle Ausprägung frühestens zwei bis maximal 20 Stunden. Die Dauer der vollkommenen Ausprägung liegt zwischen 24 und bis zu 96 Stunden. Nach maximal 8 Tagen ist sie physiologisch vollständig gelöst.[3]

Es wurden in der Vergangenheit für die Totenstarre auch andere Zeiten angegeben: Beginn nach 2-4 Stunden, vollständige Ausbildung nach 6-8 Stunden, spontane Lösung nach 2-3 Tagen.[2]

Starrestadium Durchschnitt uG oG Anz.
Auftreten 3 ±2 - 7 26
Wiederbleiben nach Brechen bis 5 2 8 -
volle Ausprägung 8 ±1 6 10 28
Dauer 57 ±14 29 85 27
vollständige Lösung 76 ±32 12 140 27

Durchschnitt = Stunden nach dem Tod und Standardabweichung
oG = obere Grenze // uG = untere Grenze
Anz. = Anzahl der ausgewerteten Literaturquellen

Quelle:[4]

Mit dem Leben nicht vereinbare Verletzung

Fäulnis

Hirntod als sicheres Todeszeichen

Eine Reihe von medizinischen Gesellschaften und Mediziner betonen, dass der Hirntod ein sicheres Todeszeichen ist:

Entscheidungshilfen zur Feststellung des Hirntodes]
"Die klinischen Zeichen des Hirntodes hingegen sind seitdrei Jahrzehnten uneingeschränkt gültig und der Nachweisdes Hirntodes weltweit als sicheres Todeszeichen anerkannt."

  • 1998: WB-BÄK: Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes]
    "Nach dem endgültigen, nicht behebba-ren Stillstand von Herz und Kreislaufkann der Hirntod von jedem approbiertenArzt durch äußere sichere Todeszeichen(zum Beispiel Totenflecke, Totenstarre)indirekt nachgewiesen werden. ... Die Forderung an die Todesfeststellung wird sowohl durch den Nachweis des Hirntodes, des inneren sicheren Todeszeichens, als auch durch den Nachweis äußerer sicherer Todeszeichen erfüllt, wobeidie Hirntodfeststellung gemäß den „Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes“ des Wissenschaftlichen Beiratesder Bundesärztekammer erfolgen muß".
  • 2001: DGAI, DGN, DGNC, BÄK, WB-BÄK: Erklärung zum Hirntod
    "An der biologisch begründeten Definition des Hirntods, an der Sicherheit der Hirntodfeststellung und an der Bedeutung des Hirntods als sicheres inneres Todeszeichen des Menschen hat sich nichts geändert."
  • 2002: DGN DGNC, DIVI: Hirntod: Klarstellung
    "An der Definition, an der Sicherheit der Feststellung und an der Bedeutung des Hirntods als sicheres inneres Todeszeichen des Menschen hat sich nichts geändert. ... Die Bedeutung des Hirntods als sicheres inneres Todeszeichen entspricht der Bedeutung der Hirntätigkeit für den Menschen."
  • 2012: DGN, DGNC, DGNI: Erklärung ... zur Todesfeststellung mittels neurologischer Kriterien (Hirntod)
    "Der nachgewiesene vollständige und unumkehrbare Ausfall der Hirnfunktionen bedeutet auch bei intensivmedizinisch aufrechterhaltener Herz-Kreislauf-Funktion ein wissenschaftlich belegtes sicheres Todeszeichen. Diesbezüglich geäußerte Bedenken und Zweifel halten einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand."[5]
  • 2015: BMG: Richtlinie ... zur Feststellung des Todes ...
    "Das unwiderrufliche Erlöschen der Gehirnfunktion wird entweder durch die in dieser Richtlinie dargestellten Verfahrensregeln oder durch das Vorliegen anderer sicherer Todeszeichen, wie Totenflecke oder Leichenstarre, nachgewiesen. Liegt ein anderes sicheres Todeszeichen vor, so ist damit auch der irreversible Hirnfunktionsausfall eingetreten und nachgewiesen. ... Hiermit wird bestätigt, dass obige Feststellungen und Befunde/Befundberichte mit denen von Protokollbogen Nr. _____ übereinstimmen und den irreversiblen Hirnfunktionsausfall als sicheres Todeszeichen belegen."

Weitere Zitate zum Hirntod als sicheres Todeszeichen:

  • 2003: H. Angstwurm: Der Hirntod als sicheres Todeszeichen. In: Düwell, M. / Steigleder, K. (Hg.): Bioethik. Eine Einführung. Frankfurt 2003.
  • 2005: "Das Hirntodkriterium als sicheres Todeszeichen und verlässlicher Indikator für den Tod des Menschen wird auch in den USA und Japan anerkannt, wo der Hirntod nach ganz ähnlichen Kriterien wie hierzulande festgestellt wird. Dieses Konzept ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – auf eine globale Resonanz gestoßen und wird sicherlich nicht durch die Minderheitsmeinung einer Berliner Gruppe ausgehebelt."[6]
  • 2015: Dag Moskopp: Hirntod, 23.
    "Es sei nochmals betont, dass der 'Hirntod' als ein Zeichen des 'Todes' aufgefasst wird, und zwar als das sicherste Todeszeichen."

Anhang

Quellen

http://wiki2.benecke.com/index.php%3Ftitle%3D2012_05_23:_Bachelor_Thesis_Grafe Zugriff am 19.1.2016.


Anmerkungen

  1. Gegen die Kritiker des Hirntodkonzeptes gerichtet: "Gegenwärtig wird der vollständige und endgültige Ausfall der gesamten Hirntätigkeit als Todeszeichen besonders heftig von denen bekämpft, die Todeskriterien nicht in medizinischen Befunden, sondern in äußerlich für jeden erkennbaren Merkmalen sehen wollen. Es ist richtig, daß sich Menschen, deren Gehirn vollständig und endgültig ausgefallen ist, äußerlich nicht von gleichartig intensiv behandelten lebenden Schwerkranken unterscheiden. Aber bloße Eindrücke und spontane Reaktionen eines Beobachters reichen nicht als Grundlage von Urteilen und können daher auch nicht die Sachfrage beantworten, ob ein Mensch tot ist oder lebt."

Einzelnachweise

  1. Dag Moskopp: Hirntod, 23.
  2. a b Günther Reinhardt, Hans-Joachim Seidel, Hans-Günther Sonntag, Wilhem Gaus, Volker Hingst, Rainer Mattern: Ökolgisches Stoffgebiet. Stuttgart 1991, 204.
  3. R. Penning: Rechtsmedizin systematisch. Auflage 2. Bremen 2005. Nach: Michaela Kunz: Das Phänomen des Wiedereintritts der Leichenstarre nach mechanischem Lösen im Rahmen der Todeszeitbestimmung (Diss.). Hamburg 2012, 8. http://d-nb.info/1026332753/34 Zugriff am 19.1.2016.
  4. Michaela Kunz: Das Phänomen des Wiedereintritts der Leichenstarre nach mechanischem Lösen im Rahmen der Todeszeitbestimmung (Diss.). Hamburg 2012, 23. http://d-nb.info/1026332753/34 Zugriff am 19.1.2016.
  5. https://www.dgni.de/aerzte/stellungnahmen/415-gemeinsame-erklaerung-der-dgni-dgn-und-dgnc-zur-hirntoddiagnostik.html Zugriff am 29.05.2019.
  6. C. Lang: Organspende: Sicheres Todeszeichen. In: Dtsch Arztebl 2005; 102(19): A-1388. Nach: https://www.aerzteblatt.de/archiv/46800/Organspende-Sicheres-Todeszeichen Zugriff am 29.05.2019.